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Vertreterversammlung: Festbeträge für die Quartale 2/2023 und 3/2023 ausgesetzt

Zum letzten Mal in diesem Jahr traf sich die Vertreterversammlung der KZV Hamburg zur Sitzung, um unter anderem über organisatorische und finanzielle Dinge, die alle Hamburger Zahnärztinnen und Zahnärzte betreffen, zu beraten und diese nach Konsens dann zu beschließen

Dr. Buchholtz stellte die Beschlussfähigkeit fest und erfuhr gemeinsam mit den Anwesenden aus dem Bericht des KZV-Vorstandsvorsitzenden Dr./RO Banthien, dass nunmehr auch die zähen Vergütungsverhandlungen mit dem vdek für 2023 erfolgreich abgeschlossen wurden und bereits erste Sondierungsgespräche für 2024 stattgefunden hätten.  Im Primärkassenbereich hätten bereits die Verhandlungen für das kommende Abrechnungsjahr 2024 begonnen. Dies sei insofern erfreulich, als beide Vertragspartner unabhängig voneinander signalisiert hätten, für 2024 möglichst zeitnah zu Abschlüssen kommen zu wollen. Ferner berichtete Dr./RO Banthien, dass in der Landeskonferenz Versorgung unter Beteiligung der KZV Hamburg eine Handreichung „Prävention von – und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt“ entwickelt worden sei, die eine Orientierung zum Aufbau eines eigenen Schutzkonzeptes in der jeweiligen Gesundheitseinrichtung (z. B. Praxen) bieten soll. Diese so in Hamburg entwickelte Handreichung solle in Zukunft auch Eingang in die Abfragen zum Qualitätsmanagement finden.

Dr./RO Banthien erläuterte in einer weiteren Ausführung die unterschiedlichen Aussagen der Evaluationsberichte des Bundesgesundheitsministeriums und der KZBV/DG PARO zu den Auswirkungen des GKV-FinStG auf die neue PAR-Behandlungsstrecke.

So lägen vor Einführung der neuen PAR-Behandlungsstrecke die Zahl der inanspruchnehmenden Versicherten bundesweit relativ konstant bei etwa 1,0 Millionen Versicherten pro Jahr.  Nach der Einführungsphase der neuen PAR-Behandlungsstrecke habe sich die Inanspruchnahme im Bereich Parodontalbehandlung auf circa 1,4 Millionen Versicherte erhöht. Die verbesserte Versorgung der Versicherten zeige sich dabei in der deutlich verbesserten Inanspruchnahme der Behandlung und in der erwartbaren und intendierten Zunahme der Neubehandlungsfälle – entsprechend den Versorgungszielen der neuen, präventionsorientierten PAR-Richtlinie. 

Mit Inkrafttreten des GKV-FinStG würden die Daten nun ab der Jahresmitte 2023 einen deutlichen Rückgang der Neubehandlungsfälle zeigen. Und zwar ein Absinken auf das Niveau vor der Einführung der präventionsorientierten PAR-Richtlinie. Die KZBV und die DG PARO kommen in ihrem Bericht zum Schluss, dass durch die die strikte Budgetierung die finanziellen Mittel fehlen, um die neue präventionsorientierte Parodontitistherapie flächendeckend auf ein der hohen Krankheitslast angemessenes Niveau zu heben.

Der Evaluationsbericht des Bundesgesundheitsminsteriums (BMG) hingegen komme in seinem vorgestellten Bericht zu der Auffassung, dass keine Leistungseinschränkungen nachweisbar seien – und „… eine Verschlechterung der Versorgung der Versicherten mit PAR-Leistungen nicht festgestellt werden kann“. Offensichtlich – so Dr./RO Banthien - habe das BMG lediglich den Zeitraum bis Mitte 2023 betrachtet. Die finanziellen Konsequenzen des GKV-FinStG für die PAR-Versorgung hätten aber überhaupt erst ab der Jahresmitte Wirkung zeigen können.

Der stellvertretende Vorsitzende der KZV Hamburg, Dr. Gunter Lühmann, berichtete ergänzend, dass sich in den vorliegenden Abrechnungszahlen zu den PAR-Behandlungen die Ausführungen von Dr. Banthien bestätigen ließen: Ein Absinken der PAR-Neubehandlungen sei mit Beginn der zweiten Jahreshälfte bereits deutlich erkennbar. Zudem berichtete Dr. Lühmann den anwesenden Vertretern, dass die KZBV in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband eine Erhöhung des ZE-Punktwertes für 2024 um 4,22 % erreichen konnte. Die Vereinbarung befinde sich im Unterschriftsverfahren. Dr. Lühmann führte weiter aus, dass im Zusammenhang mit der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten TI-Pauschale  die notwendigen TI-Eigenerklärungen der Hamburger Zahnarztpraxen bei der KZV Hamburg zwischenzeitig fast vollständig eingegangen seien.

Vorstandsmitglied Stefan Baus berichtete unter anderem aus seinem Referat, dass die vom Gesetzgeber geforderten Nachweise zur Berufshaftpflichtversicherung aller Hamburger Zahnärztinnen und Zahnärzte vorlägen. Baus betonte nochmals die Wichtigkeit dieser Nachweiserbringung, die bei Nicht-Vorlage zum Ruhen der Zulassung führen würde. Baus stellte dabei heraus, dass  die akribische Kleinarbeit der KZV-Verwaltung, die bis zuletzt in vielen Telefonaten an die Nachweiserbringung erinnert habe, dazu geführt habe, dass lediglich zwei Praxen von zulassungsrechtlichen Konsequenzen betroffen wären.

Zur Haushaltslage der KZV Hamburg konnte Baus feststellen, dass die die gestiegenen Abrechnungsmengen und die Veränderungen auf dem Zinsmarkt bei gleichzeitig gegenüber den Planungen geringeren Ausgaben sowohl 2022 als auch 2023 zu positiven Ergebnissen führten. 

Diese erfreulichen Nachrichten nutzte die Vertreterversammlung dann im Rahmen der Haushaltsberatungen und folgte einstimmig dem Vorschlag des Finanzausschusses, der die Aussetzung der Festbeträge für die Quartale II und III/2023 empfohlen hatte. Damit wird ein Teil der erwirtschafteten Überschüsse an die Mitglieder zurückgeführt. 

Die  Vertreterversammlung stimmte dann noch über redaktionelle Änderungen der eigenen Satzung sowie der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung ab und beschloss die Besetzung des Beschwerdeausschusses für die neue Amtszeit (2024 – 2025). 

Die nächste Vertreterversammlung der KZV Hamburg ist für den 29. Mai 2024 terminiert.