Informationen zur Berufsausbildung ZFA
Informationen für Interessentinnen und Interessenten
Du willst einen Beruf mit Zukunft erlernen?
Toll, dass du dich für den Beruf mit dem strahlensten Lächeln interessierst! Schon den Film ZFA bei BerufeTV der Arbeitsagentur gesehen?
Oder den Clip zum Beruf von einer Hamburger Auszubildenden zur ZFA? Es gibt viele tolle Videos zur ZFA bei youtube.
Wir brauchen dich in der Zahnarztpraxis, denn ohne dich geht in der Praxis nix. Am wichtigsten sind für den ZFA-Beruf:
- Du magst Menschen und möchtest gern am Patienten arbeiten
- Du weißt, dass Du jeden Tag mit dem Zahnarzt oder der Zahnärztin am Behandlungsstuhl sitzt
- Du hast Lust, ebenfalls am Empfang einer Zahnarztpraxis zu arbeiten
- Du weißt, dass der Beruf viel mit Hygiene zu tun hat
Ausbildungsvergütung
Ab dem 01.01.2024
- 1. Ausbildungsjahr 965,00 €
- 2. Ausbildungsjahr 1045,00 €
- 3. Ausbildungsjahr 1130,00 €
Praktikum in einer Zahnarztpraxis
Du möchtest ein Praktikum, außerhalb des schulischen Praktikums, durchführen? Hierfür haben wir einen Praktikumsvertrag hinterlegt, sowie eine Praktikumsmappe und die Checkliste für Praxen.
Betriebliche Qualifizierung (BQ) und Einstiegsqualifizierung (EQ)
Sie haben die Möglichkeit über die Betriebliche Qualifizierung (BQ) in den Beruf der ZFA einzusteigen. Alle Informationen und Kontaktdaten finden Sie in diesem Flyer.
Beratung und Unterstützung finden Sie beim Verein „Ausbildungsförderung der Hamburger Wirtschaft e.V.“, der mit der Zahnärztekammer, den Zahnarztpraxen und der Jugendberufsagentur zusammenarbeitet.
Wo kann ich überall den Beruf ZFA erlernen?
- Allgemeine zahnärztliche Praxis (z.B. dein Zahnarzt, wo du selber in Behandlung bist)
- Kinderzahnarztpraxis
- Kieferorthopäde
- Mund- Kiefer und Gesichtschirurg
- Im Krankenhaus, sofern es dort eine zahnärztliche Abteilung gibt (UKE und Bundeswehr KKH)
Es gibt dazu noch viele spezialisierte Zahnarztpraxen. Auch dort kannst du grundsätzlich die Ausbildung zur ZFA machen. Du hast also die freie Auswahl an Praxen. Schaue am besten mal nach, welche Praxen nicht so weit von deinem zu Hause entfernt sind. Die Berufsschule ist übrigens in Wilhelmsburg. Da musst du 2x die Woche jeweils einen halben Tag zum Unterricht.
Wie und wo finde ich einen Ausbildungsplatz?
Die Zahnärztekammer Hamburg bietet Ausbildungsplatz-Suchenden auf der Stellen- und Praxisbörse der Hamburger Zahnärzte die Möglichkeit, dein Ausbildungs-Gesuch (also deine Suche nach einem Ausbildungsplatz) kostenfrei online zu stellen. Gern kannst du auch deinen Praktikumswunsch auf der Ausbildungs-Gesuche-Website online stellen.
Oder du suchst bei den Ausbildungsplatz-Angeboten der Zahnarztpraxen nach deinem zukünftigen Ausbildungsplatz.
Informationen zur Berufsausbildung
Informationen zur Ausbildung
Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch die ZÄK mit einreichen des Ausbildungsvertrages
- Kontakt Ausbildungsberatung
Bei Beratungsbedarf rund um Ausbildungsprobleme kann jederzeit die Zahnärztekammer Hamburg per E-Mail (ausbildung@zaek-hh.de) informiert werden. Die Ausbildungsberatung unterliegt für alle Beteiligten der Schweigepflicht und ist eine neutrale Beratungsstelle für alle Ausbildungsbeteiligten.
Für ein optimales Einbinden von Auszubildenden in den Praxisalltag finden Sie hier eine Checkliste für den Ausbildungsverlauf.
Sollte festgestellt werden, dass die Ausbildungsberatung direkt mit der Ausbildungspraxis sprechen muss, benötigen wir die Entbindung der Schweigepflicht durch die Auszubildenden. Formular Entbindung Schweigepflicht
- Aufhebungsvertrag
Es gibt zu Beginn der Ausbildung immer eine Probezeit für beide Seiten, Ausbilder wie Auszubildende. Sollte es nach der Probezeit zu einer Aufhebung des Ausbildungsvertrags kommen, müssen gesetzliche Regelungen beachtet und der speziell für Berufsausbildungsverträge hinterlegte Aufhebungsvertrag verwendet werden.
