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Delegiertenversammlung 3/19 der Zahnärztekammer: Zahlen, Daten, Fakten, die die Hamburger Zahnärzteschaft bewegen

Die Delegiertenversammlung hat vor der Sommerpause getagt. Das wichtigste Kammer-Gremium fand sich in den Räumen der Ärztekammer zusammen, um unter anderem die Jahresabschlüsse vom Versorgungswerk und der Kammer zu beschließen.

Kammerpräsident von Laffert (Foto) begann seinen Bericht zunächst mit sehr persönlichen Worten in Gedenken an den im April 23 verstorbenen Ehrenpräsidenten der Kammer Prof. Dr. Wolfgang Sprekels. Prof. Sprekels sei ein emotionaler und vorausschauender Mensch mit großem politischem Instinkt gewesen. Die Hamburger Zahnärzteschaft habe ihm viel zu verdanken. Seine Kammer, seine Kolleginnen und Kollegen wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung seien ihm sehr wichtig gewesen. Die Kammer werde ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Deutscher Zahnärztetag
Seinen offiziellen Bericht startete von Laffert im Anschluss mit Ausführungen zum Deutschen Zahnärztetag, dessen wissenschaftlicher Teil in Hamburg stattgefunden habe. Sein Eindruck sei, dass die Veranstaltung, die zugleich mit der DGMKG-Jahrestagung durchgeführt wurde, trotz eines tollen Programms nicht so wahrgenommen und gut besucht worden sei wie frühere Deutsche Zahnärztetage. Die Kammer Hamburg habe sich mit mehreren Personen eingebracht. Frau Dr. Menzel habe den Zukunftskongress moderiert, Frau Dr. Brehmer dort einen Vortrag zu nachhaltiger Mitarbeiterbindung gehalten und er selbst habe dort ebenfalls einen Vortrag gehalten und an einer Podiumsdiskussion zum Thema IMVZ teilgenommen.

IMVZ
Von Laffert berichtete zunächst, dass das Thema inves-torenfinanzierte MVZ (i-MVZ) weiter für Unruhe bei Zahnärztinnen und Zahnärzten sorge. Positiv sei, dass die Länder nach den einstimmigen Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz am 09.05.2023 über Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein einen Entschließungsantrag zur Regulierung der IMVZ in den Bundesrat eingebracht hätten, der dort mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Er dankte der Hamburger Behörde, dass sich Hamburg als 4. Antragsteller dem Entschließungsantrag angeschlossen habe. Geblieben sei die Forderung nach einem räumlichen Bezug des MVZ zu dem gründungsberechtigten Krankenhaus, der fachliche Bezug sei leider nicht gefordert worden. Das BMG sei aufgefordert worden, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen.

Die Investoren seien zwischenzeitlich nicht untätig geblieben. Sie hätten einen Juraprofessor aus München, Prof. Burgi, beauftragt, ein bezahltes Gutachten zu erstellen, in dem er zu dem Ergebnis komme, dass die von den Ländern und Ärzten geforderten Einschränkungen verfassungswidrig seien.

Gemeinsam mit Frau Dr. Menzel sei er zum Bundesfachausschuss Gesundheit der FDP in Würzburg eingeladen worden, um die zahnärztliche Haltung zu IMVZ vorzutragen. Er wolle nun noch einen Brief an den Parteivorsitzenden Lindner schreiben, da es möglicherweise entscheidend auf die in dieser Frage gespaltene FDP ankommen könne. Er hoffe, dass am Ende nicht nur eine völlig unzureichende Transparenzvorschrift als kleinster gemeinsamer Nenner herauskomme. Das wäre für die Zahnheilkunde in unserem Lande ein schwerer Rückschlag.

GOZ
Die Delegiertenversammlung habe in ihrer letzten Sitzung im Februar über die 35 Jahre nicht angepasste GOZ beraten und Aktivitäten der Kammer angeregt. Die Kammer habe schnell gehandelt und im April das Thema zum Schwerpunkt im HZB gemacht und eine Aktionsseite im Internet erstellt.
Speziell zum Thema PA und Abrechnung nach GOZ habe Vorstandsmitglied Dr. Clement gemeinsam mit Frau Dr. Meyer-Rollwage einen Vortrag entwickelt, den sie Ende Mai gehalten hätten. Der Vortrag sei ausgebucht gewesen, ebenso wie der 2. Vortrag Ende Juni. Als weiterer Termin sei gerade der 25.08.2023 abgestimmt worden.

Behandlung in Narkose
Ein echtes Ärgernis sei das Thema zahnärztliche Behandlung in Narkose. Es sei ein komplexes Thema und er sehe mehrere Ebenen.

