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Neuer Zahnarztausweis im Scheckkartenformat

In der Vergangenheit wurde immer öfter nach einem Zahnarztausweis in einem passenden Format für das Portemonnaie gefragt.  

Da sich  die Einführung des elektronischen Zahnarztausweises weiter hinausschiebt, dieser zusätzliche Kosten verursachen und nicht von jedem Mitglied benötigt wird, hat der Vorstand der Zahnärztekammer Hamburg beschlossen kostenfrei für die Mitglieder einen neuen Zahnarztausweis im gängigen Scheckkartenformat einzuführen. Das Layout wurde weitestgehend an den elektronischen Zahnarztausweis angelehnt. Es handelt sich aber um einen reinen Sichtausweis ohne digitale Funktion.
Die Ausstellung des neuen Ausweises ist ab sofort möglich. Eine schriftliche Antragstellung ist nicht erforderlich, lediglich ein (möglichst) digitales Passfoto wird benötigt. Nach Erhalt des Ausweises muss dieser dann nur noch vom Inhaber unterschrieben werden.  

Alle derzeit im Umlauf befindlichen Zahnarztausweise werden zum 30.Juni 2020 für ungültig erklärt. Bitte vernichtet Sie den alten Ausweis nach Erhalt des neuen.

Alle Mitglieder, die jetzt im Besitz eines Ausweises mit einem Ausstellungsdatum ab 01.01.2017 sind, erhalten in den nächsten Wochen automatisch einen neuen Ausweis mit dem n der Zahnärztekammer vorliegenden Foto.

Alle anderen übersenden bitte per Mail ein Passfoto an die Mitarbeiterinnen der Mitgliederverwaltung

Frau Mirja Bahlhorn, mirja.bahlhorn@zaek-hh.de
Frau Susanne Mewes, susanne.mewes@zaek-hh.de
oder per Post an die Zahnärztekammer Hamburg, Postfach 76 12 67, 22062 Hamburg. Bei Zusendung per Post schreiben Sie bitte Ihren Namen auf das Foto.

Anforderungen an das Ausweisfoto:
Portaitaufnahme, Format = jpg/jpeg; Größe ca. 3,5 x 4,5 cm (oder größer); farbig oder s/w ist möglich. Biometrische Fotos sind generell geeignet.
Bei Fragen stehen Ihnen Frau Bahlhorn und Frau Mewes unter den Rufnummern 733 40 5-37/-14 zur Verfügung.