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und Praxisteams
Information der KZV Hamburg

Die Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das oberste ehrenamtliche Organ unserer Körperschaft, das von allen wahlberechtigten Mitgliedern der KZV gewählt wird und laut Satzung aktuell aus 25 Mitgliedern besteht.

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit haben oder "Angestellte Zahnärzte", die mindestens 10 Stunden Beschäftigung pro Woche in einer vertragszahnärztlichen Praxis nachweisen können. Wählbar sind alle Mitglieder der KZV, wenn sie mindestens sechs Monate vom Tage des Beginns der Auslegung des Wählerverzeichnisses an gerechnet im Zahnarztregister der KZV Hamburg eingetragen sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ehrenämter haben.

Die Vertreterversammlung wählt den 3-köpfigen hauptamtlichen Vorstand.

Als politische Instanz soll die Vertreterversammlung zur Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitswesens beitragen. Sie gibt ihrer KZV bzw. dem von ihr eingesetzten gewählten Vorstand Vorgaben bzw. erteilt Aufträge, die nach Gesetz und Satzung mit Hilfe des Vorstandes und der Verwaltung umgesetzt werden.

Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung

VV-Vorsitzender

Dr. Stefan Buchholtz
Kieferorthopäde

Stv. VV-Vorsitzender

Dr. Georg Intorf
Zahnarzt