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Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams

Zahnärztliche Stelle nach § 17 a RöV vom 18.06.2002: (1) Zur Qualitätssicherung der Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen bestimmt die zuständige Behörde ärztliche und zahnärztliche Stellen. Die zuständige Behörde legt fest, in welcher Weise die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen die Prüfungen durchführen, mit denen sichergestellt wird, dass bei der Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde die Erfordernisse der medizinischen Wissenschaft beachtet werden und die angewendeten Verfahren und eingesetzten Röntgeneinrichtungen den nach dem Stand der Technik jeweils notwendigen Qualitätsstandards entsprechen, um die Strahlenexposition des Patienten so gering wie möglich zu halten. Die ärztliche und zahnärztliche Stelle hat der zuständigen Behörde

  • 1. die Ergebnisse der Prüfungen nach Satz 2,
  • 2. die beständige, ungerechtfertigte Überschreitung der bei der Untersuchung zu Grunde zu legenden diagnostischen Referenzwerte nach § 16 Abs. 1 und
  • 3. eine Nichtbeachtung der Optimierungsvorschläge nach Absatz 2 mitzuteilen.

(2) Die ärztliche oder zahnärztliche Stelle hat im Rahmen ihrer Befugnisse nach Absatz 1 die Aufgabe, dem Strahlenschutzverantwortlichen Maßnahmen zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung vorzuschlagen, insbesondere zur Verbesserung der Bildqualität, zur Herabsetzung der Strahlenexposition oder zu sonstigen qualitätsverbessernden Maßnahmen, und nachzuprüfen, ob und wie weit die Vorschläge umgesetzt werden.

Vereinbarung der Zahnärztekammer Hamburg mit der Behörde für Umwelt und Gesundheit – Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz – (BUG) vom 10.11.2003

§ 2 (1)

Der Vorstand der Zahnärztekammer Hamburg richtet zu seiner Beratung und Unterstützung bei der Durchführung des § 17 a RöV im Benehmen mit der BUG eine Prüfungskommission ein. Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei radiologisch tätigen Zahnärzten und einer ausreichenden Anzahl von Stellvertretern. Andere im Umgang mit diagnostischen Röntgeneinrichtungen Erfahrene (z.B. Medizinphysikexperten) können der Prüfungskommission beratend angehören.

Besetzung:

  • Dr. Jan Bregazzi
  • Dr. Christian Buhtz
  • ZA. Oliver Geissler
  • Dr. Christian Scheifele
  • Dr. Oliver Vorwig

Stellvertreter:

  • ZA Christian Dietrich
  • Dr. Stefanie Küffer
  • Dr. Nils Pfeffer

Lesen Sie mehr über die Arbeit dieses Ausschusses in einem Bericht aus dem Hamburger Zahnärzteblatt.