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Quereinsteiger in der Praxis – ja, das geht!

Für Viele bislang noch undenkbar – die Beschäftigung von Mitarbeitern ohne ZFA-Abschluss. Sie fragen sich, ob das rechtlich überhaupt geht, ob es praktikabel ist und ob das ein Weg für Ihre Praxis sein kann. 

Wieso Quereinsteiger?
Die Suche nach qualifizierten Auszubildenden und ausgebildeten ZFA gestaltet sich immer schwieriger. Gleichzeitig gibt es Branchen, in denen Mitarbeiter keine Arbeit mehr finden und bereit sind, sich in anderen Bereichen zu bewerben. Diese Mitarbeiter können verschiedene Aufgaben in einer Zahnarztpraxis leisten und das vorhandene ZFA-Praxisteam verstärken.

Geht das?
Was kann denn eine Mitarbeiterin ohne ZFA-Abschluss in der Praxis überhaupt tun? Gibt es hier nicht rechtliche Hürden, die eine Beschäftigung unmöglich oder jedenfalls nicht praktikabel sein lassen? Betrachtet man die Aufgaben in der Praxis im Einzelnen, ist festzustellen, dass bei vielen zwar die Ausbildung zur ZFA und die Kenntnis der Hintergründe und Zusammenhänge sinnvoll und wichtig, aber rechtlich nicht vorgegeben ist. 

Eine gesetzliche Vorgabe gibt es zunächst beim Röntgen. Hier ist der Abschluss der ZFA-Ausbildung zwingend erforderlich. Bei der Sterilgutfreigabe ist entweder die ZFA-Ausbildung oder eine von der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V. anerkannte umfangreiche Fortbildung erforderlich. Für die Prophylaxe ist neben der Ausbildung eine Qualifikation, wie zum Beispiel zur ZMP, erforderlich. Alle anderen Aufgaben können – jedenfalls aus rechtlicher Sicht – ohne ZFA-Abschluss durchgeführt werden.

Aufgaben für Quereinsteiger
Empfang: Gerade die Tätigkeit am Empfang eignet sich gut für Quereinsteiger. Gefragt sind kommunikative und emphatische Fähigkeiten, Belastbarkeit und gute Umgangsformen – Eigenschaften, die auch in anderen Berufen gelernt werden. Wichtig ist hier insbesondere eine Vermittlung der Fachterminologie, damit die Mitarbeiterin mit den Kolleginnen in der Praxis, den Behandlern und den Patienten kommunizieren kann.

Steri: Jedenfalls in größeren Praxen kann es Sinn ergeben, eine Mitarbeiterin im Steri mit vorbereitenden Arbeiten zu betrauen. Die Freigabe darf allerdings nur von einer ZFA oder einer Mitarbeiterin mit einer entsprechend anerkannten Fortbildung erteilt werden.

Behandlungsassistenz: Die Behandlungsassistenz ist eine existenziell wichtige Aufgabe in der Praxis. Rechtlich ist eine ZFA-Ausbildung auch hierfür nicht erforderlich. Damit die Arbeit im Zusammenspiel mit dem Behandler reibungslos funktioniert, ist eine gute Einarbeitung gegebenenfalls unterstützt durch eine Fortbildung sinnvoll.

Kleine Laborarbeiten: In vielen Praxen existieren kleine Labore für kleinere Arbeiten. Die Erfahrung zeigt, dass Mitarbeiterinnen ohne entsprechende Ausbildung - entsprechendes Geschick vorausgesetzt - angelernt werden können.

Abrechnung: Auch für die Abrechnung ist die ZFA-Ausbildung zwar sinnvoll, aber aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich. Wichtig ist eine umfangreiche Schulung.

QM: Qualitätsmanagement ist auch in vielen anderen Branchen erforderlich. Von daher ist es denkbar, auch Quereinsteiger mit QM zu befassen, allerdings müssen sie umfangreich eingearbeitet und geschult werden, um die Hintergründe zu verstehen.

Neues spezielles Fortbildungsangebot
Wir haben einen Grundlagenkurs speziell für Quereinsteiger entwickelt: „ZFA-Quereinstieg: Praxiswissen intensiv“.  Dieser Kurs vermittelt in Theorie und Praxis Kenntnisse z. B. in der Assistenz, im Hygienemanagement und für den Empfang. Darüber hinaus geben die erfahrenen Referenten Tipps aus der Praxis. Nähere Informationen zu dieser neuen Fortbildung finden sich unter fortbildung.zahnaerzte-hh.de/kurs/v00206/

Bereits seit vielen Jahren bietet die Kammer über das NFI Kurse für Wiedereinsteiger:innen an. Diese Kurse können die Teilnehmer:innen separat oder im Anschluss an den Grundlagenkurs buchen. So bietet das NFI Fortbildungen z. B. in der Abrechnung, der Behandlungsassistenz oder dem Rezeptionsmanagement gezielt für Quereinsteiger an. 

Ausbildung oder externe Prüfung möglich
Es muss nicht beim Quereinstieg bleiben. Bei Interesse kann auch noch eine (zweite) Ausbildung zur ZFA absolviert werden. Denkbar ist aber auch, eine sogenannte externe Prüfung zu absolvieren. Voraussetzung ist eine 4½-jährige Berufstätigkeit. Die Kammer bietet hierfür Prüfungsvorbereitungskurse im NFI an.

Wie finde ich Quereinsteiger?
Die Erfahrung zeigt, dass Quereinsteiger über Stellenanzeigen auf Jobportalen im Internet wie auch über die Arbeitsagentur gefunden werden können. Anders als bei der ZFA-Suche erhält man auf eine Anzeige häufig mehrere - und durchaus interessante – Bewerbungen. Um Interessierten einen ersten Einblick in das für sie fremde Umfeld zu geben, bietet sich zunächst ein Praktikum oder ein „Schnuppertag“ an. Bieten Sie auch gerne Praktikumsplätze über unsere Stellenbörse im Internet an.

Einbindung der ZFA
Wichtig für den Erfolg ist, die ZFA in der Praxis einzubinden. Ihnen muss deutlich gemacht werden, dass es sich nicht um eine Konkurrenz mit geringerer Ausbildung, sondern um eine Kollegin handelt, die unterstützt werden muss, da sie weniger Fachkenntnisse hat, sie aber das Team verstärkt und für die Praxis wichtig ist.

Dr. Maryla Brehmer
Vorstand Auszubildende Mitarbeiterinnen


Auf einen Blick:
Zielgruppe: Quereinsteiger

Termine:
Donnerstag, 01.06.2023, 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag, 02.06.2023, 08:30 - 18:00 Uhr
Dienstag, 06.06.2023, 08:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch, 07.06.2023, 08:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag, 08.06.2023, 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag, 09.06.2023, 08:30 - 18:00 Uhr

Gebühr: 499 Euro

Ort: Norddeutsches Fortbildungsinstitut (NFI), Möllner Landstraße 31, 22111 Hamburg

Veranstalter: Norddeutsches Fortbildungsinstitut
Kontakt: sarah.menke@nfi-hh.de

Mehr Informationen: fortbildung.zahnaerzte-hh.de/kurs/v00206/