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Information der KZV Hamburg

Auslandsabkommen

Zusammenfassend gilt, dass Sie einen Patienten, der im Rahmen des Auslandsabkommens unter Vorlage der europäischen Versichertenkarte (oder eines entsprechenden Versicherungsnachweises) behandeln, wie einen Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse. 

Hinweise / Tipps

Ausführliche Hinweise zum Auslandsabkommen.