Zum einen sei es schon bisher schwierig gewesen, Anästhesisten für die Behandlung von Kindern und eingeschränkten Patienten zu finden. Dieses Problem habe sich weiter verschärft.
Weiter werde derzeit eine Leitlinie entwickelt, die im Ergebnis dazu führen könnte, dass Anästhesisten gar nicht mehr für Zahnärzte tätig würden. Das gehe nicht, denn mit den Zahnärzten zur Verfügung stehenden Mitteln wie z. B. Lokalanästhesie, Lachgas und Prämedikation könnten nicht alle Fälle behandelt werden. Die Bundeszahnärztekammer habe sich daher an die für die Leitlinienerstellung zuständige Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) gewandt und eine Änderung des Entwurfs gefordert. Zudem habe sie auf ihrer Internetseite Ausführungen zu dem Thema gemacht.

Ferner werde durch die Berichterstattung über Todesfälle bei Behandlungen in Narkose beim Zahnarzt in den Medien der Eindruck erweckt, dass diese Behandlungen gefährlich seien.

Mitarbeiterinnen
Ende Juni 2023 fänden die Tarifverhandlungen mit dem Verband medizinischer Fachberufe (VmF) statt. Schon im Vorfeld habe es innerhalb der mittlerweile 5 Kammern der Tarifgemeinschaft – Niedersachsen sei in diesem Jahr dazu gekommen – kontroverse Diskussionen über die Höhe der Anhebung gegeben. Hamburg habe deutlich gemacht, bei zu hohen Prozentsätzen seinen Verbleib in der Gemeinschaft überdenken zu müssen. Er hoffe, dass Einsicht eingekehrt sei und man zu einem akzeptablen Abschluss kommen werde,der die von der Budgetierung gebeutelten Praxen nicht überfordere.

TI und Electronic Health Data Space (EHDS)
Von Laffert berichtete weiter, dass die Bundeszahnärztekammer ihren Europatag diesem Thema gewidmet habe. In Brüssel stelle man sich nämlich vor, dass künftig zum Beispiel die elektronische Patientenakte in jedem Land von jedem Arzt gelesen werden könne. Das sei an sich eine gute Idee, schwierig werde es wohl nur, angesichts der schon nationalen Probleme und höchst unterschiedlicher Technologien, diese europaweit zusammenzuführen. 

Die BZÄK sage grundsätzlich ja zu dieser Idee, aber ganz klar nein zu mehr Aufwand, Bürokratie und Kosten für die Praxen, die zu befürchten sind.

Ehrenkodex
Der vom Vorstand aktualisierte und von der Delegiertenversammlung beschlossene Ehrenkodex sei den Praxen zugegangen und viele hätten sich schon verpflichtet. Im Juni-HZB wurde hierzu bereits ein Artikel abgedruckt und die Kammer habe dann die Praxen noch einmal angeschrieben.

Politischer Sommerabend
Nach dem gelungenen Auftakt im vergangenen Jahr würden alle Hamburger Heilberufskammern in diesem Jahr wieder einen politischen Sommerabend mit Vertretern von Politik, Behörde und Medien durchführen. Thema sei die ambulante Versorgung. Sofort zugesagt habe wie im Vorjahr der Erste Bürgermeister Dr. Tschentscher.

Treffen junger ehrenamtlicher interessierter Zahnärzte:
Frau Dr. Menzel habe die gute Idee entwickelt, junge Kolleginnen und Kollegen im kleinen Kreis mit Vortrag und Diskussion zu berufspolitischen Themen für die Arbeit in den Gremien von Kammer und KZV zu interessieren. Die Reihe starte Anfang November.

Versorgungswerk
Im Anschluss an die Ausführungen wurden den Delegierten der Rechnungsprüfungsbericht des Versorgungswerks vorgetragen. Der unabhängige Prüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly erläuterte den Jahresabschluss 2022. Der Wirtschaftsprüfer gab noch abschließend bekannt, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt habe. Die Delegiertenversammlung nahm den Jahresabschluss 2022 einstimmig an und entlastete in der darauf folgenden Abstimmung Versorgungsausschusses und die Verwaltung nach dem Versorgungsstatut.
Die DV beschloss auf Antrag die Bemessungsgrundlage und die Versorgungsleistungen jeweils für geleistete Beiträge vor 2011 um 1 % zum 01.01.2024 zu erhöhen.
Ferner stimmte die DV einstimmig jeweils zu für geleistete Beiträge ab dem 01.01.2011 die Bemessungsgrundlage für 2024 auf 40.638,84 € zu erhöhen und die laufenden Versorgungsleistungen sowie die Anwartschaften aus Zuschlägen zum 01.01.2024 um 2,5 % zu erhöhen. 

Kammer-Jahresabschluss
Die Delegiertenversammlung beschloss ferner einstimmig die Genehmigung des Jahresabschlusses 2022 der Zahnärztekammer Hamburg, nachdem Dr. Menzel den insgesamt positiven Jahresabschluss 2022 vorgestellt hatte. 

Die kommende DV ist terminiert für den 27.11.2023.