- Verkürzungen
Verkürzungsanträge für die Sommerprüfung: Posteingang ZÄK, 30.11. des Vorjahres
Verkürzungsanträge für die Winterprüfung: Posteingang ZÄK, 30.04. des Vorjahres
Bitte beachten Sie, dass bei Verkürzung der Ausbildungszeit kein Röntgeninhalt vermittelt wird und der Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz nach §49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV nach bestandener Ausbildung separat erfolgen muss.
- Hospitationszeiten spezialisierte Ausbildungspraxen (z.B. KFO, MKG)
Eine Ausbildungspraxis verpflichtet sich mit dem Abschluss eines BAV zur:m ZFA alle in der Ausbildungsordnung aufgeführten Lehrinhalte zu vermitteln. Ausbildungsinhalte, die laut Ausbildungsordnung vermittelt werden müssen, jedoch nicht in der eigenen Praxis vermittelt werden können - z. B. bei KFO, MKG, Kinderzahnheilkunde oder spezialisierten Praxen – bietet sich im Rahmen der Verbundausbildung die Möglichkeit trotzdem auszubilden. Die zu vermittelnden Ausbildunsinhalte werden im Rahmen der Hospitation in einer allgemeinzahnärztlich tätigen Praxis vermittelt. Die notwendigen Stunden sind in den „Ergänzenden Vereinbarungen“ im Vertrag geregelt und verbindlich einzuhalten. Sie belaufen sich bei Kieferorthopäden und Mund-Kiefer-Gesicht-Chirurgen auf 650 Stunden (1/2 Jahr) und bei allen anderen Praxen, die nicht alle Inhalte der Ausbildungsordnung abdecken können 250 Stunden. Für die Dokumentation und als Nachweis zur Abschlussprüfung bietet die Zahnärztekammer Hamburg einen Vordruck an.
- HVV-Ticket für Auszubildende
Für Rückfragen bezüglich des Azubi-Tickets wenden Sie sich gerne direkt an den HVV. Mit der Umstellung des 49€-Tickets entfällt der Berechtigungsschein für das Bonusticket für Azubis.
- Rechtliche Informationen
ZFA-Prüfungs- und Umschulungsordnung
Muster-Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan (bitte in der PDF weiter runterscrollen)
Informationen zur Berufsschule
Informationen zur Berufsschule/Berufsschultage
Auf der Website der Berufsschule finden Sie alle Inhalte der Lerninhalte und die genaue Aufstellung der Lernstandards sowie weitere Bildungsangebote wie „Nachhilfe“ und verschiedene Projekte. Berufliche Schule für medizinische Fachberufe auf der Elbinsel Wilhelmsburg – Berufliche Schule 15 (bs15-hamburg.de)
An einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten sind Auszubildende einmal in der Woche freizustellen. Eine Anrechnung der Berufsschultage erfolgt mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit. Im Anschluss an einen zweiten Berufsschultag in einer Woche dürfen Auszubildende beschäftigt werden. Hierbei ist die gesetzlich zulässige Arbeitszeit gem. § 3 Arbeitszeitgesetz und § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten.
Schultage für den Ausbildungsstart 01.02.2025
- Montag Vormittag/Dienstag Vormittag (jeweils 6. Stunden 7.45 Uhr – 13.05 Uhr)
- Donnerstag Vormittag/Freitag Vormittag (jeweils 6. Stunden 7.45 Uhr – 13.05 Uhr)
Die Ausbildungspraxen erhalten die Einteilung ihrer Auszubildenden direkt von der Berufsschule in die Praxis
Sekretariat der BS15: (040) 42 879 22 03 oder per E-Mail an: bs15@hibb.hamburg.de
Informationen zu den Prüfungen
Prüfungstermine und -informationen
Alle Prüfungstermine auf einen Blick
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 (GAP 1) 2024 (Änderungen vorbehalten)
- Mittwoch, 06.11.2024 / 14.30 Uhr - 17.30 Uhr / Berufsschule
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2 (GAP 2) Januar 2025 (Änderungen vorbehalten)
Schriftliche Prüfungen, Multiple Choice (Zahnärztekammer Hamburg)
- Mittwoch, 18.12.2024 / 09:00 Uhr - 12:30 Uhr / Zahnärztekammer Hamburg
Praktische Prüfung (Berufsschule)
- Sonntag, 19.01.25 ab 08:00 Uhr (Termine werden seperat an Auszubildende vergeben)
Prüfungstermine Abschlussprüfung Januar 2025 (Änderungen vorbehalten)
Schriftliche Prüfungen, Multiple Choice (Berufsschule)
Schriftliche Wiederholungsprüfungen finden ebenfalls an der Berufsschule statt. Die Prüflinge werden separat angeschrieben.
