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Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Abgeber sucht Übernehmer – Übernehmer sucht Abgeber

Der (oder die) Eine ist am Ende seines Berufslebens und möchte seine Praxis abgeben, die (oder der) Andere möchte seine berufliche Zukunft aufbauen und sucht eine Praxis. Was sich einfach anhört, ist in der Praxis nicht immer so einfach umzusetzen. Grund genug für die Kammer gemeinsam mit der KZV und der apoBank eine Veranstaltung für Existenzgründer und Praxisabgeber zu organisieren. Dieses Mal mit einer zusätzlichen Option: dem Angebot eines persönlichen Kennenlernens.

Großes Interesse
Der Existenzgründer- und Praxisabgebertag für Zahnärzte am 09.11.2019 stieß auf großes Interesse. Lange vor dem Termin war die Veranstaltung ausgebucht und die Warteliste lang. Und anders als man zunächst vielleicht denkt, waren es nicht nur Praxisabgeber, die den Termin wahrnehmen wollten, sondern auch Existenzgründer, die sich über die Möglichkeiten der Übernahme informieren und vielleicht schon erste Kontakte knüpfen wollten. Und so waren Abgeber und Gründer in ähnlich großer Zahl gekommen, um interessante und praxisnahe Vorträge zu hören.

Persönliches Kennenlernen
Die Kammer hatte erstmals die Möglichkeit angeboten, dass sich Abgeber und Übernehmer persönlich kennen lernen können. Hierzu wurden die Abgeber als auch Übernehmer angeschrieben und gebeten, einen Fragebogen auszufüllen, um festzustellen, welche Übernehmer zu welchen Abgebern passen könnten. Diese neue Möglichkeit der Kontaktaufnahme wurde interessiert angenommen und die Gesprächspartner waren sich anschließend einig, dass es eine gute Möglichkeit war, einen ersten Eindruck zu gewinnen, um feststellen zu können, ob sich weitere Gespräche lohnen. Nicht alle Anwesenden hatten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Einige stellten erst vor Ort fest, dass es eine gute Möglichkeit des zwanglosen Kennenlernens ist, von der sie auch hätten Gebrauch machen wollen. Für die nächste Veranstaltung wird schon darüber nachgedacht, wie das Angebot noch attraktiver gestaltet und leichter zugänglich gemacht werden kann. “Ein solches Gespräch ist hilfreich und schult, auch wenn die konkrete Praxis vielleicht nicht infrage kommt“, so ein Gründer.

Gemeinsamer Start
Zum Auftakt der Veranstaltung begrüßte Marco Lindenberg, Abteilungsdirektor und Teamleiter Berater selbstständige Heilberufe der apoBank die zahlreichen Teilnehmer. Er verwies auf die aktuelle Studie von apoBank und IDZ zu zahnärztlichen Existenzgründungen, die wieder belege, dass die Praxisübernahme die wichtigste Gründungsform sei. Von daher sei eine Veranstaltung wie diese wichtig, um die Beteiligten zusammenzubringen.
Kammerpräsident von Laffert dankte der apoBank für die Organisation der Veranstaltung, die sie gemeinsam mit Frau Dr. Menzel von der Kammer entwickelt hatte. Er verwies auf die Statistik, wonach es im Bundesgebiet weiterhin 82 % Einzelpraxen gibt, so dass diese sowohl für die Abgeber wie auch für die Übernehmer Zukunft habe. Dr./RO Eric Banthien begrüßte die Teilnehmer seitens der KZV und wünschte ein erfolgreiches Seminar.

Wie hoch ist der Wert der Praxis?
Der erste Vortrag von Herrn Frank Boos, vom Sachverständigenbüro Pfeffer & Boos war ebenfalls für alle Beteiligten angelegt. Denn nachdem sich Abgeber und Übernehmer gefunden haben und sich grundsätzlich einig sind, kommt es häufig bei der Frage nach dem Praxiswert zu sehr unterschiedlichen Vorstellungen. Die Berechnung ist nicht einfach und wird auch zunehmend hinterfragt, weshalb die Kammer ihr Angebot, Praxisbewertungen vorzunehmen auch leider einstellen musste. Herr Boos ist öffentlich bestellter Sachverständiger für die Bewertung von Praxen im Gesundheitswesen und wird daher auch bei Gerichtsverfahren als Gutachter beigezogen.

Modifiziertes Ertragswertverfahren
Für die Bewertung gab es früher mehrere Verfahren, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führten. Der Bundesgerichtshof hat dem ein Ende bereitet und lediglich das modifizierte Ertragswertverfahren zugelassen, so der Referent. Dabei geht es nicht nur um den derzeitigen Umsatz, sondern auch den zurückliegenden und die Zukunftsprognose. Daneben spielen der Standort und die Art und Zusammensetzung der Patienten und die Konkurrenzsituation eine Rolle. So wichtig hierzu schriftliche Unterlagen sind, so muss der Gutachter sich doch vor Ort ein Bild verschaffen, um eine angemessene Bewertung durchführen zu können.

