Direkt zu den Inhalten springen
Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

eHBA oder „Einfach geht anders“

Dr. Thomas Clement berichtet über seinen Versuch, einen eHBA zu beantragen und freizuschalten. Eine Hilfestellung für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die die Beantragung noch vor sich haben ...

Als ich im letzten HZB den Leserbrief von dem Kollegen Weil gelesen habe, dessen Kritik sich auf den begrenzt kundenfreundlichen Service beim Zusendungsverfahren des neuen elektronischen Heilberufsausweises bezog, war mein erster Gedanke: „Lieber Kollege, wie wird erst Ihr nächster Leserbrief aussehen, wenn Sie bei der Freischaltung und Aktivierung des Ausweises angelangt sind?“ 

Zeit, Glück und ein festes Gemüt
In diesem Artikel werde ich ein wenig über das Antragsverfahren des eHBAs spoilern, indem ich von meiner persönliche Odyssee berichte.  Nur eins im Voraus: Damit Sie am Ende des Verfahrens glücklicher Besitzer eines freigeschalteten und aktivierten eHBAs sind, benötigen Sie neben der wirklich gelungenen Anleitung der Kammer vor allen Dingen: Zeit, Glück und ein festes Gemüt. 

Vorgangsnummer notieren
Doch von Anfang an. Zunächst gilt es den Heilberufsausweis zu beantragen. Dafür wählen Sie zunächst den Vertrauensdiensteanbieter (heißt wirklich so). Bei mir fiel die Wahl auf D-Trust – ein Unternehmen der Bundesdruckerei (hat ja bei dem elektronischen Praxisausweis (SMC-B Karte) ganz ordentlich funktioniert …). Ok, frischen Mutes geht’s ins Onlineportal. Erster Tipp: Legen Sie sich die gut strukturierte Anleitung der Kammer neben die Tastatur, damit Sie nicht - so wie ich – den Antrag fünfmal ändern müssen, bis das ganze fehlerfrei wird.  
Zum Glück wird der Antrag online gespeichert und ist editierbar (hierfür bitte die 18-stellige Vorgangsnummer notieren bzw. den Mailverkehr mit D-Trust archivieren!). 

Auf die sonstigen ToDos, wie die Übersendung eines digitalen Passbilds, Beilage einer Kopie Ihres gültigen Personalausweises,  Vergabe eines Servicepasswortes (notieren!), notwendige Identifizierung per Postidentverfahren etc., will ich hier gar nicht weiter eingehen. 

Antrag umfasst 6 DIN-A4-Seiten
Wenn Sie gerne und viel lesen, finden Sie alle Informationen hierzu auf der Supportseite von D-Trust. Letztendlich umfasst der Antrag 6 DIN-A4-Seiten. Eigentlich handelt es sich um 2 Anträge. Sie beantragen tatsächlich den elektronischen Zahnarztausweis an sich und zum anderen die Zertifikate auf dem Ausweis. PostIdentifiziert geht danach der „ausgedruckte“ Antrag samt Anlagen an den VDA (Vertrauensdiensteanbieter). Der VDA kontaktiert die Zahnärztekammer Hamburg, übermittelt Ihren Antrag und bittet um Bestätigung der im Antrag gemachten Angaben. Nach der Freigabe durch die Kammer wird der eHBA gedruckt.  

Schwuppdiwupp, kaum 8 Wochen später erhalten Sie … nicht den Ausweis, sondern eine Mail von der Bundesdruckerei mit der Information, dass Sie für die Inbetriebnahme des eHBA eine zusätzliche Software benötigen. Das Beste: Der Download-Link für diese Software ist ab Erhalt der E-Mail nur 7 Tage gültig. Die Gültigkeit des Download-Links kann allerdings um weitere 7 Tage verlängert werden, indem man einfach den Download-Link anklickt (ohne Kommentar).

4 Wochen danach werden Sie per Mail über den Versand des eHBA informiert. Wie schon der Kollege Weil kritisiert hat, erfolgt die Zustellung zwingend an die Meldeanschrift, die im PostIdent-Verfahren anhand Ihres Personalausweises bzw. Ihrer Meldebescheinigung verifiziert wurde. Die Zustellung in die Praxis wäre sicherlich sinnvoller. Angenommen, die Zustellung hat geklappt. 

