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Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Brief des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn an die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland

An die niedergelassenen

Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland

Bonn, 30. Oktober 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Jahrzehnten hat sich die Mundgesundheit in Deutschland in allen Altersgruppen
entscheidend verbessert. Die vom Institut der Deutschen Zahnärzte durchgeführte Deutsche
Mundgesundheitsstudie zeigt, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei der Vermeidung
von Karies und völliger Zahnlosigkeit Spitzenwerte erreicht. Dies ist nicht zuletzt Ihnen zu
verdanken. Die deutsche Zahnärzteschaft kann stolz auf ihre Leistungen sein.

Diese hohe Leistungsfähigkeit und große Einsatzbereitschaft haben Sie auch in den letzten
Monaten im Zuge der Corona-Pandemie gezeigt. Diese stellt Deutschland und unser Gesundheitswesen
vor selten dagewesene Herausforderungen. Schon jetzt lässt sich feststellen, dass
keine Virusinfektion in den letzten 100 Jahren ähnliche gesundheitliche, gesellschaftliche und
wirtschaftliche Folgen hatte. Unser Gesundheitswesen erlebt im ambulanten und im stationären
Bereich eine harte Belastungsprobe. Sie haben großen Anteil daran, dass wir gemeinsam diese
Probe bisher so gut bestanden haben.

Auch unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie stellen Sie die zahnärztliche Versorgung
Ihrer Patientinnen und Patienten sicher. Innerhalb kürzester Zeit ist es der Zahnärzteschaft
gelungen, ein flächendeckendes Netz von Schwerpunktpraxen zur Behandlung von infizierten
und unter Quarantäne gestellten Patientinnen und Patienten aufzubauen. Bundeszahnärztekammer,
Zahnärztekammern, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Kassenzahnärztliche
Vereinigungen (KZVen) sorgen mit Informationen und Handlungsempfehlungen zum
Umgang mit dem Coronavirus in den Praxen dafür, dass auch die Versorgung der anderen Patientinnen
und Patienten aufrechterhalten werden kann. Damit leistet die Zahnärzteschaft einen
unverzichtbaren Beitrag zur Daseinsvorsorge. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar.

In diesen Dank schließe ich Ihre Praxisteams ausdrücklich mit ein. Ohne die engagierte Arbeit
der Zahnmedizinischen Fachangestellten wäre die Betreuung und Versorgung der Patientinnen
und Patienten nicht aufrechtzuerhalten. Die Einhaltung der gestiegenen Hygieneanforderungen
wird wesentlich von ihnen geleistet.

Um Sie, die Zahnärztinnen und Zahnärzte, sowie Ihre Praxisteams vor Infektionen zu schützen,
haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die KZBV bei der Ausstattung der
Schwerpunktzentren mit persönlicher Schutzausrüstung eng zusammengearbeitet. Von den
von der Bundesregierung zentral beschafften Schutzausrüstungen, wie Mund-Nasen-Schutz,
FFP-Masken und Einmalhandschuhen, wurden mehrere hunderttausend Stück an die KZBV
geliefert, um von dort aus an die KZVen für die Schwerpunktpraxen weiter verteilt zu werden.
Um die Fallzahlrückgänge in den Praxen und damit verbundene Einnahmenausfälle zu überbrücken,
hat das BMG im April 2020 eine Verordnung erlassen. Diese ermöglichte den KZVen, sich
bis zum 2. Juni 2020 für die Auszahlung von 90 Prozent der für das Jahr 2019 mit den Krankenkassen
vereinbarten Gesamtvergütungen zu entscheiden. Damit wird verhindert, dass
Zahnarztpraxen infolge des pandemiebedingten Rückgangs der Fallzahlen in existenzbedrohende
Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Die Verordnung ist in Teilen der Zahnärzteschaft auf
Kritik gestoßen. Insbesondere die Regelung, dass Überzahlungen über die in 2020 tatsächlich
abgerechneten Leistungen hinaus in den Jahren 2021 und 2022 vollständig an die Kassen
zurückzuerstatten sind, hat zu Vorwürfen geführt, dass es sich um keinen echten Rettungsschirm
handele.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich diese Kritik aufmerksam wahrnehme. Gerne hätte ich die
Regelung zur Rückerstattung anders ausgestaltet. Ich bitte Sie aber zu bedenken, dass die Pandemie
zu enormen Belastungen für die öffentlichen Haushalte und die Sozialversicherungen führt.
Der Bund und die Länder haben im letzten halben Jahr erhebliche Handlungsfähigkeit bewiesen.
Diese muss auch für den weiteren Verlauf der Pandemie erhalten bleiben, um rechtzeitig eingreifen
zu können, wenn wirtschaftliche Schieflagen eintreten, die Existenzen und Versorgungsstrukturen
unmittelbar gefährden. Voraussetzung dafür ist aber, dass wir bei der Ausgestaltung
der einzelnen Hilfsmaßnamen an ihre Finanzierbarkeit auch über kurze Zeiträume hinaus denken.

Ich danke Ihnen für Ihren in den letzten Monaten gezeigten Einsatz und bitte Sie um Ihre weitere
Mithilfe. Sie können sich darauf verlassen, dass ich alles unternehmen werde, um eines der
weltweit besten zahnärztlichen Versorgungssysteme zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen