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Ausschussarbeit und Standespolitik. Die Vertreterversammlung wählt die Ausschussmitglieder für die 17. Legislaturperiode

Eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen engagiert sich ehrenamtlich in den Ausschüssen und Gremien der KZV Hamburg. Die komplexen Aufgaben der KZV Hamburg als Selbstverwaltung der Hamburger Zahnärzteschaft müssen auf viele Schultern verteilt werden, denn Vertreterversammlung und Vorstand können nicht alle Aufgaben der Körperschaft allein bewältigen. Und das sollen sie auch nicht. Die Einbindung der Kolleginnen und Kollegen in die Arbeit der KZV durch die ehrenamtlich besetzten Gremien gibt dem Begriff „Selbstverwaltung“ erst die richtige Bedeutung. Gesetze, vertragliche Regelungen, die Satzung der KZV oder auch schlicht fachliche/medizinische Aufgabenstellungen lassen von A wie Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit bis Z wie Zulassungsausschuss eine Vielzahl von Gremien entstehen, in denen zahnärztlicher und standespolitischer Sachverstand gefragt ist und die die Kollegenschaft in die Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse mit einbinden.   

Die Vertreterversammlung 2/17 (siehe auch den Bericht im HZB 1/2023) beschäftigte sich mit der Besetzung der von der Vertreterversammlung zu wählenden Ausschussmitglieder. Dabei waren nicht alle Ausschüsse und Gremien der KZV Hamburg betroffen, sondern zunächst die Ausschüsse, die in der Satzung der KZV Hamburg festgeschrieben sind und die daher ihre Legislaturperiode (6 Jahre) mit der Vertreterversammlung teilen. Ziel der Vertreterversammlung war es dabei, für die 17.  Legislaturperiode eine Mischung aus erfahrenen Ehrenämtler:innen und jungen engagierten Kolleginnen und Kollegen  zu erreichen, die mittelfristig an die z. T. komplexen Aufgabenstellungen herangeführt werden sollen.

Im Einzelnen wählte die Vertreterversammlung Ausschussmitglieder und Stellvertreter für den Widerspruchs- und den HVM-Widerspruchsausschuss, den Finanz-, Disziplinar- sowie den Satzungsausschuss.

Welchen Aufgaben gehen diese Ausschüsse im Kern nach? Und wer aus der Hamburger Zahnärzteschaft engagiert sich hier in den kommenden sechs Jahren ehrenamtlich? Anlässlich der Wahlen im vergangenen Monat beleuchtet das HZB die Aufgaben der verschiedenen Ausschüsse.

Widerspruchsausschuss
Jedes Mitglied, das sich durch eine Maßnahme seiner KZV oder durch eine Regressforderung einer Krankenkasse in seinen Rechten beeinträchtigt glaubt, hat nach § 5 Abs. 3 der Satzung die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen eine gegen ihn gerichtete Entscheidung oder Maßnahme einzulegen. Auch Krankenkassen haben die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der KZV Widerspruch einzulegen. In beiden Fällen geht es häufig um Widersprüche im Zusammenhang mit rechnerischen Berichtigungen aus den Bereichen KCH oder KFO (ca. 75% der Fälle). Rückforderungen der Krankenkassen nach Zahnersatz-Mängelgutachten oder die Neufestsetzung von Abschlagzahlungen sind zwei weitere Schwerpunkte möglicher Widerspruchsverfahren.

Nach Eingang eines Widerspruches befasst sich zunächst der Vorstand der KZV mit dem Sachverhalt unter Würdigung aller Umstände und der Widerspruchsbegründung. Hilft der Vorstand dem Widerspruch ganz oder teilweise ab, wird ein Abhilfebescheid oder Abänderungsbescheid erstellt. Im Jahr 2022 hatte der Vorstand über insgesamt 40 Widersprüche zu entscheiden. In einem knappen Viertel der Fälle hat er den Widersprüchen abgeholfen. 31 Widersprüche wurden zur fachlichen Klärung an den Widerspruchsausschuss verwiesen.

Der Widerspruchsausschuss diskutiert die Fragestellungen in Sitzungen, in denen das betroffene Mitglied/die betroffene Krankenkasse selber weitere Argumente und Umstände vortragen oder sich anwaltlich vertreten lassen kann. Im vergangenen Jahr wurden neun der 31 Widersprüche im Verfahrensverlauf von der widerspruchsführenden Partei zurückgezogen. In den verbleibenden 22 Fällen erstellte der Ausschuss einen Widerspruchsbescheid: 13 Widersprüche wurden zurückgewiesen. In den anderen Fällen gab der Widerspruchsausschuss den Widersprüchen ganz oder teilweise statt.
 
