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Amtszeit: 01.01.2023-31.12.2027

Berufsbildungsausschuss Berufsbildungsgesetz vom 14.08.1969 §§ 77

Berufsbildungsgesetz § 77

  1. Die zuständige Stelle errichtet einen Berufsbildungsausschuss. Ihm gehören 6 Beauftragte der Arbeitgeber, 6 Beauftragte der Arbeitnehmer und 6 Lehrer an berufsbildenden Schulen an, die Lehrer mit beratender Stimme.
  2. Die Beauftragten der Arbeitgeber werden auf Vorschlag der zuständigen Stelle, die Beauftragten der Arbeitnehmer auf Vorschlag der im Bezirk der zuständigen Stelle bestehenden Gewerkschaften und selbstständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung, die Lehrer an berufsbildenden Schulen von der nach Landesrecht zuständigen Behörde längstens für 4 Jahre als Mitglieder berufen.
  3. Die Mitglieder haben Stellvertreter, die bei Verhinderung der Mitglieder an deren Stelle treten.
  4. Der Berufsbildungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören. 

Besetzung

Arbeitgeber

Mitglieder

  • ZÄ Stella Bloß
  • Dr. Maryla Brehmer
  • ZÄ. Inga Kipp
  • ZA Mathias Schade
  • Dr. Peter Wasilijeff
  • ZA Rainer Witt

Stellvertreter

  • Dr. Hamideh Farshi
  • Dr. Ulrike Guder
  • ZÄ. Alexa Richter

Arbeitnehmer

Mitglieder

  • Dominique Blank
  • Michaela Kochan
  • Miriam Kurtz
  • Alma Ott
  • Julia Pause
  • Christine Raßmann

Stellvertreter

  • Ann-Cathrin Beuck
  • Klaus Seidel

Mitglieder der Lehrer an berufsbildenden Schulen

Mitglieder

  • Doreen Eichler
  • Diane Hagemann
  • Stefan Kurbjuhn
  • Hanna Lose
  • Sarah Schneider
  • Verena Straßer

Stellvertreter

  • Norbert Götz
  • Torina Hemprich
  • Ulrike Kafitz
  • Friederike Menken
  • Jennifer Pagels
  • Anna Schuhmann

Lesen Sie mehr über die Arbeit dieses Ausschusses in einem Bericht aus dem Hamburger Zahnärzteblatt.