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Wahl der Ausschüsse: Vertreterversammlung 2/17

Nach der konstituierenden Sitzung im Dezember 2022 traf sich die Vertreterversammlung erneut, um sich in der ersten Arbeitssitzung schwerpunktmäßig mit der Vergütungssituation und der Neubesetzung der Ausschüsse zu beschäftigen.

Die 2. Vertreterversammlung (VV) der 17. Amtsperiode fand unter Beachtung der zahnärztlichen Öffentlichkeit statt. Acht Zahnärztinnen und Zahnärzte hatten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, als Gast an der VV teilzunehmen. Dr. Stefan Buchholtz, Vorsitzender der VV, verpflichtete gleich nach einer herzlichen Begrüßung der Anwesenden zwei neue VV-Mitglieder, die die gewählten Vorstandsmitglieder Dr./RO Banthien und Dr. Lühmann ersetzen, per Handschlag zur Verschwiegenheit: 
ZA Thorsten Kurtz und ZA Christoph-Adrian Berthóty. 

Die VV startet traditionell mit dem Bericht des Vorstandes. Der Vorsitzende des Vorstandes, Dr./RO Eric Banthien, konnte zunächst von den Gesprächen mit der Aufsichtsbehörde berichten, in denen neben den Fragen der Versorgung der ukrainischen Schutzsuchenden und des Ausbaus der bilateralen Kommunikation auch die eindeutige "rechtsaufsichtliche Zustimmung" zur Vorstandswahl Thema war.

Standespolitisch brisanter war dann die Darstellung der Auswirkungen des GKV-FinStG auf die Vergütungslage im Bundesgebiet. Der vom Gesetzgeber gewollte Rückfall in die strikte Budgetierung löst überall im Bundesgebiet eine Finanzierungsproblematik aus. Die neue PAR-Behandlungsstrecke erhöht mit ihrer auf langfristige Verhaltensänderung und Prävention ausgerichteten Konzeption den Leistungsumfang pro Behandlungsfall um ein Mehrfaches. Dadurch wird es – den Hochrechnungen nach – in den Jahren 2023 und 2024 zu einer Ausweitung der PAR-Punktmengen gegenüber 2022 um etwa 30–50% kommen. Ob und wie diese Leistungsmengenausweitung kompensiert werden kann, hängt stark von der Ausgestaltung der unterschiedlichen Vergütungsvereinbarungen in den KZVen ab. Gemeinsam ist jedoch der Zahnärzteschaft im ganzen Bundesgebiet, dass eine solche Gesetzgebung einen erheblichen Eingriff in die Verhandlungsautonomie der Zahnärzte und Krankenkassen darstellt und in ihrer Willkürlichkeit zu erheblicher Verunsicherung und Verärgerung bei den Kolleginnen und Kollegen beiträgt. Diesem Unwillen gegenüber dem GKV–FinStG soll dann auch eine gemeinsame bundeseinheitliche Kampagne Ausdruck verleihen, die derzeit noch in Planung ist.

Bei aller Unzufriedenheit gäbe es aber zumindest durch die bereits begonnenen Gespräche mit den Primärkassen auch Lichtblicke. Der offene und faire Umgang miteinander der vergangenen Jahre zeige in den Vertragsverhandlungen für 2023 trotz der schwierigen Ausgangslage seine Wirkung. Er sei vorsichtig optimis-tisch, dass sich die Hamburger Zahnärzteschaft und die Primärkassen in ihren Verhandlungen zumindest auf das vom Gesetzgeber vorgegebene Maximum einigen können. Beiden Vertragspartnern sei daran gelegen, gerade die notwendigen PAR-Behandlungen nicht unnötig "einzubremsen". Es gehe darum, im Herbst 2023, wenn das Bundesgesundheitsministerium die Auswirkungen des GKV-FinStG evaluieren will, einen realistischen Blick auf den Leistungsmengenbedarf zu ermöglichen.

Der stellvertretende Vorsitzende, Dr. Gunter Lühmann, ergänzte die Sicht auf die Entwicklung der neuen PAR-Behandlungsstrecke anschaulich mit den aktuellen Abrechnungszahlen. Gegenüber dem (vorpandemischen)  Vergleichsjahr 2019 haben sich die PAR-Leistungsmengen im Jahr 2022 annähernd verdoppelt. Die Kolleginnen und Kollegen hätten das Angebot der KZV, bis zum letzten Tag des alten Jahres abzurechnen, intensiv genutzt. Durch das gegenüber den Vormonaten erneut um ca. 2 Mio. Punkte höhere Abrechnungsvolumen im Dezember 2022 sei insgesamt eine gute Ausgangsbasis für die Vertragsverhandlungen des laufenden Jahres entstanden.