Für die 17. Legislaturperiode wählte die VV folgende Ausschussmitglieder: Dr. Henning Baumbach, Dr. Matthias Käding, Dr. Rudolf Völcker und Dr. Michael Jakob.

Als Stellvertreter wurden durch die VV berufen: die Zahnärztinnen Kerstin Christelsohn,  Alexa Richter und Sophie Stübing sowie für MKG-Angelegenheiten Dr. Dr. Gerhard Schwartz und Dr. Dr. Christian Kleier. Dr. Peter Wassiljeff steht in kieferorthopädischen Fragestellungen zur Verfügung.

HVM-Widerspruchsausschuss
Der HVM-Widerspruchsausschuss wurde 1997 ins Leben gerufen, um die Widersprüche gegen die Honorarbegrenzungsregelungen zu prüfen. Die von den Kassen zur Verfügung gestellten Mittel reichten damals bei Weitem nicht aus, um das Leistungsvolumen abzudecken. Die KZV Hamburg musste einen „Not-Honorarverteilungsmaßstab“ beschließen, der mit seinen notwendigen Restriktionen fast 250 Widersprüche auslöste, die in der Folge teilweise auch noch vom Sozialgericht Hamburg überprüft wurden.

Inzwischen hat die KZV Hamburg längst einen Verteilungsschlüssel entwickelt, der die unterschiedlichen Praxisformen und Konstellationen abbildet und dem Anspruch einer „weitestgehend gerechten Verteilung“ der begrenzten Mittel genügt. Die von den Sozialgerichten dazu ergangenen Urteile haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten zusätzlich zu einer hohen Akzeptanz der HVM-Regelungen geführt. Letztmalig 2016 musste der HVM-Widerspruchsausschuss über insgesamt 3 Widersprüche gegen die endgültigen HVM-Jahresbescheide entscheiden. In den Jahren danach bis 2022 ist es gelungen, durch kluge Verhandlungspolitik und strategisches Finanzmanagement endgültige Honorareinbehalte grundsätzlich zu vermeiden. 

Die durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wieder in Kraft gesetzte strikte Budgetierung gibt allerdings zu der Befürchtung Anlass, dass die KZV in Zukunft wieder Einbehalte wird realisieren müssen. Und dann wird auch dieser Ausschuss erneut in seine Aufgabe eintreten müssen.

Der Ausschuss ist mit drei Zahnärzten besetzt. Seine Mitglieder in der 17. Legislaturperiode sind: Dr. Stefan Buchholtz (KFO), Dr. Jörg Sebastian Metz und die Zahnärztin Kerstin Christelsohn.

Als Stellvertreter wurden durch die VV gewählt: Dr. Luzie Braun-Durlack, Dr. Maximilian Donges und die Zahnärztin Lea Menge.

Finanzausschuss
Der Finanzausschuss ist „das Auge“ der Vertreterversammlung und der Zahnärzteschaft auf den Haushalt ihrer KZV und auf die Entwicklungen in der Verwaltung. Der Ausschuss überprüft die vom Vorstand aufgestellten Haushaltspläne (also die geplanten Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahres) und die Jahresabschlüsse (also das Ergebnis eines Haushaltsjahres).

Als Arbeitsausschuss der Vertreterversammlung ist er Ansprechpartner der Verwaltung bei besonderen Geschäftsvorfällen und Entwicklungen. Er kann ggf. Änderungen oder Ergänzungen zum Haushaltsplan unterbreiten und empfiehlt der Vertreterversammlung seine Annahme (oder entsprechende Änderung). Der Finanzausschuss schlägt der Vertreterversammlung auch die Höhe der Verwaltungskostenbeitragssätze für die kommenden Abrechnungsperioden nach Prüfung eines Vorstands-Vorschlages zur Festsetzung vor.

Die Jahresabschlüsse sowie ein regelmäßig von der Prüfstelle der KZBV abgefasster Prüfbericht werden vom Ausschuss einer intensiven Überprüfung unterzogen und mit der Verwaltung und dem zuständigen Fachvorstand diskutiert. Ziel ist es, der Vertreterversammlung einen entsprechenden Vorschlag zur Frage der Entlastung des Vorstandes für das entsprechende Wirtschaftsjahr zu machen. 

