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Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Online: KZV Vertreterversammlung 12/16

Dr. Stefan Buchholz eröffnete die 2. Online-Vertreterversammlung in der Geschichte der KZV Hamburg. Der Vorstandsvorsitzende Dr./RO Banthien ließ es sich dann auch nicht nehmen, den anwesenden und den zugeschalteten Teilnehmern stellvertretend für alle Hamburger Zahnärztinnen und Zahnärzte auf das herzlichste für das disziplinierte Corona-Management in den vergangenen Monaten zu danken. Nur aufgrund dieser Tatsache konnte die zahnärztliche Versorgung zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden. Er konnte berichten, dass mittlerweile die Vertragsverhandlungen mit den Hamburger Krankenkassen erfolgreich abgeschlossen wurden. Als wichtigstes Ergebnis nannte er, dass die Vertragsstruktur der Ausschöpfung, die im vergangenen Jahr wie ein echter Rettungsschirm gewirkt hatte, erhalten werden konnte. Die Fortentwicklung der Gesamtvergütung sei ebenfalls gesichert. Die Verträge lägen vor und stünden im weiteren Verlauf zur Abstimmung. Außerdem berichtete Dr./RO Banthien über den Verhandlungserfolg der Bundes-KZV, der allen Zahnarztpraxen im Bundesgebiet eine Sonderzahlung zum teilweisen Ausgleich der pandemiebedingten Hygieneaufwendungen beschert. 275 Millionen Euro sind dafür vorgesehen. Der Verteilungsschlüssel sei sehr heftig diskutiert worden, so Banthien, aber inzwischen gebe es eine Lösung. Dann  erinnerte er  noch  daran, dass es nun höchste Zeit  sei, einen eHBA zu beantragen und zu aktivieren. Denn Anwendungen wie eAU und das eRezept stünden in den Startlöchern.

Vorstandsmitglied Dr. Gunter Lühmann berichtete, dass das Angebot des Gutachterwesens – allen Corona-Rahmenbedingungen zum Trotz – gewohnt zuverlässig und leistungsfähig aufrechterhalten werden konnte. Das hätten nicht zuletzt auch die Krankenkassen zu schätzen gewusst, so dass sogar die DAK als Ersatzkasse  für mehrere Monate die Vergabe der Gutachten auf die KZV verlagert habe. Im Zuge der diesjährigen Vertragsverhandlungen haben die Primärkassen als auch ab April der vdek ihre Zustimmung zum Vertragsgutachtenverfahren gegeben und sich grundsätzlich gegen die Nutzung des MDK-Verfahrens bei Planungs- und Mängelgutachten ausgesprochen. Die Patientenberatung wird pandemiebedingt weiterhin auf die persönliche Begegnung im Zweitmeinungsmodell verzichten müssen. Dafür gewinnt die telefonische Beratung der Infoline mehr an Bedeutung.

Im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung hätten alle notwendigen Sitzungen unter  den gebotenen Hygieneanforderungen und Abstandsregeln stattfinden können. Die Zusammenarbeit in den Ausschusssitzungen war dadurch nicht behindert und sehr gut möglich. Vorstandsmitglied Stefan Baus berichtete, dass die Pandemie die Arbeit in der KZV sehr stark beeinflusst und verändert hätte. Der Aufbau der gesamten Homeoffice-Systematik, das damit veränderte Führungs- und Informationsverhalten, die über große Zeiträume hinweg vollständige Abwesenheit von 2/3 der Belegschaft stellten völlig neue Arbeitssituationen für alle Beteiligten dar. Gleichzeitig konnte das aber auch zu einem Zusammenwachsen der Abteilungen und Sachgebiete genutzt werden. So hätte z.  B. ein permanenter Austausch zwischen der Abrechnungsabteilung, der Buchhaltung, der Rechnungslegung, der HVM-Abteilung und dem Vorstand stattgefunden, um die Liquidität der Mitglieder in jedem Einzelfall zu sichern, Überzahlungen zu stunden, Zahlungspläne zu generieren.

Für Diskussionen sorgte die TI. Anwesende Zahnärzte stellten die Frage nach der offensichtlich nicht ausreichenden Unterstützung durch die vertraglich gebundenen Dienstleister bei der technischen Einrichtung bzw. bei auftretenden Problemen  und nach den Einflussmöglichkeiten der Körperschaften. Trotz der durch ein Schiedsamtsurteil festgeschriebenen Regelungen wurde zugesichert, seitens der KZV gegenüber den Dienstleistern der TI und der Gematik die Misstände anzusprechen und die vertraglich zugesicherte zeitnahe und serviceorientierte Unterstützung einzufordern.

Abrechnungen und Leistungen
Im weiteren Verlauf  hat die Vertreterversammlung den Vertragsentwürfen der Vergütungsvereinbarungen mit den Hamburger Primärkassen und mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) einstimmig zugestimmt. Die Vergütungsvereinbarungen sehen nach Kassen differenzierte Erhöhungen der BEMA-Z, Teile 1, 2, 3 und 4, vor. Teil 5 verhandelt die KZBV auf Bundesebene. Alle Punktwerte, die mit den Kassen direkt abgeschlossen werden, so hat der KZV Vorstand mitgeteilt, wurden um 2,37 % angehoben.

 

Die nächste Vertreterversammlung ist in Präsenz für den 10. November 2021 geplant.