Abrechnung Corona Antigen-Schnelltests
Die Abrechnung der Testungen Ihres Praxis-Personals erfolgt über das Online Abrechnungsportal
Die nebenstehende Eingabe-Maske für die monatliche Abrechnung finden Sie nach dem Login unter dem Menüpunkt "Ihre Stammdaten".
Testplicht – Testnachweispflicht in Zahnarztpraxen
Am 12. Dezember 2021 sind Neuerungen des IfSG in Kraft getreten, mit denen die zum 24. November eingeführten Regelungen über eine Test- bzw. Testnachweispflicht in Zahnarztpraxen (§ 28b Abs. 2 IfSG) überarbeitet wurden. So wurde in Umsetzung des GMK-Beschlusses vom 25. November beispielsweise geregelt, dass geimpftes oder genesenes Personal nicht täglich, sondern nur zweimal wöchentlich getestet werden muss und hierfür Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung ohne Überwachung ausreichend sind. Auch die überbordenden Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden wurden erheblich reduziert.
Letzte Aktualisierung: 28.02.2022