Wichtige Berater
Die Entscheidung, eine Praxis abzugeben bzw. eine Praxis zu übernehmen, ist eine Lebensentscheidung von erheblichem finanziellen Umfang. Diese Entscheidung sollte unbedingt mit erfahrenen Beratern getroffen werden, so die Botschaft der Referenten der weiteren Vorträge, die getrennt für Abgeber und Übernehmer gehalten wurden. Ohne Bank, Juristen und Steuerberater wird man realistischer Weise solche Schritte nicht gehen. Die Beratung sollte weit vor dem späteren Vertragsschluss erfolgen, denn es gilt, die Weichen für Abgabe wie Übergabe rechtzeitig zu stellen.

INKO
Die Gründer wurden über das INKO Programm (Investitions- und Kostenberatungsprogramm) der apoBank informiert. Der Gründer berechnet gemeinsam mit dem Berater den erforderlichen Umsatz, der nicht nur die Kosten der Praxis, sondern auch die der persönlichen Lebensführung umfasst. Dafür werden auch die Daten der konkreten Praxis mit dem Durchschnitt der Daten aller Praxen (soweit bekannt) in einen Vergleich gesetzt, damit der Gründer sehen kann, wie Kosten und Ertragsstruktur der Praxis im Verhältnis zu anderen Praxen sind. Auch erfolgt ein kostenloser Standortcheck, denn die Lage und die Konkurrenzsituation der Praxis sind wichtige Faktoren für die künftigen Erfolgsaussichten.

Vermögensaufbau
Der Abgeber hat den Praxiserlös häufig als Bestandteil seiner Altersvorsorgeplanung eingeplant. Anders als man zunächst denkt, macht die heutige Zinssituation den Vermögensaufbau auch für Praxisgründer interessant. So ist es durchaus denkbar, die Praxis zu finanzieren und parallel Vermögensanlage zu betreiben.

Nicht fehlen dürfen für beide Seiten die Versicherungen. Für den Gründer sind dies neben der Berufshaftpflichtversicherung insbesondere Versicherungen, die bei einem etwaigen Praxisausfall, sei es aufgrund von Schäden an den Praxisräumen, oder aufgrund von Problemen mit der eigenen Gesundheit, eintreten. Für Abgeber ist das Thema Lebensversicherung und Auszahlung bzw. Kapitalisierung der Beträge ein wichtiges Thema.

An die Steuern denken
Der Brutto-Praxiserlös mag manchen Abgeber erfreuen. Wenn der Nettobetrag nach Steuern aber erheblich darunter liegt, wird die Freude getrübt. Wichtig ist es daher, mit seinem Steuerberater vor dem Vertragsschluss über steuerliche Möglichkeiten, die zu diesem Zeitpunkt noch bestehen, zu sprechen. Steuerberater Jens Witte vom Steuerberatungsbüro Witte & Rühl zeigte auf, auf welche Punkte Abgeber zu achten haben. Und auch für den Gründer gibt es zahlreiche Aspekte, die ihm vermutlich nicht bekannt sein werden. Jede Aktivität im Zusammenhang mit der späteren Gründung kann einen Aufwand darstellen, der steuerlich geltend gemacht werden kann. Daher ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme zum Steuerberater sinnvoll.

Die Gründung ist das eine, der laufenden Praxisbetrieb das andere. Die Erfahrung zeigt, dass ein Steuerberater wichtiger Ansprechpartner für sämtliche Fragen um Gehaltsabrechnung und Meldungen an Krankenkassen etc. ist. Er kann aber auch betriebswirtschaftliche Auswertungen, sogenannte BWAs liefern, mit denen der Zahnarzt weiß, welche Einnahmen und Ausgaben er hat und wo er wirtschaftlich steht.

Schriftlicher Kaufvertrag
Ist die passende Praxis gefunden und eine Einigung über den Kaufpreis erfolgt, ist der Kaufvertrag zu formulieren. Dieser Vertrag ist die Grundlage für die Übertragung der Praxis wie für alle nachträglich entstehenden Fragen, Probleme oder Auseinandersetzungen. Von daher ist es wichtig, hierauf große Sorgfalt zu verwenden um alle Eventualitäten zu berücksichtigen. Der erfahrene Anwalt kennt aus seiner Berufserfahrung und seinen fachlichen Fortbildungen die möglichen Fallstricke, die es zu bedenken gibt. Auch wenn sie sich für Abgeber und Übernehmer zunächst teilweise etwas fremd anhören können, die Praxis hat gezeigt, dass es solche Konstellationen gibt. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Sven Hennings von der Kanzlei CausaConcilio machte den Abgebern deutlich, dass es gut ist, diese in den Vertrag aufzunehmen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer ebenfalls Fachanwalt für Medizinrecht der Kanzlei CausaConcilio zeigte den Gründern auf, wie wichtig ein guter Kaufvertrag ist und in welche Verträge ein Übernehmer eintritt, wie zum Beispiel den Mietvertrag und bestehende Arbeitsverträge.

Netzwerk wichtig
Es wurde deutlich, dass Gründer wie Abgeber auf ein gutes Netzwerk, das miteinander zusammenarbeitet angewiesen sind. Ohne diese kann es an vielen Stellen zu Problemen kommen, mit Ihnen ist der Zahnarzt gut beraten und kann auch alle laufenden Themen im Praxisbetrieb rechtzeitig erörtern. Der positive Zuspruch und die lange Warteliste machen die Entscheidung für den nächsten Existenzgründer-und Praxisabgebertag für Zahnärzte den Verantwortlichen einfach.