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Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Achtung: eHBA bestellen

Alle Zahnarztpraxen müssen bis zum 30.06.2021 mindestens einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) aktiviert haben. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt es zu einer Sperrung der SMC-B-Karte. Damit ist kein Versichertenstammdatenabgleich mehr möglich. Außerdem erfolgt eine Kürzung der vertragszahnärztlichen Vergütung i. H. v. 2,5. %. Eine ausführliche Anleitung zur Beantragung des eHBA findet sich auf der Website der Hamburger Zahnärzte unter www.zahnarzte-hh.de/ehba. Weitere Fragen dazu beantwortet die Zahn-ärztekammer Hamburg unter 040 - 73 34 05 37.