- Montag, 06.01.2025 / 14.00 Uhr - 17.15 Uhr
- Dienstag, 07.01.2025/ 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Praktische Prüfung (Berufsschule, Einteilung des Termins geht seperat an die Auszubildenden)
- Samstag, 18.01.2025 / ab 08.00 Uhr
Mündliche Ergänzungs-Prüfungen (Zahnärztekammer, Alstercity)
- Samstag, 25.01.2025 / ab 08:00 Uhr
Abschlussfeier (Bürgerhaus Wilhelmsburg)
- Mittwoch, 29.01.2025 / 16.00 Uhr- 18.00 Uhr
weitere Informationen zur Abschlussprüfung
Fehlzeitenregelungen für die Prüfungszulassung.
Bitte beachten Sie, dass durch die Gesetzesänderung Auszubildende an dem Arbeitstag, der den schriftlichen Prüfungen vorangeht, freizustellen sind.
Nachteilsausgleich
Auf Grund von attestierter Lernschwäche oder anderen Einschränkungen (zugelassenes Institut oder Amtsarzt) kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich (Verlängerung der Prüfungszeiten) gestellt werden. Diesem formlosen Antrag muss das Attest beigefügt sein. Der Antrag muss fristgemäß bei der Kammer vorliegen. Nach der Prüfung des Antrags kann durch die Zahnärztekammer Hamburg ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Bei nicht fristgemäßer Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.
Frist: Jeweils 12 Wochen vor dem ersten schriftlichen Prüfungstermin
Externe Prüfung zur ZFA
Das Berufsbildungsgesetz und die Prüfungsordnung ZFA der Zahnärztekammer Hamburg bietet den ungelernten Mitarbeitenden in der zahnärztlichen Praxen an, den Berufsausbildungsabschluss ZFA zu erreichen. Diese Prüfung wird "externe Prüfung" genannt. Ein Ausbildungsnachweis muss nicht geführt sein oder vorgelegt werden!
Das Gesetz besagt, dass der externe Prüfling das mindestens 1 1/2 fache der regulären Ausbildungszeit von 3 Jahren nachweislich in zahnärztlichen Praxen tätig gewesen ist, also 4 1/2 Jahre.
Der Antrag auf externe Prüfung muss mind. 6 Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin schriftlich bei der Zahnärztekammer Hamburg vorliegen.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen, gern per E-Mail, ein:
- Formloser Antrag auf externe Prüfung mit dem gewünschten Prüfungszeitraum
- Ihren aktuellen Lebenslauf
- Nachweis(e) der mind. 4 1/2 jährigen Tätigkeit in zahnärztlichen Praxen (Arbeitszeugnisse)
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 260,00 € muss vorab, nach Rechnungserhalt, beglichen werden.
Informationen zum E-Portfolio (Ausbildungsnachweis)
Informationen zum Ausbildungsnachweis (digitales Portfolio)
Das digitale Portfolio hat das „klassische Berichtsheft“ zum 01.08.2022 abgelöst. Ziel ist es, die Ausbildungsinhalte digital zentral zu dokumentieren. Es können flexibel und „vom Behandlungsstuhl aus“ Inhalte hochgeladen und eine Art Praxistagebuch geführt werden um somit eine bessere Unterstützung beim Lernen zu erfahren.
Um auf das Portfolio zuzugreifen, erhalten die Auszubildenden zu Beginn ihrer Berufsschulzeiten einen Benutzernamen samt Passwort, ergänzt durch eine kurze Einführung in der Berufsschule.
Ausbildende haben die Möglichkeit über die Zugangsdaten der Auszubildenden auf die Nachweise zuzugreifen oder über die PDF-Freigabe der Auszubildenden die Inhalte übersendet zu bekommen.
Für einen Login speichern Sie sich bitte folgenden Link ab: zfa-eportfolio | Anmelden (g18.de)
Hier ein paar Tipps, welche Themen im E-Portfolio/Ausbildungsnachweis erarbeitet werden.
Pro Container werden drei Arbeitsproben gefordert.
Der digitale Ausbildungsnachweis kann über das Smartphone geführt werden. Komfortabler ist es die Inhalte über ein Tablet oder ein iPad zu bearbeiten. Die Ausbildenden werden hier um Unterstützung ihrer Auszubildenden gebeten und könnten sich überlegen, ein Tablet oder iPad leihweise zur Verfügung zu stellen. Sprechen Sie Ihre Praxis gern drauf an. Nur gemeinsam kann Ausbildung gelingen!
Muster Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan (bitte in der PDF weiter runterscrollen)
Schritt 1
Der betriebliche Ausbildungsplan
Schritt 2
(Erstmaliger) Login
Schritt 3
Nachweise erstellen