Direkt zu den Inhalten springen
Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der KZV Hamburg

Auslagenvorschuss

Immer wieder wird die Frage gestellt, ob bei prothetischen Arbeiten ein Auslagenvorschuss vom Patienten gefordert werden darf. Dazu lässt sich festhalten:

Vorschussforderungen auf das zahnärztliche Honorar sind nicht möglich.

Vorschussforderungen auf Laborkosten sind nur möglich

  • Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Patienten
  • Und in der Höhe des vom Patienten voraussichtlich zu tragenden Eigenanteils an den Material- und Laborkosten

Die Behandlung selber darf nicht von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden.