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und Praxisteams
Information der KZV Hamburg

Zahnärztliche Heilmittelverordnung

Zum 01.01.2021 tritt die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft. Dies beinhaltet auch die Verwendung eines neuen Vordruckes, der bei der KZV angefordert werden kann.      

Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Heilmittelverordnung sind:

  • Abschaffung der Regelfallsystematik (Erst- und Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls)
  • Wegfall des Genehmigungsverfahrens für Verordnungen außerhalb des Regelfalls
  • Verordnungsdatum ist entscheidend, nicht ein "behandlungsfreies Intervall"
  • Langfristiger Heilmittelbedarf
  • Bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen
  • Doppelbehandlungen
  • Möglichkeit der alleinigen Verordnung der Elektrotherapie
  • Schlucktherapie als eigenes Heilmittel
  • Gleichzeitiges Verordnen mehrerer Heilmittel möglich im Heilmittelbereich Stimm-, Sprech,- und Schlucktherapie
  • Behandlungsfrequenz kann flexibler angegeben werden
  • Längere Frist für Beginn der Heilmitteltherapie

Letzte Aktualisierung: 27.09.2021

Erläuterungen PDF 135 KB
Vordruck (Muster) PDF 431 KB
Ausfüllhinweise PDF 696 KB
> Notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung (Anlage 3b) PDF 1 MB

Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte

Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte, Stand: 01.01.2021 PDF 374 KB

Maßnahmen der Physiotherapie

1.1 Craniomandibuläre Störungen PDF 65 KB
1.2 Fehlfunktionen bei angeborenen cranio- und orofazialen Fehlbildungen und Fehlfunktionen bei Störungen des ZNS PDF 19 KB
1.3 Chronifiziertes Schmerzsyndrom PDF 47 KB
1.4 Lymphabflussstörungen PDF 26 KB

Maßnahmen der Sprech- und Sprachtherapie

2.1 Störungen des Sprechens PDF 21 KB
2.2 Störungen des oralen Schluckakts PDF 19 KB
2.3 Orofaziale Funktionsstörungen PDF 22 KB