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Vertreterversammlung der KZV Hamburg

Ende November 2019 fand sich die Vertreterversammlung der KZV Hamburg zusammen. Zum zweiten Mal in diesem Jahr und zum ersten Mal in den frisch renovierten Büroräumen an den Katharinenbrücke 1.

Eine der verantwortungsvollsten Aufgaben stand für die Versammlung auf der Tagesordnung: Die (Nach-)Wahl zweier Vorstandsmitglieder, die auf eigenen Wunsch hin zum 30. April 2020 ausscheiden werden (HZB 5/19). Eindeutig und mit überwältigender Mehrheit wählten die Vertreter dann zwei neue Vorstandsmitglieder:

Dr. Gunter Lühmann ist zum stellvertretenden Vorsitzenden der KZV Hamburg gewählt worden. Der 54jährige Hamburger Zahnarzt erhielt 19 von 20 möglichen Stimmen der Vertreterversammlung der KZV Hamburg.
Dr. Lühmann tritt damit am 01. Mai 2020 die Nachfolge von Dr. Claus Urbach (67) an, der sich ab Mai 2020 neuen Aufgaben außerhalb der KZV Hamburg widmen wird.

Mit Dr. Lühmann konnte ein KZV-Kenner für den Vorstand gewonnen werden. Dr. Lühmann gehört der Vertreterversammlung der KZV Hamburg bereits seit dem Jahr 2005 ununterbrochen an. Der Zahnarzt aus Hamburg engagiert sich als Mitglied in zahlreichen Ausschüssen und ist Referent für Gutachterfragen und Wirtschaftlichkeitsprüfung. Dr. Lühmann hat in Hamburg Zahnmedizin studiert und ist seit 1996 in der Hansestadt als niedergelassener Zahnarzt tätig.

Im Rahmen der Vertreterversammlung haben die Mitglieder ebenfalls Stefan Baus (Foto, l.) in den Vorstand gewählt. Stefan Baus tritt seinen Posten ebenfalls zum 01. Mai 2020 an. Der Diplom Kaufmann folgt damit auf Diplom Kaufmann Wolfgang Leischner, der am 30. April 2020 nach 33 Jahren Wirken für die KZV Hamburg, in den Ruhestand gehen wird. Stefan Baus arbeitet seit nun mehr 16 Jahren für die KZV Hamburg und ist aktuell als Abteilungsleiter „Abrechnung, Gutachten, Patientenberatung“ beschäftigt. Stefan Baus wird ab Mai 2020 die Verwaltung der Geschäftsstelle an der Katharinenbrücke 1
in Hamburg leiten.

Dr. Lühmann und Stefan Baus bilden dann ab dem 1. Mai 2020 den neuen Vorstand der KZV Hamburg, um den Vorstandsvorsitzenden Dr./RO Eric Banthien (63).

Doch nicht nur die Wahl von Personen beschäftigte die 20 stimmberechtigten Vertreter. Für eine lebhafte Diskussion der Teilnehmer sorgte die Nachricht, dass die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nach  SGB V § 274  (Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung) für das Jahr 2018 der KZV mit ca. 97tsd Euro in Rechnung gestellt worden ist. Die Rechnung sei zwar hoch – aber in Anbetracht der geleisteten Arbeit der staatlichen bestelten Prüfer angemessen. Dennoch sorgte die Rechnungshöhe für Verwirrung unter den Anwesenden. Die anwesenden Vertreter erkundigten sich zudem nach dem Sachstand zur Datensicherheit durch die TI-Konnektoren. Zum Stand der Vergütungsverhandlungen in Hamburg für 2020 führte Herr Dr. Banthien aus, dass zumindest mit den Primärkassen noch vor Weihnachten ein Verhandlungstermin vereinbart werden konnte. Außerdem befinden sich die überarbeiteten Gesamtverträge nach § 83 SGB V mit den Primärkassen in der Abstimmung. Ein weiterer Punkt beschäftigte sich mit der Änderung der Assistenten- und Vertreterrichtlinie der KZV Hamburg zum 01. Januar 2020. Die Vertreterversammlung beschloss neben einigen redaktionellen Anpassungen die Neuregelung der Ausbildung von Vorbereitungs- und Weiterbildungsassistenten in medizinischen Versorgungszentren. Diese Ausbildung darf künftig ausschließlich durch den zahnärztlichen Leiter eines medizinischen Versorgungszentrums erfolgen. Eine Übertragung der Ausbildung auf andere Zahnärzte, die in dem medizinischen Versorgungszentrum tätig sind, ist nicht vorgesehen. Zudem muss der zeitliche Tätigkeitsumfang des Vorbereitungs- bzw. Weiterbildungsassistenten zwingend dem zeitlichen Tätigkeitsumfang des zahnärztlichen Leiters entsprechen.

Die nächste Vertreterversammlung ist für den 22. April 2020 angesetzt.