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Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

2022: Wahl der Delegiertenversammlung

Kandidieren? – Na klar! Aber wie??

Reizt es Sie, mal so richtig mitzumischen? Mittendrin statt nur dabei? Der Weg in die Delegiertenversammlung ist gar nicht so schwer; 12 Delegierte werden über die Bezirksgruppen gewählt (Obmänner) und 10 Delegierte über die sog. „Listen" (direkt gewählte Vertreter). Obleute: Alle Bezirksgruppen werden vor der Wahl zusammen kommen, um einen Wahlvorschlag für die jeweilige Bezirksgruppe zu erstellen. So einfach können in Ihrer Bezirksgruppe für das Amt des Obmanns/der Obfrau oder deren/dessen Stellvertreter/in kandidieren: Obmann ansprechen, Interesse bekunden, einfach an der Bezirksgruppenversammlung teilnehmen, als Kandidat aufstellen lassen. Ein Wahlvorschlag in der Bezirksgruppe muss mindestens 2 Kandidaten enthalten, es dürfen aber gerne mehr sein!

Listen: Wenn Sie in einer berufsständischen Interessenvertretung aktiv sind, können Sie sich auch über diese als Kandidat aufstellen lassen. Ob aktive Interessenvertretung, kollegialer Freundeskreis, Qualitätszirkel oder Einzelkandidaten: Ein solcher Wahlvorschlag (sog. „Liste") darf max. 30 Kandidaten enthalten und jede Liste benötigt 20 Unterstützer/innen, wobei auch der/die Kandidat:innen als Unterstützer unterzeichnen darf.

Wahlvorschläge können im Zeitraum 6.9.22 - 4.10.22, 9 Uhr) in der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Hamburg eingereicht werden. Wir stellen Ihnen gerne Unterlagen für die Erstellung eines Wahlvorschlags zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen, sprechen Sie uns an!  

Dr. Peter Kurz, Hauptgeschäftsführer, Tel. 733 40 5‐10, peter.kurz@zaek‐hh.de
Mirja Bahlhorn, Mitgliederverwaltung, Tel. 733 40 5‐14, Mirja.Bahlhorn@zaek‐hh.de6-2022

 

Jede Stimme zählt! Mitwählen – mitgestalten: 

Beschlussfassung HVM – Vergütungsstrategieausschuss – Referent für Honorarverteilung 

Die Verteilung des Sachleistungsbudgets auf die vertragszahnärztlichen Praxen in Hamburg ist eine der Kernaufgaben unserer zahnärztlichen Selbstverwaltung. Um die Gelder leistungsgerecht unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Praxisstrukturen in Hamburg (Kleinpraxen, Praxen mit Angestellten ZÄ, Gemeinschafts-praxen etc.) verteilen zu können, beschließen wir durch unsere gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung seit 1997 einen Verteilungsmaßstab (VM). 

Dieser Verteilungsmaßstab wird durch den HVM-Vergütungsstrategieausschuss kontinuierlich weiterentwickelt. Der Ausschuss wird ehrenamtlich besetzt durch praktizierende Hamburger Kollegen. Berührt die Arbeit des Ausschusses kieferorthopädische oder kieferchirurgische Belange, wird er durch entsprechende Fachkollegen ergänzt. Der Ausschuss wertet mit Unterstützung der Fachabteilung der KZV die Quartalsabrechnungen aus, schätzt die Auswirkungen auf die Gesamtvergütung ab und gibt gegenüber dem Vorstand der KZV Empfehlungen (z. B. zu den Grenzwerten oder zur Verwendung von Restmitteln), um die begrenzten budgetären Mittel gleichmäßig über das Jahr zu verteilen. Ziel ist es, eine leistungsgerechte, auskömmliche und strukturkonforme Verteilung der Gelder zu Gunsten aller unser Kollegen zu gewährleisten. 

Bindeglied zwischen Ausschuss, Vertreterversammlung, Vorstand und der Verwaltung ist der Referent für Vertragsangelegenheiten und Honorarverteilung, der von unseren Mitgliedern in der Vertreterversammlung aus ihrer Mitte gewählt wird und ggü. dem Vorstand und der Vertreterversammlung die Empfehlungen und Erkenntnisse des Ausschusses erläutert. In diesem Zusammenspiel zwischen Vorstand, Referent und Gremien ist es über die Jahre gelungen, die Hamburger Punktwerte im Bundesvergleich von einem der hinteren Plätze an die Tabellenspitze zu führen. 