Die Wahl der Mitglieder des Finanzausschusses hat für die 17. Legislaturperiode folgende Besetzung ergeben: 

Dr. Henning Baumbach, Dr. Gunter Iben und Dr. Jörg Sebastian Metz.

Als Stellvertreter wurden Dr. Thomas Clement, ZA Thorsten Kurtz und Dr. Luzie Braun-Durlack gewählt.

Disziplinarausschuss
Die Mitglieder der KZV sind gehalten, bestimmte vertragszahnärztliche  Pflichten zu erfüllen, die sich aus Gesetzen, Satzung, Ordnungen, Beschlüssen der Vertreterversammlung und des Vorstandes der KZV sowie den von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der KZV Hamburg geschlossenen Verträgen ergeben. Zur Sicherung dieser vertragszahnärztlichen Pflichten hat die Vertreterversammlung eine Disziplinarordnung beschlossen, die Bestandteil der Satzung der KZV Hamburg ist.

Gegen ein Mitglied, das seine vertragszahnärztlichen Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann ein Disziplinarverfahren bzw. ein vereinfachtes Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Bei einfach gelagerten Sachverhalten und Verstößen gegen die vertragszahnärztlichen Pflichten mit geringer Schadenshöhe kann ein solches vereinfachtes Verfahren vor dem Vorstand durchgeführt werden, was im vergangenen Jahr zweimal geschehen ist. In anderen, gewichtigeren Fällen muss der Vorstand der KZV Hamburg den Antrag auf Eröffnung eines Disziplinarverfahrens beim Disziplinarausschuss stellen.

Folgt der Disziplinarausschuss dem Antrag des Vorstandes, wird das Disziplinarverfahren durch Beschluss eröffnet. Der Beschluss ist dem Mitglied unverzüglich zuzustellen. Innerhalb von zwei Monaten nach dem Eröffnungsbeschluss soll die nicht öffentliche  Verhandlung vor dem Ausschuss stattfinden. Zu dieser werden das Mitglied und der Vorstand der KZV geladen. Der Disziplinarausschuss kann als Ergebnis das Verfahren einstellen, auf Freispruch erkennen oder eine Disziplinarmaßname aussprechen. Als mögliche Disziplinarmaßnahmen kommen Verweise, Verwarnungen, Geldbußen oder in extremen Fällen die Anordnung des Ruhens der Zulassung bis zu zwei Jahren in Betracht. Gegen den Beschluss des Ausschusses kann Klage beim Sozialgericht Hamburg erhoben werden. Eine solche Klage wurde 2022 einmal angestrengt, zwei weitere Bescheide des Disziplinarausschusses erlangten ohne Klage Bestandskraft. 

Unter dem Vorsitz des Rechtsanwalts Guido Spinner werden Dr. Matthias Käding, die Zahnärzte Reinhard Rexer und Rainer Witt sowie Dr. Maryla Brehmer den Disziplinarausschuss in den kommenden 6 Jahren besetzen. Der Rechtsanwalt Lenard Schulze sowie Dr. Stefan Buchholtz, Dr. Isabelle Ollinger, Dr. Pamela Maria Martin und Dr. Kathleen Menzel stehen als Stellvertreter zur Verfügung.

Satzungsausschuss
Die KZV muss sich gemäß SGB V eine Satzung geben, in der z. B. die Zusammensetzung, Wahl und Zahl der Mitglieder der Organe, Bekanntmachungen, Rechte und Pflichten der Organe und Mitglieder, die Aufbringung und Verwaltung der Mittel, die Entschädigungsregelung für Organmitglieder und anderes mehr geregelt ist. Diese Satzung bedarf der Zustimmung durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

Um die Satzung auf dem aktuellen Stand zu halten und sie ggf. neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen, besteht ein Satzungsausschuss bei der KZV, der der Vertreterversammlung notwendige Ergänzungen, Aktualisierungen und Änderungen vorschlägt. Zuletzt wurde die Satzung Ende 2022 in der Frage des Referenten für Vertragsangelegenheiten und Honorarverteilung geändert. 

Unter dem Vorsitz des Rechtsanwalts Jan Oliver Jochum hat die Vertreterversammlung Dr. Stefan Buchholtz, Dr. Gunter Lühmann und Dr. Pamela Maria Martin in den Satzungsausschuss gewählt.

In den kommenden HZB-Ausgaben stellen wir in loser Reihenfolge weitere Gremien und Ausschüsse der KZV Hamburg vor.