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Herausforderung Praxis und Kind

Unter dem Motto „Herausforderung Praxis und Kind“ lud Dr. Kathleen Menzel niedergelassene jüngere Zahnärztinnen in die Kammer ein, um mit ihnen über die Vereinbarkeit von Praxisgründung und Familiengründung zu sprechen.

Die Vorstellungsrunde zeigte das breite Spektrum der persönlichen wie beruflichen Situation der Teilnehmerinnen. Es reichte von dem selbstständig machen vor wenigen Monaten bis zur Praxisgründung vor vielen Jahren, von Kindern in Planung bis zur Schwangerschaft im
7. Monat und Kindern, die schon fast erwachsen sind. So konnte das Thema Praxis und Kind unter verschiedenen Blickwinkeln und vor dem Hintergrund unterschiedlicher Erfahrungen beleuchtet und diskutiert werden.

Praxisgründung und Familiengründung
Es zeigte sich, dass es das eine Konzept, wie man Praxis und Kind optimal verbindet, nicht gibt. Zu individuell sind die persönlichen Hintergründe und zu unterschiedlich die jeweiligen Praxisstrukturen. Wichtig ist es auf jeden Fall, Unterstützung zu haben, sei es durch Eltern oder Schwiegereltern, den Partner oder eine Betreuung - jedenfalls an einigen Tagen. Auch gibt es nicht den einen richtigen Zeitpunkt für die Praxisgründung. Einig waren sich die Anwesenden, dass es besser ist, die Praxis schon einige Jahre aufgebaut zu haben, um dann auf der Basis geordneter Strukturen mit Kind weiterzuarbeiten. Soweit die Theorie, aber Praxisgründung und Familiengründung kann man natürlich nicht allein theoretisch planen und umsetzen.

Vertretung oder Assistenzzahnärztin?
Anders als angestellte Zahnärztinnen, die wegen des Beschäftigungsverbots monatelang, bei mehreren Kindern jahrelang ihren Beruf nicht ausüben, arbeiteten die niedergelassenen Zahnärztinnen bis kurz vor der Entbindung und auch danach nach wenigen Wochen wieder in der Praxis. Lebhaft diskutiert wurde die Frage, ob man sich für diese Zeit einen Vertreter in die Praxis holt. Die Alternative wurde darin gesehen, zu Beginn der Schwangerschaft einen Vorbereitungsassistenten einzustellen, der bzw. die dauerhaft in der Praxis bleibt, da man in der Regel nach der Entbindung nicht sofort voll weiterarbeiten wird. Ein Vertreter wird ausreichend Berufserfahrung haben, sollte aber auch die Praxisphilosophie leben, einem Assistenten kann man die eigene Praxis und Behandlungsmethoden näher bringen und er oder sie kann die Zeiten, die man reduziert arbeitet, auffangen. Es wurde die Frage gestellt, wie man Vertreter findet und angeregt, eine Liste mit Vertretern zu erstellen.

Checklisten
Die Anwesenden stellten fest, dass es für Angestellte zahlreiche Informationen und Checklisten, für Selbstständige hingegen weniger Informationen gibt. Ein gutes Stichwort für Dr. Juliane Gösling, die bei der Bundeszahnärztekammer für das Thema zuständig ist und zu dem Treffen aus Berlin angereist war. Sie dankte für die Anregungen, die sie bei einer Aktualisierung der Information der BZÄK aufnehmen will. Es zeigte sich, dass es auch bei diesem Thema keine allgemeingültige Empfehlung gibt. So muss man prüfen, ob man mehrere Monate nicht arbeiten und die Zulassung ruhen lassen will. Folge ist, dass sich die Abschlagszahlungen der KZV reduzieren. Möglicherweise hat man aber eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, die in diesem Fall zahlt.

Dank an die Kammer
Zum Abschluss bedankten sich die Teilnehmerinnen bei Frau Dr. Menzel und der Kammer für die Initiative zu diesem Treffen. Es sei wichtig und sinnvoll, sich mit Kolleginnen in vergleichbarer Situation auszutauschen und von den Erfahrungen der Kolleginnen zu profitieren. Der Wunsch, die Treffen fortzusetzen, wurde von mehreren Seiten geäußert und die Kammer wird beraten, in welchem Format dies geschehen wird.

Dr. Ann-Charlotte Berthold