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Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

„Der zahnärztliche Beruf soll ein freier Beruf bleiben“

Wahrscheinlich bewegt kaum ein Thema die Zahnärzte derzeit so sehr, wie die Thematiken rund um Z-MVZ. Informations- und Kenntnisstände sind hier unterschiedlich – Positionen von Außenstehenden nicht immer eineindeutig.

Die Berichterstattung rund um Z-MVZ in den Zahnärzte-Medien ist  enorm. So ist beispielsweise in der DZW Ausgabe 46/18 ein Kommentar zur VV der KZBV (Frankfurt, Anfang November) von Dr. Helge David erschienen. Hier beklagt der Autor, dass die Standespolitik nicht die Lebensrealität der jungen Zahnärzte berücksichtige. Stattdessen werden die neuen Wünsche und Anforderungen an das Berufsbild „im allgemeinen Z-MVZ Bashing“ diskreditiert. Das kann man so nicht stehen lassen. Denn die Sorgen der Standesvertretungen richten sich gegen die Investoren, die ein Z-MVZ gründen – und keinesfalls gegen Zahnärzte, die hier unternehmerisch aktiv werden (wollen). Ein Kommentar zum DZW-Text von Dr./RO Eric Banthien (Vorstand der KZV Hamburg)

Nichts ist per se besser, nur weil es jetzt modern ist

In der Ausgabe 46/2018 der DZW  hat der  Kollege Dr. Helge David, ein flammendes Plädoyer für die Z-MVZ gehalten. Und dafür, dass sich die Standespolitik doch endlich den Wünschen der jünger und weiblicher werdenden Zahnärzteschaft zuwenden soll. Gegen beides ist zunächst einmal nichts einzuwenden. Dass der zahnärztliche Beruf seit längerer Zeit schon in anderer Form ausgeübt wird, als es die „Grauhaarigen“, die David auf der VV der KZBV mehrheitlich ausgemacht haben, will aus ihrer Jugend gewöhnt waren, ist ja keine Neuigkeit. Neugründungen begegnen uns fast nur noch als Berufsausübungsgemeinschaften. Fast: Denn die traditionelle Einzelpraxis gibt es auch immer noch. Der alte Wunsch, sein/e eigene/r Chef/in zu sein, ist unter Zahnärztinnen und Zahnärzten eben immer noch verbreitet.

Das Z-MVZ ist dabei ein Instrument, das dem Neugründer, der sein wirtschaftliches Potenzial maximieren will, ebenso entgegenkommt, wie es ermöglicht, in ländlichen Bereichen die Versorgung sicherzustellen. Wenn man mehr Zahnärzte und Zahnärztinnen dazu braucht, als die Regeln des Bundesmantelvertrages zulassen, ist das Z-MVZ eine Gestaltungsmöglichkeit. Vielleicht wollen nicht alle ihre gesamte Arbeitszeit in der Landpraxis zubringen. Vielleicht gilt es, jungen Müttern und Vätern den Wunsch zu erfüllen, Zeit für die Betreuung ihrer Kinder zu finden. Die Gründe sind vielfältig, und die Organisationsform Z-MVZ kann da sinnvoll sein.

Deswegen wird sie auch nicht „im allgemeinen Z-MVZ Bashing diskreditiert“. Das Problem sind tatsächlich die Z-MVZ in Investorenhand. Die Tatsache, dass das internationale Kapital auf der Suche nach Rendite die zahnärztliche Praxis entdeckt hat, und das beileibe nicht nur in Deutschland, ist nicht zu leugnen. Und in einem solchen MVZ werden dann die im DZW-Text geschilderten Vorteile (flexible Arbeitszeiten, modernes Arbeitsumfeld und Wegfall der Verwaltungstätigkeit) damit erkauft, dass der Angestellte tatsächlich für die Rendite eines Investors arbeitet. Natürlich ist die Renditeerwartung auch Teil des unternehmerischen Denkens eines Zahnarztes. Aber wenn es dann nicht mehr um die eigene Rendite geht, ist die Situation doch weniger erfreulich.

Die jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte haben andere Möglichkeiten, in Berufsausübungsgemeinschaften, wie auch in zahnärztlich geführten Z-MVZ, ihre Vorstellungen von einer modernen Berufsausübung umzusetzen, ohne ihre Selbstständigkeit gegen Lohnknechtschaft einzutauschen. Wir – die Standesvertretungen - müssen da mehr informieren und den jungen Kolleginnen und Kollegen  aufzeigen, welche Wege sie beschreiten können. Der zahnärztliche Beruf soll ein freier Beruf bleiben, und nicht zu einem Gewerbe werden, in der Renditevorgaben die Behandlung bestimmen.