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Information der KZV Hamburg

Therapieschritte Zahnersatz

Der Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z) regelt ausdrücklich die Möglichkeit, Zahnersatzversorgungen auch in einzelnen Therapieschritten zeitlich nacheinander durchzuführen.

Pläne für eine schrittweise geplante prothetische Versorgung müssen im Bemerkungsfeld entsprechend gekennzeichnet werden (z.B. "Versorgung in Therapieschritten, UK erfolgt später" o.Ä.). Der erste Plan muss im Befund- und Therapieschema den Gesamtbefund und die geplante Gesamtversorgung ausweisen.

Der Wortlaut des BMV-Z (Anlage 2, Abschnitt 2. Abs. 2 und 3):

"In begründeten Ausnahmefällen kann die Wiederherstellung einer ausreichenden Funktion des Kauorgans bzw. die Verhinderung einer Beeinträchtigung des Kauorgans auch in medizinisch sinnvollen Therapieschritten erfolgen. Damit für die Krankenkasse erkennbar ist, dass die Versorgung des Gesamtbefundes in Therapieschritten erfolgt, muss dies im HKP unter „Bemerkungen“ aufgeführt werden.

Für die einzelnen Therapieschritte ist jeweils ein eigener HKP auszustellen. Bei Bewilligung des ersten Therapieschritts müssen für die Krankenkasse der Gesamtbefund und die Gesamtplanung ersichtlich sein; ausgestaltende Regelungen können durch die Gesamtvertragspartner getroffen werden."