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Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Ehrenkodex überarbeitet

Vor 15 Jahren hat die Zahnärztekammer den „Ehrenkodex der Hamburger Zahnärzteschaft“ veröffentlicht. Mehr als 1/3 der niedergelassenen Mitglieder haben sich dem Kodex angeschlossen

„Vorausgegangen waren umfangreiche Diskussionen im Vorstand über die Werte, denen sich die viele Mitglieder verpflichtet fühlten, die allerdings aufgrund der sich liberalisierenden Rechtsprechung keine Verstöße gegen die Berufsordnung mehr darstellten. Die Frage war, wie man erreichen konnte, den Mitgliedern eine Möglichkeit zu geben, das Bekenntnis zu diesen ethischen, moralischen und fachlichen Werten für sich und wenn gewünscht auch nach außen dokumentieren zu können.“

Nachdem der Vorstand festgestellt hatte, dass eine solche Verpflichtung nicht justitiabel sein, sondern nur eine Selbstverpflichtung bedeuten kann, befasste sich eine Arbeitsgruppe mit den Obleuten Dr. Einfeldt, Dr. Holtz und Dr. Opitz damit, einen Kodex zu formulieren. Nach Beratungen im Vorstand und in der Delegiertenversammlung wurde der Ehrenkodex 2008 beschlossen.
Daraufhin gab es viele Anfragen von anderen Kammern, Kreisstellen und Verbänden, die die Idee gut fanden und sie in ihren Bereichen ebenfalls umsetzen wollten. In Hamburg haben sich weit über 1/3 der Niedergelassenen freiwillig für die Unterzeichnung des Kodexes entschieden. Auch viele angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte haben sich dem angeschlossen, obwohl der Ehrenkodex in erster Linie auf die Praxisinhaber abstellt, da die Angestellten auf die dort angesprochenen unternehmerischen Entscheidungen nicht direkt Einfluss nehmen können. 

15 Jahre sind seitdem vergangen. Grund genug für den Vorstand, sich erneut mit dem Kodex zu befassen, um zu prüfen, ob er weiter aktuell ist und an welchen Stellen es Veränderungsbedarf gibt. Erstaunlich dabei war die Erkenntnis, dass auch nach diesem langen Zeitraum viele Formulierungen weiter passend und angemessen erschienen, sodass nur wenig Anpassungen vorgenommen wurden. So sah es auch die Delegiertenversammlung, die dem Ehrenkodex mit kleinen Änderungen zustimmte.

Der überarbeitete Ehrenkodex liegt nun vor. Inhaltlich deutlicher formuliert wurden die Aussagen gegen die Ökonomisierung der Zahnmedizin. Neu aufgenommen wurde der Schutz der Umwelt. Die weiteren Themen konnten belassen und nur an wenigen Stellen leicht umformuliert werden.

Die Kammer hat den Ehrenkodex bereits den niedergelassenen Mitgliedern zugesandt. Sie haben die Wahl, ob Sie sich dem alten Ehrenkodex weiter verpflichtet fühlen, stattdessen die Selbstverpflichtung für den überarbeiteten Ehrenkodex abgeben wollen oder aber weiterhin den Ehrenkodex nicht unterzeichnen möchten.

Zum Download des aktuellen Ehrenkodexes: Hier