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Information der KZV Hamburg

Fluoridierung

Die Fluoridierung ist eine prophylaktische Maßnahme, bei der das Spurenelement Fluor zur Vorbeugung gegen Karies eingesetzt wird. Die Fluoride (Salze der Fluorwasserstoffsäure) reagieren mit dem Zahnschmelz an der Zahnoberflächen, machen diese weniger säureempfindlich und behindern durch ihre antibakterielle Wirkung das Wachstum der Bakterien, die sich in den Zahnbelägen befinden und Karies auslösen können.

Möglichkeiten der Patientenverordnung:

  • Zahnpasten, Fluoridlacke und/oder Fluorids sind nicht verordnungsfähig
  • Fluoridtabletten sind bei Kindern bis 17 Jahre verordnungsfähig, sofern diese nicht an gruppenprophylaktischen Programmen in Kindergärten oder Schulen teilnehmen.
  • Fluoridgele (z.B. Elmex-Gelee) sind bei Kindern bis 17 Jahren ohne Rezeptgebühr über die GKV verordnungsfähig:
    • Bei Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahr als 25 Gramm-Packung (apothekenpflichtig) 
    • Bei Kindern zwischen 12 und 17 Jahren als 38 Gramm-Packung (verschreibungspflichtig)