Den vielen Aufrufen der KZV auf den unterschiedlichsten Kanälen zur Beantragung einer möglichen (Teil-)Erstattung für die Module des Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens (EBZ) seien dagegen zunächst nicht ganz so viele Praxen gefolgt wie erwartet. Bis zum 31.12.2022 musste für die Pflichtanwendungen ein Erstattungsantrag vorgelegen haben. Kurz vor Fristende hätten noch in den einzelnen BEMA-Bereichen noch zwischen 5% und 15% der abrechnenden Praxen keinen Antrag gestellt. Insgesamt – und diese Zahl erstaunt dann doch angesichts des bislang noch nicht so hohen Zusatznutzens der TI für die Zahnärzteschaft – wären seit Einführung der TI schon über 10,5 Mio € an Erstattungen an die Hamburger Zahnärzte geflossen. Für das EBZ sei ein weiterer hoher sechsstelliger Betrag zu erwarten.

Stefan Baus, 3. Vorstandsmitglied, konnte berichten, dass die Sanierungsarbeiten an der Dachkonstruktion zum Jahresende abgeschlossen werden konnten. Der Kostenrahmen sei erfreulicherweise – trotz notwendiger Zusatzarbeiten, Materialkostensteigerungen und einiger ungeplanter Positionen – ziemlich exakt eingehalten worden. 

Für die KZV und ihre Mitglieder seien zwei andere Entwicklungen interessant: Zum einen wäre völlig überraschend eine bereits zweimal verschobene Änderung im Umsatzsteuergesetz, die einige Aufgabenfelder der KZV betroffen hätte, erneut um zwei weitere Jahre auf 2025 verlagert worden und zum anderen hätten die Zinsentscheidungen der EZB Auswirkungen auf das Auszahlungsmanagement der KZV. Da seit Jahresanfang wieder Zinserträge erzielt werden könnten, würde man – anders als in den vergangenen Jahren – die Zahlungen der Abschläge und Honorare nicht mehr vorzeitig, sondern zu den geplanten Auszahlungsterminen vornehmen.

Wahl der Ausschüsse
Im Anschluss an die Berichte beschäftigte sich die Vertreterversammlung intensiv mit der Besetzung der zu wählenden Ausschüsse und Referenten für die neue Legislaturperiode.  Die Amtsdauer der vom Gesetzgeber vorgeschrieben Ausschüsse unterscheidet sich von den Ausschüssen, die durch die Satzung der KZV formuliert sind. Insofern wurden in diesen Fällen lediglich beim Zulassungsausschuss und beim Beschwerdeausschuss die Liste der Stellvertreter durch die Wahl in der Vertreterversammlung um neue Kolleginnen und Kollegen ergänzt. Anders sieht es bei den Ausschüssen und Referenten laut Satzung aus. Hier fanden jeweils Wahlen für die gesamte Ausschussbesetzung statt. Der Vorstand hatte mit dem Ziel, eine gesunde Mischung aus erfahrenen Kolleginnen und Kollegen und engagierten standespolitischen Nachwuchs herzustellen, Vorschläge für die Besetzung der Ausschüsse erarbeitet. Erfreulicherweise hatten – bis auf eine berufsbedingte Ausnahme – alle neu vorgeschlagenen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit gefunden, an der Vertreterversammlung teilzunehmen und sich den Mitgliedern der VV vorzustellen. In großer Einigkeit und in offener Abstimmung wählte die Vertreterversammlung dann die Mitglieder und Stellvertreter für die Ausschüsse der 17. Legislaturperiode in der vorgeschlagenen Form und ebnete so den Weg in eine langfristige standespolitisch fundierte Zukunft. 

Die Besetzung der Ausschüsse und Gremien in der durch die VV gewählten aktuellen Form für die 17. Legislaturperiode sowie die Besetzung der durch den Vorstand zu berufenden Ausschüsse werden kurzfristig in einem separaten Rundschreiben als Gesamtübersicht veröffentlicht.