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GOZ – Strategien neu denken

Am 22.04. fand in den Räumen der Hamburger Kammer die Konferenz der GOZ AG Nord statt. Neben vielen gebührenrechtlichen Einzelthemen wurden von den Teilnehmern insbesondere strategische Fragestellungen diskutiert, die sich speziell mit der zukünftigen Entwicklung der GOZ befassten.

Zum besseren Verständnis: Die Mitglieder der GOZ AG Nord rekrutieren sich aus den GOZ-Referenten der „Nord“-Kammern (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein). Das Ziel der AG ist es sich in gebührenrechtlichen Angelegenheiten regional abzustimmen.  Entsprechende Arbeitsgruppen existieren für den Bereich „Mitte“ und „Süden“. Bei den Treffen der jeweiligen AGs werden üblicherweise die Vorsitzenden der anderen beiden AGs ebenfalls eingeladen, um sich bei den Ergebnissen möglichst überregional abzustimmen.
Formal begann die Sitzung mit der Wahl des Ausschussvorsitzenden und dessen Stellvertreters. Dr. Roland Kaden (Schleswig-Holstein) wurde einstimmig als Vorsitzender bestätigt. Die Wahl des Stellvertreters fiel auf den Autor dieser Zeilen. 

Nachfolgend berichtete Dr. Wolfgang Menke (Bremen) über die Arbeit des GOZ-Ausschusses der BZÄK (Menke ist Vorsitzender dieses Bundesausschusses). Menke gab den Teilnehmern einen Überblick über die erreichten Beschlüsse des gemeinsamen Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen. Zur Erklärung: Die Bundeszahnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern haben ein Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen eingerichtet. Das Forum arbeitet daran, Rechtsunsicherheiten nach der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu beseitigen. In seinem Bericht hob Menke die positiven Auswirkungen der bisher gefassten Beschlüsse hervor sowie die gebührenrechtlichen Klarstellungen, die sich daraus ergeben haben. Auch die Hygienepauschale wäre ohne das Beratungsforum nicht verwirklicht worden. Die bisherigen Beschlüsse können auf der Seite der BZÄK eingesehen werden: 
www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/GOZ/Beratungsforum_Beschluesse.pdf.

Interessant in diesem Zusammenhang: Die PKV und Beihilfestellen haben bis zum Auslaufen der Pauschale am 31.3.2022 ca. 345 Mio Euro an Hygienepauschalen erstattet. Damit trotz des Auslaufens der Hygienepauschale die stark gestiegenen Hygienekosten von den Praxen kompensiert werden können, hat der GOZ-Ausschuss der BZÄK hierzu eine Stellungnahme herausgegeben: https://www.bzaek.de/goz/stellungnahmen-zur-goz/stellungnahme/covid-19-und-erhoehte-hygienekosten.html 

Besonders kritisch wurden die bisherigen Tätigkeiten des neu gegründeten GOZ-Strategieausschusses der BZÄK diskutiert. Der GOZ Strategieausschuss ist eigentlich als „Think Tank“ gedacht. Sein primäres Ziel: neue politische Strategien (gerne quergedacht) zu entwickeln, um letzten Endes eine Verbesserung und Dynamisierung der Privat-Honorare zu erreichen. Da sich aber die Strategiekommission in seiner bisherigen Arbeit zusätzlich mit gebührenrechtlichen Themen befasst hat, kommt es zu unglücklichen Überschneidungen mit der originären Arbeit des GOZ-Ausschusses. Eine Verschwendung von Ressourcen, die den Think Tank unnötigerweise leeren. Vielversprechender erscheint u. a. die „Problematik“ des Basistarifs als politischen Hebel in den Gesprächen mit der Politik und den PKV anzusetzen. 

Laut Gesetzgeber sollen sich die Leistungen nach den Konditionen des Basistarifs auf ein vergleichbares Leistungsspektrum der GKV erstrecken. Und genau hier können Leistungen in der GKV und PKV offiziell ver-glichen und die eklatanten Honorarunterschiede deutlich gemacht werden. Die überwiegende Anzahl der Leistungen liegen im Basistarif beim 2,0-fachem Satz unterhalb des Bema-Niveaus! 

Das zunehmende Missverhältnis zwischen GOZ- und Bema-Leistungen war auch Gegenstand der Gespräche mit der PKV in der Arbeitsgruppe „Verhältnis Bema-GOZ“. Mittlerweile sind über 93 Leistungen von 164 vergleichbaren Leistungen in der Bema besser bewertet als beim 2,3-fachen Satz in der GOZ. Ein Konsens wurde in den bisherigen Gesprächen nicht erreicht, da die PKV Leistungsketten anstelle von Einzelleistungen zur Bewertung heranzieht, die jedoch nicht das Leistungsgeschehen in den Praxen abbilden. Auch hier könnte und sollte die oben beschriebene Basistarifproblematik als „Katalysator“ eingesetzt werden. 

Ferner wurden noch die Auswirkungen der S-3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ auf die privatzahnärztliche Berechnung diskutiert.  Die aktuelle Berechnungsempfehlung finden sie hier: 
www.bzaek.de/goz/stellungnahmen-zur-goz/stellungnahme/analoge-leistungen-der-s3-leitlinie-die-behandlung-von-parodontitis-stadium-i-bis-iii.html .
Zusätzlich steht ein weiteres Positionspapier zum Thema Abrechnung von Protrusionsschienen kurz vor der Veröffentlichung.
Die Konferenz hat gezeigt, die politische Umsetzung einer modernen Gebührenordnung verlangt nach neuen Strategien auf vielen Ebenen. Generell wird es lt. BMG eine GOZ-Novellierung erst nach einer GOÄ-Novellierung geben. Allerdings hat kürzlich der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Rande einer Pressekonferenz signalisiert, dass eine neue GOÄ in dieser Legislaturperiode für ihn kaum Priorität habe. Entwicklungszeit für intelligente Strategien bliebe also mehr als genug.

Dr. Thomas Clement
Vorstand - Zahnärztekammer Hamburg