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Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Obleute informieren sich über aufsuchende Alters-Zahnmedizin

Etwas Statistik vorweg
3,5 % der Hamburger sind pflegebedürftig – ein Prozentsatz der in den nächsten Jahren noch etwas steigen wird. Wie viele Personen sind dies absolut? Laut dem Hamburger Statistikamt bezogen im Dezember 2017 in Hamburg 63.100 Personen Leistungen der Pflegeversicherung. Von diesen wurden 46.800 (74 %) zu Hause betreut. Sie erhielten daher ausschließlich Pflegegeld für die Versorgung durch Angehörige bzw. andere Personen (27.800 Betroffene) oder sie wurden von ambulanten Diensten gepflegt (19.000 Unterstützte). In Pflegeheimen wurden dagegen 16.300 Personen (26 %) vollstationär versorgt. Nicht ganz klar der Statistik zu entnehmen ist die Zahl immobiler Patienten, die zwingend darauf angewiesen sind, dass der Zahnarzt zu ihnen kommt.

Obleute der Bezirksgruppen einbeziehen
Wie werden die genannten 63.100 Menschen zahnmedizinisch betreut und versorgt? So ganz genau und einfach lässt sich dies nicht sagen. Aber eine gesundheitspolitische Aufgabe ist diese Zahl für Kammer und KZV allemal. Am Mittwoch, den 10. April waren die Bezirksgruppen-Obleute und ihre Stellvertreter eingeladen, sich bei dem für Alters-Zahnmedizin zuständigen Kammervorstandsmitglied Dr. Thomas Einfeldt und dem KZV-Chef Dr./RO Eric Banthien über das Hamburger und das Bundes-Konzept der aufsuchenden Betreuung von pflegebedürftigen Patienten zu informieren.

13 Kolleginnen und Kollegen nahmen die Gelegenheit wahr, denn die Anfragen bei der Kammer und der KZV nach Betreuung von Patienten zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen nehmen langsam zu – und der Bedarf kann nicht immer sofort gedeckt werden. So wären die Obleute ein wichtiges Bindeglied bei der Vermittlung von aufsuchenden Zahnmedizinern in den Bezirken.

Den Obleuten wurde vorgestellt, mit welchen Infos Zahnärztinnen und Zahnärzte sich und ihr Team auf Hausbesuche vorbereiten können. Denn, auch wenn die Behandlung von Senioren in den Praxen gängige Routine und diese Bevölkerungsgruppe ein normales Patienten-Klientel ist, so können Pflegebedürftige und ggf. multimorbide immobile Patienten eine medizinische, eine organisatorische und eine rechtliche Herausforderung (Aufklärung und Einwilligung) darstellen. Weiter wurde darauf hingewiesen, welchen wichtigen Beitrag Kooperationsverträge zwischen Zahnarztpraxen und Pflegeheimen bei der Früherkennung, Prävention und Versorgung leisten können.

Die Leistungen und Bema-Positionen
Einfeldt und Banthien informierten über das praktische Organisieren erster sondierender Besuche und die ggf. nötigen weiteren Behandlungen mit Transporten in die Praxen oder geeigneten Krankenhäuser. Die Frage der Honorierung wurde erörtert, neue Positionen und Zuschläge erklärt, Formulare vorgestellt. Es zeigte sich, dass die pauschale Vorverurteilung „Das lohnt sich doch gar nicht…“ angesichts der Zahlen nicht haltbar ist. Dank der neuen Bema-Positionen für Pflegebedürftige gibt es ja für diese Personengruppe Zuschläge.

Dennoch ist die aufsuchende Zahnmedizin keine Wünsch-Dir-was-Veranstaltung. Zwar hat jeder Patient auch als Pflegebedürftiger das Recht auf freie (Zahn-)Arzt-Wahl, aber im Sozialgesetzbuch SGB gibt es das Wirtschaftlichkeitsgebot: Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Versicherte sollen also einen Arzt aussuchen, der in der Nähe des Wohnortes liegt. Und ein Dienstleistungsvertrag kann nur geschlossen werden, wenn beide Seiten einwilligen: Patient und Arzt. Wenn der Arzt mit seinem Kassen(zahn)arztsitz zu weit von Wohnort des Patienten liegt, darf er die Dienstleistung ablehnen.  

Hausbesuch – praktische Tipps für vor-Ort und Transport
Es liegt auf der Hand: Am einfachsten ist die Versorgung immobiler Patienten, wenn sie im direkten Umfeld der Praxis wohnen, also leicht für die Zahnärzte zu erreichen sind. Das hat auch den Vorteil, dass im Falle eines Krankentransportes in die Praxis zwecks weiterer Diagnostik (Röntgen) oder sicherer Therapie, dieser Transport nicht lange dauert (und der Transporter nicht im Stau steht).

Mobile Einheit von Kammer und KZV
Zum Schluss der zweistündigen Veranstaltung wurde noch die neue mobile Einheit vorgestellt, die in der Kammergeschäftsstelle ausleihbar ist (https://www.bpr-swiss.com). Es wurde schnell deutlich, dass diese Einheit mit Mikromotor, ZEG, Pressluft und komfortabler Absaugung nicht ohne vorherige Einweisung und Checklisten-Übergabe benutzbar ist. Denn der korrekte Aufbau muss kurz erlernt werden. Die Rückgabe der nach den Hygieneregeln aufbereiteten Einheit muss ebenso nach Checkliste überprüft werden.

Außerdem kamen die anwesenden Obleuten schnell überein, dass der schon einmal geäußerte Vorschlag, in jeder der 12 Bezirksgruppen eine derartige Einheit beim Obmann zu stationieren, keine wirtschaftliche Option ist. Die Einheit ist die Lösung für eine Ausnahme-Situation. Kollegen, die regelmäßig vor Ort in Wohnungen oder Pflegeheimen mit der mobilen Einheit behandeln wollen, müssen sich selbst eine eigene beschaffen. In der Regel ist aber der Krankentransport in die Praxis das Mittel der Wahl und zumutbar.

Fazit und Fortbildung zum Thema
Die Obleute sind nun informierter zum Thema aufsuchende Zahnmedizin. In den Bezirksgruppen können auftretende weitergehende Fragen gesammelt und weitergeleitet werden. Ansonsten sind interessierte niedergelassene und angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte verwiesen auf folgende Fortbildungsveranstaltungen zum Thema:

15. Juni 2019: Kongress DGAZ und Sonderfortbildung zum Thema AltersZahnmedizin in Hamburg

23. Oktober 2019: Hausbesuche: Organisatorische, hygienische, rechtliche und geriatrische Hinweise sowie ein System zur Überprüfung und Einschätzung der Medikationslisten Pflegebedürftiger

06. November 2019: Kooperationsvertrag mit Pflegeeinrichtungen und die PZR für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen.