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Wahlen zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Hamburg

2.300 Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Hamburg waren per Briefwahl dazu aufgerufen, die neue Vertretung für die kommenden vier Jahre zu wählen. Am Nachmittag des 14. Novembers 2018 wurden die Stimmen ausgezählt – das Ergebnis steht nun fest ...

Wahlbeteiligung
Insgesamt waren 2.300 Zahnärzte wahlberechtigt, davon haben 1.006 gewählt, die Wahlbeteiligung betrug damit 43,74 %.
Nach Ablauf des Wahltages, dem 12.11.2018, 18.00 Uhr, gingen beim Wahlausschuss noch 15 Wahlbriefe ein, die in der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden konnten.
Von den eingesandten Wahlbriefen waren 8 ungültig, weil Mängel gem. § 9 (1) der Wahlordnung festgestellt wurden.
Von den Stimmzetteln A waren 3 ungültig, von den Stimmzetteln B waren 13 ungültig, weil Mängel gem. § 9 (2) der Wahlordnung festgestellt wurden.

Benachrichtigung der Gewählten
Gemäß § 11 der Wahlordnung benachrichtigt der Vorsitzende des Wahlausschusses die Gewählten von der auf sie gefallenen Wahl mit der Aufforderung, sich binnen einer Woche nach Erhalt der Nachricht über die Annahme der Wahl zu äußern.

Ist ein Bewerber sowohl als Vertreter als auch als Obmann oder dessen Stellvertreter gewählt, muss er binnen einer Woche nach Feststellung des Wahlergebnisses gegenüber dem Wahlausschuss erklären, welches der Ämter er annimmt. Entscheidet er sich für das Amt des Vertreters (Landesliste), ist an seiner Stelle Obmann derjenige Bewerber, der in der betreffenden Bezirksgruppe die nächsthohe Stimmenzahl erhalten hat. Ist ein solcher Bewerber nicht vorhanden, muss eine Ersatzwahl erfolgen. Entscheidet sich der Gewählte für das Amt des Obmannes, tritt an seine Stelle derjenige Bewerber, der bei der Wahl der Vertreter (Landesliste) die nächsthohe Stimmenzahl hat. Gibt der Bewerber innerhalb der Frist keine Erklärung ab, gilt er als nicht gewählt; an seine Stelle treten diejenigen Bewerber mit der nächsthohen Stimmenzahl.

Die endgültige Zusammensetzung der Delegiertenversammlung wird nach Vorliegen aller Mandatsannahmeerklärungen bekannt gegeben.

Hamburg, 14.11.2018