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Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)

Ab dem 01.07.2022 startet das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren in den Echtbetrieb. Es ist vorgesehen die Anzahl der an das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren anzubindenden Zahnarztpraxen in monatlichen Stufen sukzessive zu erhöhen. Ab 01.01.2023 ist die Teilnahme am EBZ bundesweit verpflichtend.

Die PVS-Hersteller übernehmen die Organisation und statten die Praxen, die die notwendigen EBZ-Module bei ihnen bestellen, nach und nach damit aus. Jeder Praxis soll es ermöglicht werden, die neuen Module und Abläufe mit dem erforderlichen Support in die Praxisabläufe integrieren zu können und bis zum Jahresende das neue Verfahren in eigenem Tempo auszuprobieren. Besonders im ersten Jahr der Umstellung können technische Probleme (z.B. lokale Probleme bei der KIM-Erstinstallation oder verspätete Installation eines PVS-Updates) nicht ausgeschlossen werden.

Mit der elektronischen Übermittlung von Daten durch die Nutzung des E-Mail-basierten Dienstes "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM), können Leistungsanträge an die Krankenkassen elektronisch zugestellt werden. 

Das elektronische Verfahren beginnt mit den Leistungsbereichen Kieferbruch, Kiefergelenkserkrankungen, Kieferorthopädie und Zahnersatz. Der Genehmigungsverzicht bei ZE-Wiederherstellungen/-Erweiterungen und KBR-Behandlungen bleibt davon unberührt.

Ihre frühzeitige Teilnahme am elektronischen Beantragungs-und Genehmigungsverfahren hat für Sie folgende Vorteile:

  • Jeder digital gestellte Antrag ist ein echter Fall aus Ihrer Praxis, es ist kein zusätzlicher Papierantrag erforderlich (Vorteil ab sofort)
  • Das Tempo der Umstellung bestimmen Sie. Bis zum Jahresende 2022 sollten Sie, wenn möglich, einen Antrag nur noch digital verschicken. Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit einen Antrag per Papier zu verschicken. Ab der bundesweiten Einführung zum 01.01.2023 besteht diese Alternative nicht mehr.
  • Sie bzw. Ihre Mitarbeitenden können z. B. mit einfachen Standardanträgen beginnen und kompliziertere Behandlungsanträge erst dann digital erstellen, wenn Sie/sie in der Anwendung geübter sind. 
  • Heil- und Kostenplan zum Zahnersatz: Mit dem digitalen HKP sind geänderte Kürzel verbunden (Anlage 2). Die Änderungen sind nicht kompliziert und betreffen abgesehen von "bw", "pkw" und "t2w" hauptsächlich Suprakonstruktionen. Letztere Kürzel sind strukturierter, aber man wird seine Gewohnheiten umstellen müssen. Nutzen Sie die Zeit bis zum Jahresende 2022 zum Ausprobieren und geben Sie Ihren Mitarbeitenden die Gelegenheit zum Einarbeiten.
  • Kieferorthopädie: Das bisherige Papierformular sieht viele Freitextfelder vor. An ihrer Stelle finden Sie im digitalen Antrag zunächst Felder mit hinterlegten Auswahllisten, z. B. für Diagnose, Therapie, Geräte (Anlage 3), aus denen Sie das Zutreffende auswählen. Finden Sie das Gesuchte nicht, können Sie Angaben wie bisher im Freitextfeld treffen.
  • Bei Nachfragen zu eventuell auftretenden Problemen setzen Sie sich mit Ihrem PVS‑Hersteller in Verbindung. Dieser steht Ihnen nach Bestellung der EBZ-Module mit unterstützenden Tutorials und Schulungsmaterial zur Seite und vereinbart gemeinsam mit Ihnen den für Ihre Praxis passenden Termin zum Anschluss an das Verfahren. Zudem haben die Krankenkassen angekündigt, für evtl. Nachfragen zu übermittelnden Datensätzen eine Telefonliste zu Verfügung zu stellen. 

Die Anlagen enthalten folgende Informationen:

Anlage 1: Allgemeine Informationen zum Start des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens (EBZ) sowie zu den technischen Voraussetzungen. PDF 141 KB
Anlage 2: Übersicht der Änderungen bei Befund- und Therapiekürzeln (ZE) PDF 167 KB
Anlage 3: Übersicht der in Datenfeldern hinterlegten Auswahllisten (KFO) PDF 170 KB

Weitere Informationen:

Weiterleitung auf die Website der KZBV
Vereinbarung zur Mitfinanzierung der Erstausstattung der EBZ-Module PDF 216 KB
EBZ - Beantragung der prozentualen Zuschusshöhe (Bonus, Härtefall) PDF 56 KB

Letzte Aktualisierung: 25.01.2023