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Information der KZV Hamburg

Notfallkoffer - Verordnungen

Bei der Verschreibung von Medikamenten für den "Notfallkoffer" ist wie folgt zu verfahren: 

  1. Die Erstbeschaffung von Medikamenten und Materialien ist nur über Praxiskosten möglich. 
  2. Medikamente und Materialien, die für eine Notfalltherapie verbraucht werden, sind auf den Namen des Patienten zu verordnen. 
  3. Medikamente, die das Verfalldatum überschritten haben, werden ebenfalls auf Praxiskosten wiederbeschafft. 

Eine Verordnung zu Lasten der Krankenkassen ist seit 2012 nicht mehr möglich.

Mit der pauschalen Vergütung von Sprechstundenbedarf sind für die Ersatzkassen- und Primärkassenpatienten sämtliche zahnärztliche Kosten für Sprechstundenbedarf einschließlich der Notfallmedikamente abgegolten