Amtszeit: 01.01.2023-31.12.2027
Berufsbildungsausschuss Berufsbildungsgesetz vom 14.08.1969 §§ 77
Berufsbildungsgesetz § 77
- Die zuständige Stelle errichtet einen Berufsbildungsausschuss. Ihm gehören 6 Beauftragte der Arbeitgeber, 6 Beauftragte der Arbeitnehmer und 6 Lehrer an berufsbildenden Schulen an, die Lehrer mit beratender Stimme.
- Die Beauftragten der Arbeitgeber werden auf Vorschlag der zuständigen Stelle, die Beauftragten der Arbeitnehmer auf Vorschlag der im Bezirk der zuständigen Stelle bestehenden Gewerkschaften und selbstständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung, die Lehrer an berufsbildenden Schulen von der nach Landesrecht zuständigen Behörde längstens für 4 Jahre als Mitglieder berufen.
- Die Mitglieder haben Stellvertreter, die bei Verhinderung der Mitglieder an deren Stelle treten.
- Der Berufsbildungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören.
Besetzung
Arbeitgeber
Mitglieder
- ZÄ Stella Bloß
- Dr. Maryla Brehmer
- ZÄ. Inga Kipp
- ZA Mathias Schade
- Dr. Peter Wasilijeff
- ZA Rainer Witt
Stellvertreter
- Dr. Hamideh Farshi
- Dr. Ulrike Guder
- ZÄ. Alexa Richter
Arbeitnehmer
Mitglieder
- Dominique Blank
- Michaela Kochan
- Miriam Kurtz
- Alma Ott
- Julia Pause
- Christine Raßmann
Stellvertreter
- Ann-Cathrin Beuck
- Klaus Seidel
Mitglieder der Lehrer an berufsbildenden Schulen
Mitglieder
- Doreen Eichler
- Diane Hagemann
- Stefan Kurbjuhn
- Hanna Lose
- Sarah Schneider
- Verena Straßer
Stellvertreter
- Norbert Götz
- Torina Hemprich
- Ulrike Kafitz
- Friederike Menken
- Jennifer Pagels
- Anna Schuhmann
Lesen Sie mehr über die Arbeit dieses Ausschusses in einem Bericht aus dem Hamburger Zahnärzteblatt.