Vertreterversammlung, Ausschuss und Referent sind die Gremien und Organe, mit denen wir alle aktiv das Verteilungsgeschehen in unserer Stadt beschließen, beeinflussen und gestalten können. Und deshalb gilt: Mitwählen heißt mitgestalten. Jede Stimme zählt in der Wahl zur Vertreterversammlung im November.

Der Verteilungsmaßstab: Ein komplexes System
Unser Verteilungsmaßstab in Hamburg ist ein komplexes System von verschiedenen sich untereinander beeinflussenden Berechnungsgrößen. Vereinfacht dargestellt funktioniert er so:
Es gibt einen Grenzwert, eine Gewichtung und eine individuelle Budgetgrenze.

Grenzwert x Gewichtung x Scheinzahl = individuelle Budgetgrenze

Der Grenzwert ist der durchschnittliche Wert aller budgetrelevanten Sachleistungspunkte (also KCH-Punkte, KBR-Punkte und – „zeitweise" PAR-Punkte) pro abgerechnetem KCH-Fall in Hamburg. Dieser Grenzwert liegt aktuell z. B. für die Primärkassen bei 90 Punkten und wird auf Empfehlungen der Kollegen aus dem Vergütungsstrategieausschuss ggf. quartalsweise angepasst. 

Die Gewichtung bildet die Abweichung zum Grenzwert dar und berücksichtigt zwei Umstände: 

  1. Praxen mit geringen Fallzahlen haben weniger Ausgleichsmechanismen für punktintensive Fälle. Deshalb fällt die Gewichtung bei geringen Fallzahlen höher aus als in Praxen mit großen Scheinzahlen. 
  2. In Praxen mit mehreren Behandlern sinkt i. d. R. die Fallzahl je Behandler, was zu einer höheren Gewichtung des Grenzwertes führt. Dabei werden Beschäftigungszeiten und die Frage des Assistenz- bzw. des Angestelltenstatus unterschiedlich berücksichtigt.

Die individuelle Budgetgrenze ist die Gesamtpunktmenge einer Praxis bis zu der eine Vollauszahlung ohne Kürzungen oder Einbehalte garantiert wird. Beispiel: Die Praxis rechnet 500 KCH-Scheine ab und alle Patienten sind Mitglieder von Primärkassen:
90 (Grenzwert) x 0,874 (Gewichtung) x 500 (Fälle) = 39.300 Punkte

Bei gleicher Scheinzahl, aber z. B. zusätzlich einem in Vollzeit angestellten Zahnarzt verändert sich die Gewichtung und damit auch die individuelle Budgetgrenze zu Gunsten der Praxis:

90 (Grenzwert) x 1,0560 (Gewichtung) x 500 (Fälle) = 47.520 Punkte

Erarbeiten wir in unserer Praxis Sachleistungspunktmengen, die größer sind als unsere jeweils individuelle Budgetgrenze, kann es zu vorläufigen Einbehalten kommen: Wir erhalten dann für alle Punkte oberhalb unser individuellen Budgetgrenzen immer noch eine Vergütung. Diese Vergütung wird aber nicht mehr ganz in Höhe des festgelegten Auszahlungspunktwertes liegen. Das ist vielen von uns im ersten Quartal 2021 passiert, als die meisten in ihren Praxen die Nachholeffekte aus dem Pandemiejahr 2020 zu spüren bekamen und hohe Scheinzahlen und Punktmengen entstanden.

Alle Einbehalte sind zum Glück zunächst einmal vorläufig. Erst nach Abschluss des Gesamtjahres und unter Einbeziehung aller Ausgleichsmechanismen auch auf Bundesebene stellt sich heraus, ob und in welchem Umfang die vorläufigen Einbehalte tatsächlich „realisiert“ werden müssen. So hat sich für uns in Hamburg aus der Budgetauslastung im Gesamtjahresverlauf 2021 schlussendlich ergeben, dass die vorläufigen Einbehalte des Gesamtjahres 2021 doch in fast voller Höhe wieder ausgezahlt werden können.

Alle Informationen zur Honorarverteilung sind für die Hamburger Zahnärzte im geschützten Bereich der Website verfügbar. Dort finden Sie auch den HVM-Rechner, mit dem schnell und unkompliziert das individuelle Praxisbudget und mögliche Einbehalte berechnet werden können.

zahnaerzte-hh: Honorarverteilung (KZV)