Direkt zu den Inhalten springen
Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

ZFA-Abschlussprüfung (Mai/Juni 2019) – Wissenswertes für Arbeitgeber auf einen Blick

Freistellung für die Prüfung
Die volljährigen Auszubildenden sind für die eigentliche Prüfleistung und die Wegezeiten freizustellen. Da die schriftlichen Prüfungen am Montag- und Dienstagnachmittag (ab 14:00 Uhr) stattfinden, sollten Sie ihr möglichst die Abfahrt zur schriftlichen Prüfung aus der Praxis ab 12:00 Uhr ermöglichen. Minderjährige sind an den gesamten Prüfungstagen freizustellen.

Ende des Anstellungsverhältnisses
Sollte Ihre Auszubildende noch in die mündliche Ergänzungsprüfung am Samstag, 22.06.2019 müssen und diese bestehen, endet die Ausbildung am 22.06.2019. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist notwendig, wenn bereits zwei Fünfen in der schriftlichen Prüfung geschrieben wurden. Der Prüfling erfährt am Tag der praktischen Prüfung durch seinen Prüfungsausschuss, ob eine Ergänzungsprüfung notwendig ist. Das mündliche Prüfungsfach kann dann vom Prüfling gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss ausgewählt werden.

Mit dem Bestehen am Tag der praktischen Prüfung endet die Ausbildung am jeweiligen Prüfungstag (Sa., 08./Sa., 15.06.2019). Der Ausbildungsvertrag regelt, dass der Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag mit Tag des Bestehens beendet ist, identisch mit einem Zeitarbeitsvertrag. Sollte die ausbildende Praxis nicht frühzeitig die Übernahme der Auszubildenden geregelt haben, wird am Montag nach der praktischen Prüfung die frisch ausgelernte ZFA nicht mehr in der Praxis erscheinen.

Was ist weiter zu beachten?
Im Falle des Nichtbestehens erfolgt am jeweiligen Montag nach den praktischen Prüfungen ein Anruf von der Ausbildungsberaterin beim Ausbilder. In diesem Fall verlängert sich nach § 21 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) das Berufsausbildungsverhältnis auf Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Weitere Details klärt die Ausbildungsberaterin mit den betroffenen Praxen im direkten Gespräch.

Alle Prüfungsinhalte und -termine sowie weitere Informationen finden Sie auf der Ausbildungsseite der Zahnärztekammer Hamburg:

t1p.de/e8ga