GOZ-Informationen der Bundeszahnärztekammer
Das GOZ Rechnungsformular
Der Verordnungsgeber hat zum 01.07.12 ein Rechnungsformular (Anlage 2 der GOZ) eingeführt, das dem Zahnarzt im Detail die Gestaltung seiner Gebührenrechnung vorgibt. Die Verwendung des Formulars ist Fälligkeitsvoraussetzung der Rechnung.
GOZ Rechnungsformular
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Weitere Informationen rund um die GOZ erhalten Sie gern in der GOZ-Abteilung der Zahnärztekammer Hamburg von den beiden Mitarbeiterinnen: