Das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP), Stand: 8/2024
Datenbasis zur wirtschaftlichen Lage in vertragszahnärztlichen Praxen
Das Zahnärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – ist eine seit 2018 bundesweit etablierte Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel des ZäPP ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland zu gewinnen, die höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Zusätzlich wird in dieser Erhebung das Terminmanagement der Zahnarztpraxen mittels eines Sonderfragebogens abgefragt. Ziel ist es, anhand der gewonnen Daten die verschiedenen Maßnahmen der Zahnarztpraxen hinsichtlich ihres Terminmanagements sowie die Häufigkeit ihres Einsatzes/ihrer Anwendung zu ermitteln und letztlich ihre Wirkung zu analysieren. Darüber hinaus sollen Einblicke in das Verhalten der Patientinnen und Patienten ermöglicht und eventuelle Probleme (z. B. nicht wahrgenommene Termine) aufgedeckt werden.
Das ZäPP war bereits in den Vorjahren ein großer Erfolg: zwischen 2.000 und 3.000 Erhebungsbögen gehen jährlich ein. Das ist im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen eine sehr gute Resonanz und erlaubt substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung. Zugleich zeigt das Ergebnis, wie wichtig den Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten die aktive Beteiligung an der Ausgestaltung ihres Berufes ist. Allen Praxen, die sich bereits am ZäPP beteiligt haben, daher nochmals ein herzliches Dankeschön! Eine rege und auch in den kommenden Jahren regelmäßige Teilnahme am ZäPP ist unser Schlüssel zum Erfolg.
Das ZäPP ist in Form eines Panels organisiert. Das Grundkonzept basiert dabei auf einer hohen Teilnahmequote der Praxen über mehrere Jahre hinweg. Der dauerhafte Erfolg der Erhebung hängt also davon ab, dass Sie auch in diesem und in den kommenden Jahren Auskunft über Ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geben. Je höher der Rücklauf über mehrere Jahre hinweg ist, desto höher ist auch die Validität und Akzeptanz der Daten, die für den Berufsstand durch diese ambitionierte Untersuchung gewonnen werden.
Auf diese Weise entsteht eine wissenschaftlich fundierte Datenbasis, mit der die Interessen der gesamten Vertragszahnärzteschaft in Verhandlungen von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) mit den gesetzlichen Krankenkassen optimal vertreten werden können. Die entsprechenden Verhandlungen auf Landes- und Bundesebene sind wiederum die Voraussetzung dafür, dass angemessene Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Praxen und damit für eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet werden können.
Daher bitten die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Sie als Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte auch in diesem Jahr wieder um aktive Unterstützung und Mithilfe bei diesem wichtigen Langzeitprojekt. Es geht um die individuellen Rahmenbedingungen für Ihre Praxis und damit um die bestmögliche Versorgung Ihrer Patienten!
Zu diesem Zweck werden im Jahr 2024 erneut rund 33.000 Zahnarztpraxen um Teilnahme am ZäPP gebeten. In der kommenden Erhebung wird weiterhin vermehrt auf den Online-Fragebogen gesetzt. Alle Praxen, die in den Jahren 2022 und 2023 durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, erhalten in Kürze ihre individuellen Zugangsdaten zu ihrem Zi-Account. Im Zi-Account befindet sich neben den Erhebungsunterlagen, nach Abschluss der Befragung, auch das individuelle Berichtsportal für die Teilnehmer mit spannenden Vergleichsstatistiken. Das Online-Verfahren ist nicht nur umweltfreundlicher und kostengünstiger, sondern ermöglicht Ihnen, den Fragebogen zur gleichen Zeit wie Ihr Steuerberater auszufüllen. Die dazugehörigen Erfassungshinweise und Eingabekontrollen erleichtern darüber hinaus das korrekte Ausfüllen des Fragebogens. Falls Sie den Erhebungsbogen weiterhin in Papierform ausfüllen möchten, können Sie ihn problemlos bei der Treuhandstelle anfordern. Je größer der Rücklauf bei den Befragungen ist, desto höher ist später auch die Akzeptanz unserer Daten bei Verhandlungspartnern, Schiedsämtern oder eventuell sogar vor Sozialgerichten. Daher ist Ihre Mitwirkung auch in diesem Jahr wieder so relevant! Selbstverständlich können sich auch alle Zahnärztinnen und Zahnärzte beteiligen, die an der Erhebung im Vorjahr eventuell noch nicht teilgenommen haben. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer zählt!
