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Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Aufsuchende Zahnmedizin lohnt sich!

Als Zahnärzte haben wir die Aufgabe, die Bevölkerung zahnmedizinisch zu versorgen. Immer mehr Patienten können aber nicht mehr zu uns in die Praxis kommen Wir müssen sie daher aufsuchen:

Für die aufsuchende Zahnmedizin benötigen wir mehr Zeit als für die Behandlung in unseren Praxen. Mehr Zeit bedeutet, dass wir für diese Behandlungen mehr Honorar bekommen müssen. Diese Forderung haben Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung aufgestellt – und wir sind gehört worden. Was bedeutet das konkret in Bema-Punkten?

Hausbesuch
73 Punkte bekommt der Zahnarzt für den Hausbesuch eines pflegebedürftigen Krankenkassenpatienten. Hinzu kommen ggf. weitere Leistungen wie Zst, Mu, sK…

Im Detail z. B. die Bema-Nr 151: Für den Besuch erhält der Zahnarzt, einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung (Bewertungszahl): 36 Punkte. Weiter kann bei Nachweis eines Pflegegrades oder Bezugs von Eingliederungshilfe ein Zuschlag abgerechnet werden, die Bema-Nr 171a, Zuschlag für Besuche nach 151 neben den Zuschlägen nach 161a bis f und 165 abrechnungsfähig und bewertet mit 37 Punkten. Zusammen sind dies 73 Punkte; hinzu kommt noch das Wegegeld.

Befinden sich im Haushalt mehrere Personen mit Pflegegrad kann nur für die erste besuchte Person die Bema-Nr. 151 abgerechnet werden. Die weitere Abrechnung kann man der achstehenden Tabelle entnehmen.

GBA-Richtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Oktober 2017 die Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (Richtlinie nach § 22a SGB V) beschlossen. Diese Richtlinie regelt Art und Umfang der zahnärztlichen Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten.

Bei Patienten, die einen nachgewiesenen Pflegegrad haben oder Wiedereingliederungshilfe erhalten, dürfen seit dem 1. Juli 2018 folgende präventive Leistungen angeboten und ggf. abgerechnet werden:

Wohngruppen-Betreuung
Wurden früher behinderte und pflegebedürftige Menschen in erster Linie in größeren Einrichtungen (Heimen) betreut, wird heutzutage oft die Unterbringung in Wohngruppen bevorzugt.

Die Betreuer suchen Zahnärzte, die regelmäßig in die Wohngruppe kommen und dort Reihenuntersuchungen anbieten, konkrete individuelle Pflegeanleitungen vorschlagen und ggf. auch Zahnstein entfernen, denn oft ist es ein erheblicher pflegerischer Aufwand, jeweils einen Mitbewohner plus Begleitperson zum Zahnarzt zu geleiten.

Aufruf
Die Zahnärztekammer Hamburg sucht Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Hausbesuche durchführen und Wohngruppen betreuen wollen. Wir haben bereits einige Kolleginnen und Kollegen in der Zahnarztsuche erfasst, die Haus- und Heimbesuche durchführen und Demenzpatienten behandeln. Wenn Sie diese Leistungen anbieten und sich dafür noch nicht gemeldet haben und wenn Sie Interesse an der Betreuung von Wohngruppen haben, melden Sie sich bitte bei Frau Wegemann unter der E-Mailadresse Simone.Wegemann@zaek-hh.de damit die Zahnärztekammer oder die Kassenzahnärztliche Vereinigung auf Anfrage Ihren Namen und die Kontraktdaten weitergeben kann.
Mehr Informationen erhalten auf der Website der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Zahnärztekammer Hamburg unter:

www.zahnaerzte-hh.de/zahnaerzte-portal/praxis/abrechnung/kassenabrechnung-kzv/abrechnungsfragen-a-z/besuche/

Dr. Thomas Einfeldt