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Ein Scheitern mit Ansage

Es war absehbar: Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband über die Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur sind gescheitert. Allen intensiven Verhandlungsinitiativen von KBV und KZBV zum Trotz ist das eingetreten, was sich von Beginn an abgezeichnet hatte.

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz war vorgesehen, dass vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen ab dem 01.07.2023 eine monatliche Pauschale für die Ausstattung und den Betrieb der TI erhalten. Der GKV-Spitzenverband und die KZBV bzw. die KBV sollten in ihren Verhandlungsrunden die Berechnungsmodalitäten und die Höhe der Pauschale bis zum 30.04.2023 festlegen. Das BMG hatte allerdings von vorneherein einen kaum tragfähigen Verhandlungsrahmen geschaffen, in dem es das Ziel der Kostensenkung in den Raum gestellt  hatte und gleichzeitig vorgegeben hatte, beim Scheitern der Verhandlungen die „Vereinbarung" selber vorzugeben.

Dass bei diesen Vorgaben einseitig kein Interesse daran bestehen konnte „eine gemeinsam getragene" Lösung herzustellen, mussten jetzt die KBV-Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sybille Steiner gemeinsam mit ihren Kollegen der KZBV, Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer, feststellen. 
„Die Kassenseite hat einen Vorschlag eingebracht, der eine weitere Kostenbelastung der Praxen mit sich gebracht hätte“, erklärte Pochhammer. Die bereits jetzt zu knapp bemessenen Einzelpauschalen hätten aus Sicht der Kassen weiter gedeckelt werden sollen und damit die Belastung der Praxen noch weiter erhöht. Für die niedergelassenen Ärzte stellte KBV Vorstandsmitglied Dr. Sybille Steiner fest: „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen stehen der Digitalisierung offen gegenüber, weil sie sich davon Arbeitserleichterungen versprechen. Die bisherige schlecht gemachte Einführung digitaler Prozesse und Komponenten haben das Vertrauen in die Telematikinfrastruktur erschüttert." Sie forderte im Sinne der Akzeptanz der TI die Entwicklung von Lösungen, die sowohl technisch als auch finanziell für die Niedergelassenen tragbar seien.

KBV und KZBV befürchten zudem, dass sich die Industrie bei ihrer Preisbildung nicht an die vereinbarten Pauschalen hält. Der Markt im Bereich der TI-Anwendungen funktioniere nicht. Ein Anbieterwechsel sei für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen fast unmöglich. Anstatt hier die Industrie in die Pflicht zu nehmen, würden die Praxen zur  Kasse gebeten, indem die Pauschalen noch weiter gedeckelt werden. Das könne nicht im Sinne der Gesamtausrichtung der Telematikinfrastruktur sein. Und so heißt es dann auch im Schreiben an den Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Eine den entstehenden Kosten entsprechende Erstattung bildet zusammenfassend für die Vertrags(zahn)ärzte und Vertragspsychotherapeuten, die sich an die Telematikinfrastruktur anschließen und die Fachanwendungen nutzen, die materielle Basis, um die Transformation in ein werthaltiges digitale Anwendungen nutzendes Gesundheitswesen unterstützen zu können.