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Neue Prüfungsordnung ZFA: Das hat sich geändert

Ein Jahr ist es nun her, dass die neue ZFA-Prüfungs- und Umschulungsordnung mit neuem Lehrplan, aktualisierten Ausbildungsinhalten und einer gestreckten Abschlussprüfung in Kraft getreten ist. Zudem wurde das handschriftlich zu führende Berichtsheft durch das E-Portfolio ersetzt. Doch hat sich in diesem Zuge in den Praxen etwas grundlegend geändert? 
Aus Sicht der Ausbildungsberatung der Kammer hat sich für die Ausbildungsstarter in den Praxen eigentlich nichts verändert, wenn man vom E-Portfolio absieht, das allerdings nunmehr in den Alltag integriert sein dürfte. Doch vermitteln alle Ausbildungspraxen die geänderten Ausbildungsinhalte und bereiten ihre Auszubildenden auf die veränderten Prüfungsabläufe vor? Am Ende finden Sie unter dem QR-Code die aktuelle Prüfungsordnung ZFA zum Nachlesen. Im Folgenden ein kurzer Überblick.

Die gestreckte Abschlussprüfung
Die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1, GAP1, steht am 09.11.2023 an. Schriftlich geprüft wird das Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten und Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen/Patienten. Diese beiden Prüfungsbereiche sind nach Bestehen absolviert und werden in der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2, GAP2, nicht erneut abgefragt. Nachstehend findet sich ein Überblick über die Änderungen: 

Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten
Der Prüfungsteil Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten wurde aufgewertet und die zu vermittelnden Inhalte für die Ausbildungspraxen modernisiert und weiter gefächert. Vorher war der Hygieneanteil in die Behandlungsassistenz integriert, nun ist es ein eigenständiger Prüfungsbereich, der für sich bestanden werden muss. Erfreulich ist, dass die Ausbildungsinhalte mit dem BMG (Bundesgesundheitsministerium), dem RKI (Robert-Koch-Institut) sowie DAHZ abgestimmt wurden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Auszubildenden folgende Inhalte erlernen: 

  • aufgabenbezogene Anforderungen zu analysieren und Arbeitsprozesse zu strukturieren, Arbeitsschritte zu planen und Arbeitsmittel auszuwählen,
  • Hygienemaßnahmen für diagnostische und therapeutische zahnmedizinische Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen, dabei die erforderliche Patientensicherheit zu gewährleisten,
  • Verfahren zur rechtskonformen Aufbereitung von Medizinprodukten auf Grundlage von Risikobewertung und Einstufung der Medizinprodukte unter Berücksichtigung der Wirkungsweisen auszuwählen,
  • die Aufbereitung von Medizinprodukten vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten, durchgeführte Maßnahmen zu bewerten, Medizinprodukte freizugeben und zu dokumentieren und Vorgaben zur Qualitätssicherung, zum Umweltschutz sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit einzuhalten.

Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen/Patienten
Hier hat sich im Grundsatz nicht viel verändert, außer dass die Digitalisierung aufgenommen wurde. 

Digitalisierung und Nachhaltigkeit
In allen Tätigkeiten ist die Digitalisierung nicht mehr wegzudenken, so auch in den zahnärztlichen Praxen. In allen Prüfungsbereichen ist das Thema Datenschutz, digitaler Umgang und die Nachhaltigkeit mit Umweltschutz integriert. Achten Sie darauf, dass Ihre Auszubildenden mit den digitalen Aufgabenstellungen der Praxis langfristig vertraut gemacht werden und eigenständigen Umgang erlernen.

Kommunikation, Kooperation und Patienten individuell betreuen
Neben einer situations- und adressatengerechten Kommunikation sollen die Auszubildenden künftig auch soziokulturelle Unterschiede berücksichtigen können und die Fähigkeit zur Selbstreflexion erwerben. In einer sich stark verändernden Gesellschaft sind nun die Ausbildungsinhalte deutlich angepasst worden. Eine Aufgabe, die in der täglichen Ausbildungspraxis praxisnah vermittelt werden kann und zum täglichen Einerlei gehört. Wichtig ist jedoch, die Selbstreflexion ebenfalls täglich zu üben: im Team und mit den Ausbildungsbeauftragten.

Röntgen
Verankert sind nun ebenfalls die erweiterten Inhalte Röntgen in eigener Berufsbildposition. Neu ist, dass in der praktischen Prüfung grundsätzlich auch am Phantomkopf Einstellungen vorgenommen werden müssen. Für das Amt für Arbeitsschutz, Abteilung Strahlenschutz, führt die Zahnärztekammer Hamburg weiterhin die schriftliche Prüfung für den Ersterwerb der Auszubildenden durch. 

Praktische Prüfung und Fachgespräch
In der praktischen Prüfung sollen die Prüflinge in höchs-tens 60 Minuten eine komplexe auftragsbezogene Prüfungsaufgabe bearbeiten und in einem Prüfungsgespräch erläutern. Dabei sollen sie praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren. Innerhalb der Prüfungsaufgabe sollen höchstens 30 Minuten auf das Gespräch entfallen.

Wurden nach „der alten Prüfungsordnung“ während der praktischen Prüfung dem Prüfling durch den Prüfungsausschuss Fragen gestellt oder Aussagen des Prüflings hinterfragt, findet nach neuer Ordnung nach der durchgeführten Arbeitsaufgabe ein Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe zwischen Prüfling und Prüfungsausschuss statt. 

Somit besteht die neue Prüfung aus:

  • GAP1 (wie früher die Zwischenprüfung nach ca. 18 Monaten), erfolgt nur schriftlich
  • GAP2 (wie früher die Abschlussprüfung), bestehend aus den schriftlichen Prüfungsbereichen, einem praktischen Prüfungsbereich mit anschließendem Fachgespräch
  • Einer mündlichen Ergänzungsprüfung bei mangelhaftem Ergebnis in einem der Prüfungsbereiche 
  • o    Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen oder 
  • o    Wirtschafts- und Sozialkunde 
  • o    Andere schriftlich mit „mangelhaft“ dokumentierten Ergebnissen können nicht durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden

„Ungenügende“ Leistungen führen zum Nicht-Bestehen.

Wie setzt sich die Prüfungsnote zusammen?

  • Das Gesamtergebnis (Schnitt von GAP 1 und 2 zusammen) muss mindestens „ausreichend“ sein. 
  • Der Gesamtschnitt von der GAP2 muss „ausreichend“ sein.
  • Zwei Prüfungsbereiche der GAP2 müssen mit „ausreichend“ bestanden sein.
  • Im Ergebnis der GAP2 ist ein „ungenügend“ nicht erlaubt.

Fragen zur Prüfung können per E-Mail gerichtet werden an: ausbildung@zaek-hh.de

Die Prüfungsordnung findet sich auf der Website der Hamburger Zahnärzte unter: www.ZFA_PO-08-2022_final.pdf (zahnaerzte-hh.de)
 

Anbei noch ein kleiner Überblick der Gewichtung und der Prüfungszeiten:

Teil Prüfungsbereiche Gewichtung Zeit in Minuten
1 Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten (schriftliche Prüfung) 25 % 60
Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten 10 % 60
2 Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen ​​​​​(Arbeitsaufgabe nebst auftragsbezogenes Fachgespräch) 30 %

60 + 15 (Vorbereitungszeit)

Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen (schriftl. Prüfung) 25 % 120
Wirtschafts- und Sozialkunde 10 % 60
Wir danken der Landeszahnärztekammer Niedersachsen für die Freigabe der Tabelle.