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Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Die Bundesregierung hat zur Vermeidung einer durch die COVID-9-Pandemie bedingten Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen und zur Sicherung von Fachkräften das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ aufgelegt.
Damit will die Bundesregierung u. a. ausbildende Zahnarztpraxen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation unterstützen und sie dazu motivieren, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrechtzuerhalten, um jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen.
Die Förderung betrifft sowohl die Einstellung von Ausbildungsstartern als auch die Übernahme von Auszubildenden:

Ausbildungsprämien (Ausbildungsstart: ab 1. August 2020)
Die Ausbildungsprämie fördert KMU, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag.
Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag.
Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.

Übernahmeprämie
Bildet Ihr Unternehmen Auszubildende aus einem Betrieb weiter aus, der infolge der Corona-Krise insolvent ist, können Sie die Übernahmeprämie für sogenannte Insolvenzlehrlinge beantragen. Der aufnehmende Betrieb erhält die Übernahmeprämie als einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro.

Die Prämie wird nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.

Bedingungen für alle Förderungen
Für die Förderung kommen KMU infrage, die wie folgt ausbilden:
-    in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen,
-    in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz oder
-    in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind.

Die Antragsformulare stehen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.

Die Zahnärztekammer Hamburg stellt Ihnen die für den Antrag erforderliche „Bescheinigung nach dem Berufsbildungsgesetz“ in ihrer Funktion als zuständige Stelle aus.
Sollte Sie eine Bescheinigung benötigen senden Sie bitte das vorausgefüllte Formular per Mail an: ausbildung@zaek-hh.de

Weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten und -Förderungsvoraussetzungen stellt Ihnen die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite zur Verfügung.