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Das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP), Stand: 11/2022

Datenbasis zur wirtschaftlichen Lage in vertragszahnärztlichen Praxen

Das Zahnärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – ist eine seit 2018 bundesweit etablierte Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel des ZäPP ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland zu gewinnen, die höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Dies ist besonders auschlaggebend angesichts der enger werdenden Verteilungsspielräume, wie sie im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz offenkundig werden. Auch ist es weiterhin wichtig die weitreichenden Folgen der Corona-Pandemie auf die Zahnarztpraxen abzubilden.

Gleich in den ersten bundesweiten Befragungsjahren war das ZäPP durch die motivierte Mitarbeit der vielen teilnehmenden Zahnarztpraxen ein großer Erfolg: Mit rund 3.000 eingegangenen Erhebungsbögen allein im vergangenen Jahr lag die bundesweite Rücklaufquote bei fast 10 Prozent! Diese – im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen – überaus positive Resonanz erlaubt substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung in den Jahren 2018 und 2019. Zugleich zeigt das Ergebnis, wie wichtig den Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten die aktive Beteiligung an der Ausgestaltung ihres Berufes ist. Allen Praxen, die sich bereits am ZäPP beteiligt haben, daher nochmals ein herzliches Dankeschön! Eine rege und auch in den kommenden Jahren regelmäßige Teilnahme am ZäPP ist unser Schlüssel zum Erfolg.

Das ZäPP ist in Form eines Panels organisiert. Das Grundkonzept basiert dabei auf einer hohen Teilnahmequote der Praxen über mehrere Jahre hinweg. Der dauerhafte Erfolg der Erhebung hängt also davon ab, dass Sie auch in diesem und in den kommenden Jahren Auskunft über Ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geben. Je höher der Rücklauf über mehrere Jahre hinweg ist, desto höher ist auch die Validität und Akzeptanz der Daten, die für den Berufsstand durch diese ambitionierte Untersuchung gewonnen werden.

Auf diese Weise entsteht eine wissenschaftlich fundierte Datenbasis, mit der die Interessen der gesamten Vertragszahnärzteschaft in Verhandlungen von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) mit den gesetzlichen Krankenkassen optimal vertreten werden können. Die entsprechenden Verhandlungen auf Landes- und Bundesebene sind wiederum die Voraussetzung dafür, dass angemessene Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Praxen und damit für eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet werden können.

Daher bitten die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Sie als Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte auch in diesem Jahr wieder um aktive Unterstützung und Mithilfe bei diesem wichtigen Langzeitprojekt. Es geht um die individuellen Rahmenbedingungen für Ihre Praxis und damit um die bestmögliche Versorgung Ihrer Patienten!

Zu diesem Zweck werden im Jahr 2022 erneut rund 34.000 Zahnarztpraxen um Teilnahme am ZäPP gebeten. Sie erhalten auf dem Postweg einen Fragebogen. In der kommenden Erhebung wird vermehrt auf den Online-Fragebogen gesetzt. Alle Praxen, die in den Jahren 2020 und 2021 durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, erhalten in Kürze ihre individuellen Zugangsdaten. Das Online-Verfahren ist nicht nur umweltfreundlicher und kostengünstiger, sondern ermöglicht Ihnen, den Fragebogen zur gleichen Zeit wie Ihr Steuerberater auszufüllen. Die dazugehörigen Erfassungshinweise und Eingabekontrollen erleichtern darüber hinaus das korrekte Ausfüllen des Fragebogens. Falls Sie den Erhebungsbogen weiterhin in Papierform ausfüllen möchten, können Sie ihn problemlos bei der Treuhandstelle anfordern. Je größer der Rücklauf bei den Befragungen ist, desto höher ist später auch die Akzeptanz unserer Daten bei Verhandlungspartnern, Schiedsämtern oder eventuell sogar vor Sozialgerichten. Daher ist Ihre Mitwirkung auch in diesem Jahr wieder so relevant! Selbstverständlich können sich auch alle Zahnärztinnen und Zahnärzte beteiligen, die an der Erhebung im Vorjahr eventuell noch nicht teilgenommen haben. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer zählen!

