Hamburger Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten in den letzten Monaten häufig Bewerbungen aus dem Nicht-EU-Ausland für eine Ausbildung zur ZFA. Ein erster Kontakt entsteht zumeist per E-Mail über eine Agentur. Bitte achten Sie dabei gleich auf Ungereimtheiten.
Wenn eine Agentur eingeschaltet ist, prüfen Sie, ob es sich um eine seriöse Agentur handelt, idealerweise mit Sitz oder Ansprechpartner in Deutschland. In einem Fall ergab die Recherche, dass die Agentur Ausbildungsverträge aus mehreren Kammerbereichen in den sozialen Medien als Referenz für erfolgreich erteilte Visa veröffentlicht.
Sorgfalt im Auswahlprozess
In der heutigen digitalen Welt sind Videotelefonate ein praktisches Mittel, um Bewerbungsgespräche ortsunabhängig zu führen, besonders bei Kandidatinnen und Kandidaten aus dem (Nicht-EU-)Ausland. Doch manchmal bergen sie unerwartete Risiken, wie ein aktueller Fall zeigt:
Für einen Ausbildungsplatz als Zahnmedizinische
Fachangestellte (ZFA) wurde ein Videointerview mit einer deutschsprachigen Bewerberin aus dem Ausland geführt – vermittelt von einer Agentur. Die Kandidatin überzeugte mit fließenden Sprachkenntnissen und einer freundlichen Ausstrahlung. Aufgrund dieses positiven Eindrucks entschied sich die Praxis für eine Zusage, und es kam zum Vertragsabschluss.
Als die Auszubildende schließlich vor Ort eintraf, stellte sich jedoch schnell heraus: Die Person, die tatsächlich erschienen war, entsprach nicht derjenigen aus dem Videogespräch. Die Deutschkenntnisse waren deutlich schlechter als erwartet, eine flüssige Kommunikation mit Patienten und dem Team nicht wie gedacht möglich. Offenbar hatte eine andere Person das Videointerview geführt, um eine erfolgreiche Vermittlung zu sichern.
Dieser Vorfall verdeutlicht die Herausforderungen digitaler Bewerbungsverfahren und zeigt, wie wichtig es ist, Identität und Qualifikationen vor Vertragsabschluss sorgfältig zu überprüfen: sei es durch zusätzliche Live-Tests, behördliche Dokumente oder ggfs. ein erneutes persönliches Gespräch vor Ort vor Arbeitsantritt. Digitale Lösungen sind hilfreich, aber Vertrauen sollte stets mit einer gesunden Portion Vorsicht einhergehen.
Bestimmungen beachten
Bei Vertragsabschluss mit Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Ausland sind zudem ein paar Parameter zu beachten:
Eine Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufsausbildung in Deutschland ist ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau B1 GER. Die Beantragung der Visa erfolgt durch die Auszubildenden – nicht den Arbeitgeber.
Hilfreiche Informationen zum Thema Gewinnung von Auszubildenden aus dem Ausland finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung und der Agentur für Arbeit.
https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/einreise/visum-berufsausbildung
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/fachkraefte-ausland/beratung