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Honorar-Kürzungen vermeiden – eHBA bestellen

Alle Zahnarztpraxen müssen bis zum 30.06.2021 mindestens einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) aktiviert haben. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt es zu einer Sperrung der SMC-B-Karte. Damit ist kein Versichertenstammdatenabgleich mehr möglich. Außerdem erfolgt eine Kürzung der vertragszahnärztlichen Vergütung  i. H. v. 2,5. %
Eine ausführliche Anleitung zur Beantragung des eHBA findet sich auf der Website der Hamburger Zahnärzte unter www.zahnarzte-hh.de/ehba .

Weitere Fragen dazu beantwortet die Zahnärztekammer Hamburg unter 040 - 73 34 05 37.