Direkt zu den Inhalten springen
Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Terminsache: Jetzt eHBA bestellen und aktivieren

Alle Zahnarztpraxen müssen bis zum 30.06.2021 mindes-tens einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) aktiviert haben. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt es zu einer Sperrung der SMC-B-Karte. Damit ist kein  Versichertenstammdatenabgleich mehr möglich. Außerdem erfolgt eine Kürzung der vertragszahnärztlichen Vergütung i. H. v. 2,5. %. 

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Ausweis bereits übermittelt bekommen haben, werden dringend gebeten, den Ausweis auch zu aktivieren.

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist im Gegensatz zur SMC-B, die als „Praxisausweis" die Praxis repräsentiert, ein Ausweisdokument, welches ausschließlich dem Inhaber, also der Zahnärztin oder dem Zahnarzt, zugeordnet ist und diese als Person beispielsweise gegenüber den Anwendungen in der TI authentisieren kann. Der HBA ermöglicht es, die medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen. Dazu zählen unter anderem das Notfalldatenmanagement (NFDM), der elektronische Medikationsplan (eMP) und die elektronische Patientenakte (ePA).

Mit dem HBA können außerdem qualifizierte elektronische Signaturen erstellt werden, die rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt sind und somit immer da zum Einsatz kommen, wo in der analogen Welt ein Dokument von der Zahnärztin bzw. dem Zahnarzt selbst unterzeichnet werden musste. Daher wird der HBA in der TI für die Signatur der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des elektronischen Rezepts (E-Rezept) benötigt. Ist ein solcher Ausweis nicht vorhanden, bleibt den betroffenen Zahnärzten der Zugang zu diesen Anwendungen verwehrt. Der HBA ist der Oberbegriff für den Heilberufsausweis aller im Gesundheitswesen approbierten Heilberufsangehörigen. Für die Zahnärztinnen und Zahnärzte ist das der elektronische Zahnarztausweis (eZahnarztausweis).
Eine ausführliche Anleitung zur Beantragung des eHBA findet sich auf der Website der Hamburger Zahnärzte unter www.zahnarzte-hh.de/ehba. Weitere Fragen dazu beantwortet die Zahnärztekammer Hamburg unter 040 - 73 34 05 37.