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Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Informationsveranstaltung zu Budget, HVM und GKV-FinStG

Bestes Spätsommerwetter in Hamburg und trotzdem fanden am Mittwoch, den 06.09.2023 fast 300 Interessierte auf Einladung der KZV Hamburg den Weg in die Patriotische Gesellschaft. „Budget, HVM und die Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV FinStG)“ waren das Thema. Das Gesetz hatte mit seiner strikten Budgetierung, die auch die neue PAR-Behandlungsstrecke betrifft, im ersten Quartal 2023 zu massiven Einbehalten bei der Honorierung geführt.

Vorstandsmitglied Stefan Baus begann dann als Referent auch gleich mit diesen Zahlen: Einbehalte in Höhe von 6,3 Mio. €, die fast drei Viertel aller Hamburger Praxen in unterschiedlichem Ausmaß getroffen hatten, darunter ca. 80 Praxen massiv mit Summen von über 20.000 €! Wie das zu Stande gekommen ist, welche Rolle der Hamburger Verteilungsmaßstab und das GKV-FinStG dabei spielen und was die Hamburger Zahnärzteschaft für das Gesamtjahr zu erwarten hat, sollte im Laufe des Abends klar werden.

Zum Einstieg gab es einen kurzen historischen Abriss der GKV von den Anfängen im 19. Jahrhundert bis heute, wobei deutlich wurde, dass die Gesetzgebung gerade in den letzten Jahrzehnten zwischen den unterschiedlichsten Kostendämpfungsprogrammen ziellos hin und her getaumelt ist und Nullrunden und strikte Budgetierungen keine neue Erfindung zu Lasten der Zahnärzteschaft sind; der Berufsgruppe, deren Anteil an den Gesamtleis-tungsausgaben der GKV in den letzten Jahren ohnehin kontinuierlich auf zuletzt nur noch 6,1 % gesunken ist.

Danach erläuterte Baus den Begriff „Budget“ und die Besonderheit des „Übersteller“-Budgets in Hamburg, das – anders als in den meisten Bundesländern – keine maximal erreichbare Höchstgrenze, sondern einen festen „Überstellungsbetrag“ orientiert an den Versichertenzahlen der jeweiligen Kassen/Kassengruppen beinhaltet.
Erwartungsgemäß anspruchsvoll, aber anschaulich und Schritt für Schritt erklärt, ging es danach um den Honorarverteilungsmaßstab. Erläutert wurden seine Budget-steuernde Wirkung, der Aufbau und die Funktionsweise und anhand einzelner Beispiele der Begriff „Budgetgrenze der Praxis“ und die Zusammenhänge von Leistungsmengen (Scheinzahl), Punktmengen und Anzahl der Zahnärztinnen/Zahnärzte und Angestellten. 

Der letzte Teil des Vortrages machte dann noch einmal deutlich, welche Folgen mit dem GKV-FinStG verknüpft sind. Die von allen Fachgesellschaften, dem Bundesausschuss und dem BMG selber ausdrücklich begrüßte Neufassung der PAR-Richtlinie bedingt unweigerlich eine Ausweitung der Punktmengen. Mit der strikten Budgetierung des GKV-FinStG presst das BMG nun die neue PAR-Behandlungsstrecke allen gesamtvertraglichen Einigungen mit den Krankenkassen zum Trotz wieder in das enge Korsett einer aus der Zeit gefallenen Budgetierung. Ein Umgang des Gesundheitsministers mit der Zahnärzteschaft, der im ganzen Saal mit völligem Unverständnis quittiert wurde.

Nach zwei Stunden Vortrag, Fortbildung und Diskussion ging dann der informative Abend zu Ende. Klar wurde allen Zuhörenden, dass ein Leistungsmengenrückgang allein zur Vermeidung von Einbehalten nur zu Lasten der Versorgung der Patienten gehen kann – eine Option, die von der Kollegenschaft nicht akzeptiert werden kann.