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und Praxisteams
Information der Zahnärztekammer Hamburg

GOZ-Informationen der Bundeszahnärztekammer

Das GOZ Rechnungsformular

Der Verordnungsgeber hat zum 01.07.12 ein Rechnungsformular (Anlage 2 der GOZ) eingeführt, das dem Zahnarzt im Detail die Gestaltung seiner Gebührenrechnung vorgibt. Die Verwendung des Formulars ist Fälligkeitsvoraussetzung der Rechnung.

    GOZ Rechnungsformular

    Anlage 2 der GOZ - Rechnungsformular (Muster)
    Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zum Rechnungsformular, Anlage 2 der GOZ
    Kritische Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer zur Anlage 2 der GOZ

    Kommentar der Bundeszahnärztekammer

    Den Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur GOZ können Sie hier herunterladen. (5,5 MB, PDF-Datei) Der Kommentar wird ständig aktualisiert, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben.

    Weitere Links

    Tabellarische Übersicht über die vorgenommenen Aktualisierungen
    Tabellarische Aufstellung knochenchirurgischer Leistungen/Leistungskombinationen
    Katalog selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen - Analogliste -

    GOZ-Informationen der Zahnärztekammer Hamburg

    GOZ-Broschüre: Die Gebührenordnung für Zahnärzte als PDF-Datei. PDF 630 KB
    Weiterführende Informationen zur GOZ, Merkblätter, Praxis- und Patienteninformationen stehen Ihnen im ZQMS (Zahnärztliches Qualitätsmanagement) zum Einsehen und Download zur Verfügung.
    Hier können Sie die aktualisierte Bundesbeihilfeverordnung herunterladen.

    Kontakt

    Weitere Informationen rund um die GOZ erhalten Sie gern in der GOZ-Abteilung der Zahnärztekammer Hamburg von den beiden Mitarbeiterinnen:

    Gebührenrechtliche Einordnung der S3-Leitlinie

    Zum Download melden Sie sich bitte im Mitgliederbereich an.

    Beschlüsse des Beratungsforums

     

    BZÄK: interaktives Rechnungsformular zur GOZ

    Die Bundeszahnärztekammer hat ein interaktives Rechnungsformular zur GOZ erstellt, das auf der BZÄK-Website zur Verfügung steht.

    BZÄK: Datenbank zur GOZ-Rechtsprechung

    Zurückgehend auf eine Anregung der GOZ-Referenten der (Landes-)Zahnärztekammern hat die Bundeszahnärztekammer eine Datenbank konzipiert, die allen Interessierten die Möglichkeit bietet, nach Urteilen zur neuen GOZ zu recherchieren, die Urteile im Volltext einzusehen und zur Weiterverwendung herunterzuladen.