Direkt zu den Inhalten springen
Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams

Überweisungen

Ein Vertragszahnarzt kann, wie jeder andere Arzt auch, Versicherte zur Durchführung bestimmter ärztlicher oder zahnärztlicher Leistungen oder zur Weiterbehandlung an einen anderen Vertragszahnarzt oder Vertragsarzt überweisen.

Abgesehen von begründeten Ausnahmenfällen (z.B. Notfall) kann der Vertragszahnarzt eine Überweisung nur vornehmen, wenn der Versicherte eine gültige eGK vorlegt oder eine Anspruchsberechtigung auf andere Weise nachweist, z.B. durch eine Ersatzbescheinigung.

Das Recht des Vertragszahnarztes eine Überweisung vornehmen zu dürfen ist im Bundesmantelvertrag (BMV-Z) § 11 geregelt.

Für die Ausstellung der Überweisung ist der Rezeptvordruck (Anlage 14b Muster 16 BMV-Z) zu verwenden.

Stand: 21.07.2020