Datenschutz, Datensicherheit und Anonymisierung

Die Anonymität der Teilnehmenden wird durch eine Treuhandstelle zur Verarbeitung der Personendaten gewährleistet. Die Verarbeitung der Erhebungsdaten wird hiervon strikt getrennt. Sämtliche von teilnehmenden Praxen eingereichten Erhebungsdaten werden zunächst pseudonymisiert und erst dann in einer eigens dafür eingerichteten Datenstelle – unter Beachtung höchster Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz – verarbeitet. Sämtliche Datenverarbeitungsprozesse sind so angelegt, dass eine nachträgliche Zuordnung der erhobenen Daten zu einer bestimmten Praxis ausgeschlossen ist

Finanzielle Anerkennung, kostenloser Praxisbericht und Chefübersicht

Die Teilnahme am ZäPP ist freiwillig, eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Die Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen wird mit einer finanziellen Anerkennung honoriert. Übrigens: Wer bereits im Jahr 2021 beim ZäPP dabei war, muss den Fragebogen natürlich auch nur noch für das vergangene Jahr ausfüllen – und erhält dennoch die gleiche finanzielle Anerkennung. Als zusätzliches Dankeschön erhalten alle Teilnehmenden nach Abschluss der Untersuchung zudem einen Online-Zugang zu ihrem individuellen Berichtsportal. Dieses beinhaltet den Praxisbericht, welcher die Eckdaten der jeweiligen Praxis anhand verschiedener Kennzahlen zusammenfasst und einen direkten Vergleich mit Durchschnittswerten ermöglicht. Das neue Berichtsportal, in welchem neben dem Praxisbericht auch das Planungsinstrument (vorher Chefübersicht genannt) zu finden ist, bietet dabei einen grundlegend erweiterten, dynamisch nutzbaren Funktionsumfang. Auch diejenigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die als Teilnehmer der Erhebungswellen 2018 bis 2021 bereits einen Praxisbericht erhalten haben, profitieren von der erneuten Bereitstellung des Berichts, indem aktualisierte Vergleichsdaten für die eigene Praxis zur Verfügung gestellt werden.

Mit dem ZäPP beauftragt: Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung

Durchgeführt wird die ZäPP-Erhebung erneut vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird. Mehr Informationen zum Zi finden Sie unter www.zi.de.

Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten voraussichtlich im September 2022 per Post ihre Zugangsdaten zum Online-Fragebogen. Eine vorherige Anmeldung oder Bestellung von Unterlagen ist nicht notwendig. Die Anschreiben werden ebenfalls die Kontaktdaten der Treuhandstelle enthalten. Falls Sie den Fragebogen in Papierform bevorzugen, können Sie ihn problemlos bei der Treuhandstelle anfordern. Die notwendigen Kontaktdaten stehen ebenfalls in den Anschreiben.

Hintergrund:

Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber ab dem Jahr 2013 neue Kriterien für die Vergütungsveränderung geschaffen. Statt der bisherigen Grundlohnsummenanbindung sollen die Gesamtvergütungen unter Berücksichtigung der Zahl und Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur, der für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art und des Umfangs zahnärztlicher Leistungen vereinbart werden.

Mit dem ZäPP wird den dadurch gestiegenen inhaltlichen und methodischen Anforderungen an belastbare Daten zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der zahnärztlichen Versorgung Rechnung getragen. Das Panel-Projekt schafft zudem eine einheitliche, umfassende Datengrundlage, um die Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Verhandlungen der KZV Hamburg und der KZBV mit den Krankenkassen wirksam zu vertreten.

Info-Film:

Durch das ZäPP soll in diesem Jahr und in den Folgejahren eine noch belastbarere Datengrundlage zu Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Entwicklungen der Zahnarztpraxen in ganz Deutschland geschaffen werden. Die Ergebnisse sind das Fundament für künftige Verhandlungen mit den Krankenkassen zur Weiterentwicklung der Gesamtvergütungen und des Leistungskataloges. Die KZBV hat hierzu einen Info-Film produziert.

Ihr Anprechpartner in der KZV:

Sven Trabe

Abteilungsleiter

Treuhandstelle des Zi

Auch die Zi-Treuhandstelle steht Zahnärztinnen und Zahnärzten bei Bedarf unter der Rufnummer 0800 / 4005-2444 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr gerne zur Verfügung.

Oder schicken Sie einfach eine E-Mail an kontakt@zi-ths.de.

Weitere Informationen

ZäPP-Präsentation 2022 PDF 1 MB
ZäPP FAQ, 12/2022 PDF 1 MB

Website des ZäPP:

Die Website des ZäPP mit weiterführenden Informationen, Hilfestellungen und begleitenden Unterlagen zur Erhebung ist unter www.zäpp.de zu finden.