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Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams

Einweisung in das Krankenhaus

Zahnärzte können – wie andere Ärzte auch – bei Bedarf einen Patienten in ein Krankenhaus einweisen bzw. die Verordnung einer Krankenhausbehandlung ausstellen:

Verordnung einer Krankenhausbehandlung

Die Verordnung einer Krankenhausbehandlung gemäß § 16 BMV-Z durch den Zahnarzt ist zulässig, wenn eine

"ambulante Versorgung zur Erzielung des Heil- und Linderungserfolges nicht ausreichend ist."

Es muss ein entsprechender Verordnungsvordruck genutzt werden.

Original-Formulare können Sie über die KZV bestellen.

Musterformular

Ein Ausdruck als pdf-Formular über den Menüpunkt "Formulare und Vordrucke (KZV) ist formatbedingt leider nicht möglich.