Abtretungserklärung
Bei andersartigen Zahnersatzversorgungen erfolgt die Gesamt-Rechnungslegung gegenüber dem Patienten, der sich auf dem Wege der Kostenerstattung die von der Kasse vor der Behandlung genehmigten Festzuschüsse durch Vorlage des Original HKPs zurückholt.
Durch eine Abtretungserklärung kann der Patient die Ansprüche über die Festzuschüsse an die Zahnarztpraxis/den Zahnarzt übertragen. Wichtig ist, dass auch die Krankenkasse der Abtretung der Ansprüche des Patienten an die Praxis/den Zahnarzt zustimmt. Wenn Sie also mit dem Patienten eine Abtretungserklärung abschließen, sollten Sie die Kasse unbedingt davon in Kenntnis setzen, nach der Zustimmung der Kasse fragen und den Namen des Kassensachbearbeiters, der Ihnen die Zustimmung gegeben hat, notieren.