Datenschutz, Datensicherheit und Anonymisierung
Die Anonymität der Teilnehmenden wird durch eine Treuhandstelle zur Verarbeitung der Personendaten gewährleistet. Die Verarbeitung der Erhebungsdaten wird hiervon strikt getrennt. Sämtliche von teilnehmenden Praxen eingereichten Erhebungsdaten werden zunächst pseudonymisiert und erst dann in einer eigens dafür eingerichteten Datenstelle unter Beachtung höchster Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz verarbeitet. Sämtliche Datenverarbeitungsprozesse sind so angelegt, dass eine nachträgliche Zuordnung der erhobenen Daten zu einer bestimmten Praxis ausgeschlossen ist.
Finanzielle Anerkennung, kostenloser Praxisbericht und ein Inflationsrechner
Die Teilnahme am ZäPP ist freiwillig, eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Die Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen wird mit einer finanziellen Anerkennung honoriert. Übrigens: Wer bereits im Jahr 2023 beim ZäPP dabei war, muss den Fragebogen natürlich nur noch für das vergangene Jahr ausfüllen – und erhält dennoch die gleiche finanzielle Anerkennung. Als zusätzliches Dankeschön erhalten alle Teilnehmenden nach Abschluss der Untersuchung zudem einen Online-Zugang zu ihrem individuellen Berichtsportal. Hier sind die eigenen Praxisdaten aufbereitet und zusammengefasst und können direkt mit Durchschnittswerten anderer Praxen verglichen werden. Das dynamisch nutzbare Tool gibt einen vielseitigen Überblick über die eigene betriebswirtschaftliche Situation und dient zugleich als Kontroll- und Planungsinstrument. Auch diejenigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die als Teilnehmer der Erhebungswellen 2018 bis 2023 bereits einen Praxisbericht erhalten haben, profitieren von der erneuten Bereitstellung des Berichts, indem aktualisierte Vergleichsdaten sowie weitere Vergleichsgruppen und Kennzahlen für die eigene Praxis zur Verfügung gestellt werden.
Im Online-Berichtsportal gibt es weitere neue Funktionen! In diesem Jahr gibt es, für den schnellen und kompakten Einblick, eine kurze betriebswirtschaftliche Zusammenfassung als PDF zum Herunterladen. Weiterhin verfügbar ist der, im letzten Jahr eingeführte, Inflationsrechner. Die Einkommen der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind durch die deutlich gestiegene Preisinflation und das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) stark betroffen. Der Inflationsrechner zeigt die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Finanzen zahnärztlicher Praxen auf. Berechnet wird, wie sich die Einnahmen in der aktuellen wirtschaftlich herausfordernden Lage aufgrund von Inflation und politischen Einschnitten bei gleichbleibendem Arbeits- und Ressourceneinsatz verringern. Die Zahlen führen immer wieder vor Augen, was für ein unermüdlicher Einsatz der Zahnärzteschaft notwendig ist, um diese starken Einschnitte abzufedern!
Mit dem ZäPP beauftragt: Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung
Durchgeführt wird die ZäPP-Erhebung erneut vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird. Mehr Informationen zum Zi finden Sie unter www.zi.de.
Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten voraussichtlich im September 2023 per Post ihre Zugangsdaten zum Online-Fragebogen. Eine vorherige Anmeldung oder Bestellung von Unterlagen ist nicht notwendig. Die Anschreiben werden ebenfalls die Kontaktdaten der Treuhandstelle enthalten. Falls Sie den Fragebogen in Papierform bevorzugen, können Sie ihn problemlos bei der Treuhandstelle anfordern. Die notwendigen Kontaktdaten stehen ebenfalls in den Anschreiben.
Hintergrund:
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber ab dem Jahr 2013 neue Kriterien für die Vergütungsveränderung geschaffen. Statt der bisherigen Grundlohnsummenanbindung sollen die Gesamtvergütungen unter Berücksichtigung der Zahl und Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur, der für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art und des Umfangs zahnärztlicher Leistungen vereinbart werden.
Mit dem ZäPP wird den dadurch gestiegenen inhaltlichen und methodischen Anforderungen an belastbare Daten zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der zahnärztlichen Versorgung Rechnung getragen. Das Panel-Projekt schafft zudem eine einheitliche, umfassende Datengrundlage, um die Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Verhandlungen der KZV Hamburg und der KZBV mit den Krankenkassen wirksam zu vertreten.