Servicepasswort bereitlegen
Glücklich halten Sie nun den neuen eHBA in der Hand. Allerdings besitzen Sie bis jetzt nur ein Stück Plastik mit ihrem schönen Foto verziert - allerdings ohne Funktion.  Eine Woche später folgt dem eHBA der PIN/PUK-Brief. Nachdem Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis und Ihren PIN/PUK-Brief erhalten haben, müssen Sie, bevor Sie den Ausweis nutzen können, die Karte im D-TRUST-Portal freischalten (18-stellige Vorgangsnummer und Servicepasswort parat?) und für die Nutzung aktivieren. Mit der Freischaltung des Ausweises bestätigen Sie, dass Sie Ihren Ausweis und Ihre PINs/PUKs erhalten haben.  

Frist zur Freischaltung
Cave! Die Freischaltung des eHBA bzw. der darauf enthaltenen Zertifikate muss innerhalb von 14 Tagen ab Auslieferung der Karte erfolgen. Nach Ablauf der 14 Tage erhalten Sie eine automatische Erinnerung von D-TRUST. Anschließend haben Sie erneut 14 Tage Zeit, um die Karte freizuschalten. Sollte auch innerhalb dieser Frist keine Freischaltung der Zertifikate erfolgen, werden die Zertifikate endgültig und unwiderruflich gesperrt. Damit bleibt der eHBA unwiderruflich ungültig!!! Das nenne ich mal serviceorientiert …  Nicht nur Corona wird zukünftig Ihre Urlaubsplanung beeinflussen.  

Übrigens, nach der Freischaltung folgt unmittelbar die Rechnung für den elektronischen Heilberufsausweis. Für 5 Jahre Gültigkeit 500€ - ein Schnäppchen! Nebenbei, bei mir lag das Zahlungsziel 14 Tage in der Vergangenheit. Zum Glück, denke ich mir, haben ja die KZBV und der GKV-Spitzenverband eine Refinanzierungspauschale für den eHBA vereinbart. Diese beträgt einmalig 233€. Bedauerlicherweise kann man diese Pauschale bisher nicht abrufen.

Aktivierung des eHBA
Wir sind noch nicht am Ende (nervlich schon). Die Aktivierung des elektronischen Heilberufsausweises fehlt noch. Sie sind gut vorbereitet, haben „fristgerecht“ die Software für Aktivierung des eHBA heruntergeladen, danach installiert und halten die PINs bereit. Sie stecken die eHBA in den vorgesehenen Slot in Ihrem Kartenterminal (bei mir das Orga 6141 von Ingenico) und starten die Software, die Software findet das Kartenterminal und Sie aktivieren die eHBA per PIN. Nee, so funktioniert das nicht. Bei mir ignorierte die Software mein Kartenterminal und behauptete frech, ich hätte gar kein Kartenterminal angeschlossen. Glauben Sie mir, mein Kartenterminal ist sowas von angeschlossen gewesen. Da werden jeden Tag zig Karten eingelesen. Mein PVS ist wohl weniger wählerisch. Wozu gibt es den Support?! Also schnell bei D-Trust angerufen. Dort verwies man mich an den TI-Dienstleister. Eine freundliche TI-Dame erklärte mir, dass der notwendige Treiber für mein Kartenterminal vom technischen Support online aufgespielt werden müsse und der technische Support würde sich bei mir melden. Der nette Mensch vom technischen Support erläuterte mir daraufhin, für mein Kartenterminal gäbe es noch gar keine Treibersoftware, mit der der eHBA aktiviert werden könne. Außerdem solle später die Aktivierung innerhalb des PVS erfolgen. Mein PVS-Anbieter bestätigte dies und sagte, die Integration der Aktivierung werde beizeiten erfolgen, wenn die Treiber verfügbar wären … 

An diesem Punkt hatte ich zunächst aufgegeben und erkundigte mich nur noch sicherheitshalber bei D-Trust, dem VDA meines Vertrauens, ob ich irgendwelche 
Fristen verletzten würde, wenn ich den eHBA nicht kurzfristig aktivieren könne. Nein, war die freundliche Antwort. Nach Freischaltung der Karte obläge es einem selbst, wann, wo, wie man die Karte aktivieren würde. OK, die Rechnung war geschrieben und die Gültigkeitsdauer läuft unabhängig von der Aktivierung ab. Cooles Geschäftsmodell. 
        
Epilog
Letztendlich ist mir die Aktivierung der eHBA doch noch gelungen, und zwar mit einem „alten“ Kartenterminal, das ich per USB an meinen PC geschlossen habe. Dieses Kartenterminal wurde von der Aktivierungssoftware sofort erkannt. Der eHBA wurde im Übrigen erst erkannt, nachdem ich die Karte in den Slot für die GKV-Karten und nicht in den Slot für den eHBA gesteckt hatte. Danach funktionierte die Aktivierung problemlos. Einfach ist anders. 

Dr. Thomas Clement