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Kunststoffprothesen

In den letzten Jahren drängen einige Hersteller mit Kunststoffprothesen auf den Markt. Namentlich sind das z.B. die sog. Sunflex-Prothese oder auch die Valplast-Prothese. Dazu ist festzuhalten, dass beide genannten Prothesen derzeit noch nicht als anerkannte Behandlungsmethoden akzeptiert sind.

Sollten Sie für Ihren Patienten eine derartige Prothese planen, müssen Sie im Feld "Bemerkungen" des Heil- und Kostenplanes den Namen der Prothese (also z.B. Sunflex-Prothese" oder "Valplast-Prothese") eintragen. Zur Beantragung des Festzuschusses sollten Sie eine Befundnummer aus der Befundgruppe 5.1 – 5.4 wählen.

Lehnt der Kostenträger die Bezuschussung ab, handelt er im Sinne der derzeit geltenden Richtlinien.

Bewilligt der Kostenträger den Heil- und Kostenplan im Wissen, dass es sich um eine Valplast- oder Sunflex-Prothese handelt, wird der entsprechend genehmigte Heil- und Kostenplan auch über die KZV-Hamburg abgerechnet. In der Regel kommt es zu einer Abrechnung als "gleichartige Versorgung", weil diese Prothesen mit Kunststoffklammern befestigt werden.

Von der AOK Rheinland/Hamburg ist bekannt, dass sie diese Prothesenform – sofern sie denn bei Metallunverträglichkeiten als endgültige Prothese vorgesehen ist – im Einzelfall auch mit der Befundnummer 3.1 bezuschusst.