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Die konstituierende Vertreterversammlung der 17. Legislaturperiode

Die konstituierende Vertreterversammlung für die 17. Legislaturperiode war schon lange im Vorfeld für Mitte Januar 2023 geplant gewesen, doch dann kam das GKV-FinStG dazwischen. Die dort verankerte strikte Budgetierung für alle Leistungsbereiche ließ die gerade erst bis Ende 2024 vereinbarte außerbudgetäre Vergütung der neuen PAR-Behandlungsstrecke wieder kippen. Damit wenigstens ein Rest Planungssicherheit für alle bereits laufenden – auf zwei Jahre angelegten – PAR-Behandlungsstrecken und die neuen Fälle entsteht, begann der KZV-Vorstand noch im Spätherbst mit den Vertragsverhandlungen für das Jahr 2023 und perspektivischen Gesprächen für 2024. Um das dafür notwendige Mandat zu erhalten und in der Übergangsphase zwischen den zwei Legislaturperiodenrechtlich wirksam mit den Krankenkassen zu verhandeln, wurde die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung kurzerhand auf den 14. Dezember gelegt.

Mit dem Entwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz kam dann im November die nächste Überraschung. In einem der vielen sachfremden Änderungsanträge der Regierungskoalition zu dem Gesetzentwurf des Ministers wurde eine Regelung zur Besetzung mehrköpfiger KV- und KZV-Vorstände mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann eingeführt, ohne dass – wie sonst bei derartigen Eingriffen in die Souveränität von Selbstverwaltungen üblich – irgendwelche Übergangsfristen vorgesehen waren. In Hamburg hatten die Vorbereitungen zur Vorstandswahl schon im Sommer 2022 mit einer mehrmonatigen offenen Ausschreibung der Vorstandstätigkeit begonnen. Nach Ablauf der Fristen hatte die von der Vertreterversammlung eingesetzte Findungskommission bereits mit den Bewerbern Gespräche geführt und sich von deren Eignung überzeugt. Eine Frau befand sich zu diesem Zeitpunkt nicht unter den Kandidaten. 

Am späten Abend direkt vor der Vorstandswahl reichte dann tatsächlich eine Kandidatin nach einer Ausschuss-Sitzung ihre Bewerbungsunterlagen beim Vorsitzenden der Vertreterversammlung ein. Damit sollte es für die Position des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden zu einer Stichwahl kommen.
Zu Beginn der Sitzung der konstituierenden Vertreterversammlung wurden aber zunächst die 23 (von 25) anwesenden alten und neuen Mitglieder vom Wahlleiter, Herrn Jochum, begrüßt und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dann folgten die Wahlen des/r Vorsitzenden der Vertreterversammlung und der Stellvertretung. Mit jeweils 22 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich die Vertreterversammlung einmütig für die beiden Amtsinhaber Dr. Stefan Buchholtz und Dr. Georg Intorf aus, die beide die Wahl annahmen.  

Danach sollte die Wahl zu den Vorstandspositionen erfolgen. Herr Dr. Buchholtz berichtete kurz von den zeitlichen Abläufen der Bewerbungsphase und den Gesprächen, die die Findungskommission mit drei der vier KandidatInnen führen konnte. Er freue sich, dass seit dem Vorabend mit Frau Dr. Anja Seltmann eine weitere Kandidatin kurzfristig eine Kandidatur abgegeben habe und dass sie anwesend sei. Damit könne sie sich beim Wahlgang für die Position der(s) stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes der Vertreterversammlung vorstellen und ihre Kandidatur erläutern. 
Für den Vorsitz des Vorstandes wurde aus den Reihen der Vertreterversammlung gleich von 6 Mitgliedern Herr Dr./RO Banthien als einziger Kandidat vorgeschlagen. Die geheime Wahl spiegelte dann bei 21 Ja-Stimmen und einer Enthaltung das Vertrauen, das sich Dr./RO Banthien im Laufe mehrerer Amtsperioden bei der Hamburger Zahnärzteschaft als Verhandlungsführer und Vorstandsvorsitzender erarbeitet hat, wider.

Das Vorfeld der Wahl zur/zum Stellvertretenden Vorsitzenden war geprägt von rechtlichen und formalen Fragen, da sich Frau Dr. Seltmann nach Ablauf der Bewerbungsfristen beworben hatte und kein Gespräch mit der Findungskommission hatte stattfinden können. Frau Dr. Seltmann verzichtete auf eine Darstellungen ihrer Vorstellungen für die Tätigkeit im Vorstand ebenso, wie auf weitere Erläuterungen zu ihrer Person, da die Kollegen sie kennen würden und sie auch der Findungskommission aus ihren früheren Bewerbungen her bekannt sei. Sie erklärte, dass sie sich allein auf Grundlage des Änderungsantrages zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz entschlossen habe, erneut zu kandidieren. In ihrer Wahrnehmung sei das Gesetz bereits in Kraft getreten. Sie habe sich diesen Entschluss nicht leicht gemacht und daher auch erst im letzten Moment kandidiert. 

Herr Jochum erläuterte der Vertreterversammlung noch einmal das künftige Gesetz und die darin enthaltenen Übergangsregelungen. Zurzeit sei das Gesetz noch nicht in Kraft und könne daher die Vorstandswahlen der KZV Hamburg nicht betreffen. Die Vertreterversammlung diskutierte intensiv Verfahrensfragen und ließ sich von Herrn Jochum die möglichen Abläufe, die bei einer abweichenden juristischen Wertung durch die Aufsichtsbehörden entstehen würden, schildern, bevor es dann in die Stichwahl zwischen Dr. Anja Seltmann und Dr. Gunter Lühmann ging. Auch hier fiel das Ergebnis mit einer Stimmenmehrheit von 19 zu 4 Stimmen für Dr. Lühmann eindeutig aus. 
Zum Redaktionsschluss wurde dann auch bekannt, dass die Hamburger Aufsichtsbehörde die Rechtsauffassung vertritt, dass Wahlen vor Inkrafttreten des Gesetzes von diesem nicht betroffen sein können und die Vorstandswahlen der KZV Hamburg inhaltlich wie formal nicht zu beanstanden seien.

Nun war im Vorstand noch die Position des weiteren Vorstandsmitgliedes zu besetzen, die seit Mitte 2020 von Herrn Stefan Baus wahrgenommen wird und der von Herrn Dr. Lühmann und Frau Christelsohn auch für die kommende Legislaturperiode vorgeschlagen wurde. Mit einer Gegenstimme bei 22 Ja-Stimmen endet auch diese Wahl unstrittig und nach der Verpflichtung durch den VV-Vorsitzenden geht die KZV Hamburg mit demselben Vorstand in die neue Legislaturperiode, der die Interessen der Kollegenschaft auch in den letzten – von Corona, schwierigen Vergütungsverhandlungen und überraschenden Angriffen des Gesetzgebers auf die Selbstverwaltung und Vertragsautonomie  geprägten – Jahren vertreten hat.