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Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Die neue ZFA-Ausbildungsverordnung – Modernisierung und bewährtes Design zugleich

Nach 21 Jahren tritt am 01.08.2022 die neue Verordnung über die ZFA-Berufsausbildung in Kraft. 

Erklärtes Ziel der am Novellierungsprozess beteiligten Sozialpartner (der Verband medizinischer Fachberufe e. V., ver.di und die Bundeszahnärztekammer) war es, das Qualifikationsprofil so auszugestalten, dass die Ausbildung für junge Menschen attraktiv bleibt und ihre Bedürfnisse besser abbildet. Gleichzeitig sollen die Bedarfe der Praxen über ein breites Tätigkeitsspektrum abgedeckt werden. Die neue Verordnung schafft eine moderne Basis für Perspektiven im Beruf und optimiert den Anschluss an mögliche Aufstiegsqualifizierungen.

Beibehalten werden die Berufsbezeichnung „Zahnmedizinische:r Fachangestellte:r“ und die Systematik einer dreijährigen Berufsausbildung.
Neu sind die Themen „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ sowie „digitalisierte Arbeitswelt“, welche über gesetzlich fixierte Standardberufsbildpositionen integrativ vermittelt werden.

Deutliche Überarbeitungen finden sich in den Bereichen Arbeits- und Praxishygiene, Medizinprodukteaufbereitung, Digitalisierung, Datensicherheit und Kommunikation. 

Mit der „gestreckten Abschlussprüfung“ (GAP) wird künftig eine neue Prüfungsform gewählt, d. h. die Zwischenprüfung entfällt und die Abschlussprüfung wird in zwei zeitlich getrennte Teile gegliedert: GAP-Teil 1 und GAP-Teil 2.

Informationsveranstaltungen für Ausbilder:innen und Prüfungsausschüsse sind in Planung und auch die Ordnungsmittel (Ausbildungsnachweis, Prüfungsordnungen etc.) werden von der ZÄK HH angepasst bzw. modernisiert. 

Eine gute und fundierte Ausbildung ist für alle Beteiligten eine Herausforderung, aber gleichermaßen eine Chance. Nutzen wir diese Novellierung, denn sie stellt ganz klar dar: Unsere qualifizierten Mitarbeiter:innen sind unser Existenzgarant.

Dr. Maryla Brehmer