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Der neue Ausbildungsnachweis: „Die Digitalisierung von Karies“

Mit dem Ausbildungsstart Sommer 2022 hat es große Veränderungen in der Ausbildungslandschaft gegeben. Neben der neuen ZFA-Prüfungsordnung und den daraus resultierenden Anforderungen an den Ausbildenden hat sich auch der Ausbildungsnachweis transformiert. 

Dr. Maryla Brehmer, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Hamburg, ist mit diesen Veränderungen täglich konfrontiert: „Das Auszubildende in die Berufsschule gehen, meist zweimal in der Woche, ist üblich. Doch dabei bleibt es nicht. Inzwischen ist es mit der reinen ‚Ausbilderrolle‘ nicht getan. Neben Erziehendem, gutem Vorbild, Coach und Vertrauensperson kommen dem Ausbildenden gleich mehrere Aufgaben zuteil“. Das klassische Berichtsheft, welches bis zum Ausbildungsstart Sommer 2022 geführt wurde, dehnt das notwendige Zeitinvestment weiter aus. Die Sinnhaftigkeit stand, so äußert sich Frau Dr. Brehmer, teilweise in Frage, denn nur allzu häufig erweckte es den Anschein, dass die Ausbildungsnachweise erst kurz vor der Abschlussprüfung bearbeitet werden, Texte von Schulkameraden abgeschrieben oder aus dem Internet kopiert werden. 

Die größte Umgestaltung bezieht sich sicherlich auf die Art der Dokumentation. Entgegen der gängigen Praxis, händisch zu dokumentieren, erfolgt die Berichterstattung seit einem Jahr in digitaler Form. Neben den Dokumenten für den Ausbildungsnachweis steht das digitale Portfolio auch für schulische Inhalte zur Verfügung. Da das Portfolio auch über die Ausbildung hinaus Bestand hat, lassen sich auch noch nach der Ausbildung verschiedene Schlagworte filtern. Bei der Eingabe des Schlagwortes „Karies“ beispielsweise erhält man alle Einträge, die man zuvor mit diesem Schlagwort gekennzeichnet hat. Insbesondere im Bereich der Behandlungsassistenz ergeben sich für den Ausbildungsnachweis Gelegenheiten, den Kariesverlauf oder die Instrumentenwahl bei einer Kariesbehandlung zu dokumentieren. Zusätzlich werden die Suchergebnisse mit den schulischen Inhalten ergänzt. 

Die Auszubildende von Herrn Dr. Sieger, Zahnarzt und Fachzahnarzt für Oralchirurgie in Hamburg-Rotherbaum, schätzt besonders die kreative Freiheit, die Sie durch die Möglichkeit der Erstellung von Foto- und Videocollagen erhalte. Auch die Verschlagwortung, die sie von Instagram kenne, nutze sie häufig: „Am Anfang habe ich nicht gleich verstanden, dass der neue betriebliche Ausbildungsplan die Grundlage des digitalen Portfolios bildet. Nachdem ich mich gemeinsam mit meinem Chef hingesetzt und 27 Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Ausbildungsplan ausgewählt habe, fiel es mir gleich viel leichter, mich mit den Nachweisen zu beschäftigen. Auch die Videos und schriftliche Anleitung auf der Website der Zahnärztekammer haben mir geholfen, den Ausbildungsnachweis zu verstehen. Im Grunde genommen ist es ja ähnlich wie vorher. Nur, dass es eben noch mehr Möglichkeiten bietet.“ Dr. Sieger ergänzt: „Absolut richtig. Wir wurden quasi dazu gedrängt, uns intensiver mit dem neuen betrieblichen Ausbildungsplan zu beschäftigen. Am Ende war dies jedoch ein großer Vorteil, da wir unsere Ausbildungsinhalte ein wenig anpassen mussten, um unsere Auszubildende gezielt für die gestreckte Abschlussprüfung vorzubereiten. Hätten wir uns nicht den neuen betrieblichen Ausbildungsplan angeschaut, hätten wir weiterhin nach den alten Inhalten ausgebildet, was unserer Auszubildenden die Prüfungen sicher nicht erleichtert hätte.“ 

Hilfestellungen zum digitalen Portfolio erhalten Sie unter www.zahnaerzte-hh.de oder 040-73340531.